[Aussprache] Gesetz zur Reform der Rechenschaftspflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat
Verfasst: So 9. Nov 2008, 12:48
Ich habe das folgende Gesetz beantragt:
Nach meiner Begründung ist die Aussprache eröffnet.Gesetz zur Reform der Rechenschaftspflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat
§1 - Inhalt
Dieses Gesetz führt die Pflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat zur Offenlegung seiner Bezüge ein und ändert dessen Pflicht zur Rechenschaft gegenüber dem Consiglio.
§2 - Änderung des gültigen Gesetzestextes
Paragraph 5 des Gesetzes zur Vertretung des Unionsbezirks Herót im Unionsrat wird wie folgt neu gefasst:
"§5 Rechenschaft und Offenlegung
(1) Der Vertreter Heróts teilt dem Präsidenten des Consiglio bei Amtsantritt seine Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen mit und informiert diesen über Änderungen.
(2) Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen im Sinne von Absatz 1 sind
generell entgeltliche Tätigkeiten, die mit mehr als 100 Bramer pro Monat entlohnt werden,
Tätigkeiten in Vorstand, Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium einer öffentlichen Institution, eines Vereins, eines Verbandes oder eines privatwirtschaftlichen Unternehmens,
selbstständige gewerbliche Tätigkeiten,
Besitz von Anteilen an privatwirtschaftlichen Unternehmen, sofern diese in der Summe 1000 Bramer übersteigen,
Beratungs- und Vertretungstägigkeiten, auch im Rahmen einer Angestelltentätigkeit.
(3) Auf Anfrage muss der Vertreter gegenüber dem Consiglio über seine Aktivitäten im Unionsrat umfassend Auskunft geben."
§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.