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UVerwG 08/08 Poppinga ./. Unionsministerium d. Finanzen

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:47
von William C. Ashcraft
Advocatur Prof. Hajo Poppinga, MdL, VK.
Altes Reedereikontor 17a
1007 Funnix, Katista.




An das
Unionsverwaltungsgericht I. Instanz
Bloomsburgh (Roldem)
Demokratische Union

Funnix | 07.11.2008 AD

K L A G E

des Herrn Prof. Hajo Poppinga, MdL, VK
wohnhaft in Funnix, Katista
für den Poppinga Familienfonds

vertreten durch Prof. Poppinga selbst

wegen Feststellung, Gestaltung und Leistung.

Beantragt wird
1. Festzustellen, daß der Poppinga Familienfonds als Sache schlechthin nicht einkommenssteuerpflichtig ist;
2. die Steuerschuld des Fonds mithin von 9.250 Bramer auf 0 Bramer festzusetzen;
3. die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger die zuviel gezahlten Steuern i.H.v. 9.250 Bramer nebst 5% Zinsen für die Monate August, September und Oktober zurückzuzahlen, mithin eine Gesamtsumme von 10.637,5 Bramer.

Begründung:

Gemäß §1 I 1 UStG sind alle natürlichen und jursitischen Personen unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig.

Der Poppinga Familienfonds ist keine solche Person.

Gemäß §1 I des II. Buches des ZGB ist eine natürliche Person, wer Mensch ist. Der Poppinga Familienfonds ist offensichtlich kein Mensch.

Gemäß §1 II des II. Buches des ZGB beginnt die Existenz einer juristischen Person mit der Eintragung in das dafür vorgesehene Register. Der Poppinga Familienfonds ist in keinerlei Register eingetragen, somit handelt es sich ebenfalls nicht um eine juristische Person.

§ 1 I des IV. Buches des ZGB legt fest, daß alles, was keine Person ist, eine Sache ist. Der Poppinga Familienfonds ist keine Person, mithin handelt es sich um eine Sache.

Tatsächlich ist der Poppinga Familienfonds also nicht einkommenssteuerpflichtig, da gem. § 1 I 1 UStG nur natürliche und juristische Personen eine solche Pflicht haben. Als Sache wurde der Familienfonds somit zu Unrecht besteuert.

Die Klage ist somit begründet.

Hochachtungsvoll
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Advocat und Rechtsanwalt

Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionsverwaltungsgerichts I. Instanz eröffnet.
Der Kläger möge bitte etwaige Ergänzungen zur Klageschrift vortragen.
Das Gericht bittet des Weiteren um Anwesenheitsmeldung.

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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsverwaltungsgericht -

Eröffnungsbeschluss
vom 09. November 2008

In der Verwaltungsstreitigkeit

des Herrn Prof. Hajo Poppinga, Funnix, Katista
vertreten durch RA Prof. Hajo Poppinga
- Kläger -

gegen

die Demokratische Union
vertreten durch das Unionsministerium der Wirtschaft und Finanzen, Manuri, Katista
- Beklagte -

wegen

Feststellung, dass der Poppinga Familienfonds als Sache zu behandeln ist und nicht der Einkommenssteuerpflicht unterliegt;

Festzustellen, dass die Steuerschuld des Fonds von 9.250 Bramer auf 0 Bramer zu reduzieren ist;

Rückzahlung der zuviel gezahlten Steuern i.H.v. 9.250 Bramer nebst 5% Zinsen für die Monate August, September und Oktober, insgesamt 10.637,5 Bramer.

wird die Klage vom 07. November 2008 (Geschäftsnummer UVerwG 08/08) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Verwaltungsgericht statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen.

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Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 15:33
von Hajo Poppinga
Anwesend, Herr Vorsitzender. Etwaige Ergänzungen nehme ich bis spätestens Dienstag Abend vor.

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 22:17
von William C. Ashcraft
In Ordnung.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 16:05
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
die Klageschrift ist im Grunde genommen selbsterklärend. Ergänzend möchte ich nur hinzufügen, daß es sich bei dem Poppinga Familienfonds im Grunde genommen nur um ein separates Konto handelt, welches aber meiner alleinigen Verfügungsgewalt untersteht. Es ist nicht einzusehen, weshalb Personen, die mehrere Konten besitzen, auch mehrmals Steuern zahlen müssen, nur weil Transaktionen zwischen den Konten vorgenommen werden.

Allerdings möchte ich hinzufügen, daß ich vorsorglich beantragte, in Abwesenheit der Beklagten zu verhandeln, wenn sie sich nicht binnen 4 Tagen hier einfindet.

Der finanzielle Verlust von fast 10.000 Bramern trifft den Fonds schwer und ein längeres Hinhalten ist inakzeptabel.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 16:08
von SRM
Anwesend.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 16:09
von Hajo Poppinga
Damit ist mein Antrag auf hilfsweise Verhandlung in Abwesenheit der Beklagten natürlich hinfällig geworden, Herr Vorsitzender. Er wird dementsprechend zurückgezogen.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 17:37
von William C. Ashcraft
Herr Kläger, in welchem Eigentum befindet sich das Geld welches auf dem Konto des Familienfond befindlich ist und wofür soll es verwendet werden?
Zu rein privaten, gewerblichen oder zu wohltätigen Zwecken?

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 20:34
von Konrad Grimm
Im Auftrag des Unionsministeriums für Wirtschaft und Finanzen übernimmt das Unionsministerium des Innern und der Justiz, vertreten durch den Unionsminister, die Vertretung der Beklagten.

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 20:40
von William C. Ashcraft
Zur Kenntnis genommen, Herr RA Grimm.
Wollen Sie Stellung nehmen?

Verfasst: Di 11. Nov 2008, 20:49
von Hajo Poppinga
Original von William C. Ashcraft
Herr Kläger, in welchem Eigentum befindet sich das Geld welches auf dem Konto des Familienfond befindlich ist und wofür soll es verwendet werden?
Zu rein privaten, gewerblichen oder zu wohltätigen Zwecken?
Herr Vorsitzender,
leider kann ich den Sinn Ihrer Frage nicht ganz erkennen und wäre dankbar, wenn Sie mich in dieser Hinsicht erleuchten würden. Es ist doch keine Frage des UStG wofür das Geld verwandt werden soll, oder irre ich mich?

Das Geld befindet sich unter meiner alleinigen Verfügungsgewalt.

Edit: Rechtschreibung.