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[Aussprache] 2008/63 Gesetz zur Wiedereinführung der Rotation im Unionsrat (Imperia)

Verfasst: So 9. Nov 2008, 12:31
von Fabian Montary
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Der Vertreter der Republik Imperia beantragte gemäß § 2 IV GOUR eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.

Gesetz zur Wiedereinführung der Rotation im Unionsrat

§1 Der § 3 der Geschäftsordnung des Unionsrates (GOUR) wird durch folgenden ersetzt:
§ 3 Der Unionsratspräsident
(1) Der Unionsratspräsident führt die Geschäfte des Unionsrates, vertritt diesen nach außen und übt das Hausrecht aus.
(2) Vorsitzender des Unionsrates ist eines seiner Mitglieder nach dem Rotationsprinzip.
(3) Der Vorsitz rotiert nach aufgerundeten zwei Monaten, jeweils zum Monatsersten.
(4) Die Reihenfolge der Rotation richtet sich nach dem Alphabet.
(5) Hat ein Unionsland kein Mitglied im Unionsrat oder verzichtet auf die Präsidentschaft, wird das Land in der Rotation übersprungen.
(6) Ist der Unionsratspräsident länger als 7 Tage abwesend, so wechselt der Vorsitz gemäß Absatz 4.


§2 Die Änderung treten mit ihrem Beschluss in Kraft.

Die Aussprache dauert gemäß § 7 I GOUR mindestens fünf Tage.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 12:55
von Rincewind
Vielendank Herr Präsident.

Zum Antrag:
Ich weiss nicht wann und wieso die Rotation abgeschafft wurde, hielt sie jedoch immer für ein sinnvolles Prinzip, dass die Gleicheit der Länder betont und diesen Rat nicht personalisiert sondern weiterhin die Länder und deren Interessen im Vordergrund hält.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:19
von Fabian Montary
Denken Sie nicht, dass diese Regelung den Unionsrat lähmen könnte?

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:25
von Rincewind
Original von Fabian Montary
Denken Sie nicht, dass diese Regelung den Unionsrat lähmen könnte?
Für maximal 7 Tage.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:27
von Kreittmayr
Schließt denn "Abwesenheit" das Nichterledigen anstehender Aufgaben, obgleich die betreffende Person sonst an anderer Stelle aktiv ist, ein? Vielleicht sollte man den Passus entsprechend präziseren.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:29
von Fabian Montary
Original von Rincewind

Für maximal 7 Tage.
Bei 14 Tagen Einspruchsfrist ist das aber gehörig, Herr Kollege.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:31
von Rincewind
Original von Kreittmayr
Schließt denn "Abwesenheit" das Nichterledigen anstehender Aufgaben, obgleich die betreffende Person sonst an anderer Stelle aktiv ist, ein? Vielleicht sollte man den Passus entsprechend präziseren.
Abwesenheit des Unionsrates. Wenn z.B. Montary als Vorsitzender nur in Roldem aktiv ist und nicht hier, wäre das abwesend.

Absichtliches ignorieren von einzelnen Aufgaben oder Anträgen, kann man auch durch einen gewählten Vorsitz nicht verhindern.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:33
von Rincewind
Original von Fabian Montary
Bei 14 Tagen Einspruchsfrist ist das aber gehörig, Herr Kollege.
Es gibt die Möglichkeit, dass der Präsident des Unionsparlamentes bei dessen Beschlüssen hier die Debatte eröffnen kann. Damit bleiben 7 Tage locker eine Abstimmung einzuleiten.

An sonsten können wir immernoch einen Stellvertreter einführen, z.B. der letzte Vorsitzende.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:38
von Fabian Montary
Original von Rincewind
An sonsten können wir immernoch einen Stellvertreter einführen, z.B. der letzte Vorsitzende.
Ich sehe ein Kompetenzgerangel...

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:38
von Kreittmayr
Oder wir verkürzen die Frist auf 5 oder 3 Tage, oder den goldenen Mittelweg von 4.