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[Aussprache] 2008/62 Unionsdienstgesetz (Unionsparlament)

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 23:17
von Fabian Montary
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Zweites Änderungsgesetz zum Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union (Unionsdienstgesetz / UDG)

§ 1
Der § 3 UDG wird folgendermaßen geändert:

§3 Besoldung
(1) Die Mitarbeiter von Unionsbehörden werden in Besoldungsstufen gegliedert.
a) Besoldungsstufe 1: 2600 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen der Unionspräsident und der Unionskanzler.

b) Besoldungsstufe 2: 2200 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Unionsrichter und Unionsminister.

c) Besoldungsstufe 3: 1800 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Leiter Oberster Unionsbehörden
(namentlich: Oberster Unionsanwalt, Leiter der Unionspolizei, Präsident der Unionsbank, Leiter des AfEA)

d) Besoldungsstufe 4: 800 Br pro Kalendermonat

Hierzu zählen die Botschafter des Diplomatischen Corps. Diese können ihre Besoldung durch die regelmäßige Abgabe von Berichten auf maximal 1.050 Bramer erhöhen.

(2)Pro Kalendermonat werden folgende parlamentarische Diäten ausbezahlt:

Parlamentspräsident 1800 Br
Stellvertretender Parlamentspräsident 1400 Br
sonstige Abgeordnete 1000 Br

(3) Die Besoldung unterliegt folgenden Sonderregelungen:
a) Übt der Unionskanzler zeitgleich das Amt eines Unionsministers aus, so steht ihm kein zusätzliches Ministergehalt zu.
b) Übt ein Regierungsmitglied zeitgleich ein Amt im Unionsparlament aus, so wird ihm die parlamentarischen Diäten zu 50% ausbezahlt.
c) Bearbeitet ein Unionsminister mehrere Ressorts, so steht ihm lediglich ein Ministergehalt zu.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 22. November 2008.

RE: [Aussprache] 2008/62 Unionsdienstgesetz (Unionsparlament)

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 23:31
von Rincewind
Original von Fabian Montary
Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Gesetz über die Nationalbibliothek
Da wurden wohl die Akten auf dem Weg vertauscht. ;)

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 23:33
von Fabian Montary
Ganz offensichtlich. Es wurde geändert. Vielen Dank für den Hinweis, die Aussprache wird entsprechend verlängert werden.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 12:46
von Fabian Montary
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plädiere dafür, dieses Gesetz abzulehnen. Noch steht der Unionspräsident über dem -kanzler und deswegen hat er – wenigstens von der Symbolik her – ein höheres Gehalt zu genießen. Weiterhin sehe ich die Abschaffung der Entlohnung des Präsidenten des Unionsrats und seines Stellvertreters als problematisch an. Dass Unionsratsmitglieder keine Unionsdiäten erhalten, ist nachvollziehbar, sie machen Länderaufgaben. Jedoch ist die Führung eines Unionsorgans, wie es der Unionsrat ist, von der Union und nicht von den Ländern zu entschädigen.
Aus diesen Gründen bitte ich um Ablehnung dieses Gesetzes. Vielen Dank.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 12:52
von Rincewind
Das sehe ich durchaus anders. Die Mitglieder des Unionsrates sind durch die Länder entsendet und stehen auf deren Gehaltsliste. Der Vorsitz des Rates sollte, wenn wir uns für eine Aufwandsentschädigung entscheiden ebenfalls von den Ländern getragen werden.

Was die Gehaltskürzungen auf Unionsebene angeht. Das Unionsparlament hat dies so entschieden und ich sehe für Imperia nicht, weshalb dies die Interessen Imperias tangiert. Der Unionsrat ist nicht dazu da Unionspolitik zu machen sondern diese aus Sicht der Länder zu kontrollieren. Dabei sehe ich bei diesem Gesetz keine Grundlage für einen Einspruch.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:04
von SRM
Original von Rincewind
Das sehe ich durchaus anders. Die Mitglieder des Unionsrates sind durch die Länder entsendet und stehen auf deren Gehaltsliste. Der Vorsitz des Rates sollte, wenn wir uns für eine Aufwandsentschädigung entscheiden ebenfalls von den Ländern getragen werden.

Was die Gehaltskürzungen auf Unionsebene angeht. Das Unionsparlament hat dies so entschieden und ich sehe für Imperia nicht, weshalb dies die Interessen Imperias tangiert. Der Unionsrat ist nicht dazu da Unionspolitik zu machen sondern diese aus Sicht der Länder zu kontrollieren. Dabei sehe ich bei diesem Gesetz keine Grundlage für einen Einspruch.
Vielen Dank für diese unvoreingenomme und sachliche Einschätzung.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:10
von Kreittmayr
Freistein schließt sich der Auffassung Imperias an.

Verfasst: So 9. Nov 2008, 13:28
von Fabian Montary
Original von SRM
Vielen Dank für diese unvoreingenomme und sachliche Einschätzung.
Unvoreingenommen und sachlich, weil er nach Ihrer Pfeife tanzt? =) Ja, ich weiß, ich bin Präsident dieses Hauses, aber glauben Sie mir, es geht hier im Grundsätzliches, ich brauche das Geld nicht...
Original von Rincewind
Das sehe ich durchaus anders. Die Mitglieder des Unionsrates sind durch die Länder entsendet und stehen auf deren Gehaltsliste. Der Vorsitz des Rates sollte, wenn wir uns für eine Aufwandsentschädigung entscheiden ebenfalls von den Ländern getragen werden.
Sollen das dann die Länder gemeinsam bezahlen?

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 16:54
von Bianca Böhm
Warum wird ein Richter nicht besser entlohnt als ein Minister? Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser in jeglicher Hinsicht unabhängig sein sollte, sollte er dies erst recht in finanzieller Hinsicht, ansonsten sehe ich Bestechungsversuchen Tür und Tor geöffnet.

Und bitte, mal ganz grundsätzlich: Wieso wird hier, wenn es sich um ein Änderungsgesetz handelt, nicht wenigstens mal ein Verweis zum aktuellen Gesetz vermerkt, damit man alt und neu vergleichen kann. Mich nervt dieses Herumgesuche! :rolleyes:

Verfasst: Mo 10. Nov 2008, 18:46
von Palin Waylan-Majere
Original von Bianca Böhm
Und bitte, mal ganz grundsätzlich: Wieso wird hier, wenn es sich um ein Änderungsgesetz handelt, nicht wenigstens mal ein Verweis zum aktuellen Gesetz vermerkt, damit man alt und neu vergleichen kann. Mich nervt dieses Herumgesuche! :rolleyes:
*reicht der Kollegin Böhm eine Klarsichtfolie*