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[Verfassungsreform 2008] Ausschuss D: Justizreform
Verfasst: Di 4. Nov 2008, 11:15
von Harold Vahlberg
Ich eröffne hiermit den Ausschuss D und bitte um die Eingangsstatements.
Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 09:41
von Rincewind
Nur noch eine Ebene "Das Unionsgericht".
Drei Richter, Vorsitz in Rotation.
Entscheiden mehrheitlich, also 2/3 zur Urteilsfindung.
Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 10:20
von Michael Schneider
Zustimmung.
Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 16:30
von Dr.Boeker
Original von Rincewind
Nur noch eine Ebene "Das Unionsgericht".
Drei Richter, Vorsitz in Rotation.
Entscheiden mehrheitlich, also 2/3 zur Urteilsfindung.
Das wäre also die Gerichts-Struktur wie wir sie bis April 2004 hatten. Ist es wert, darüber nachzudenken.
Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 23:50
von Bianca Böhm
Hat die denn nicht funktioniert, Herr Dr. Boeker? ?(
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 09:57
von SRM
Original von Rincewind
Nur noch eine Ebene "Das Unionsgericht".
Drei Richter, Vorsitz in Rotation.
Entscheiden mehrheitlich, also 2/3 zur Urteilsfindung.
Zustimmung.
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 10:55
von Sean O'Sullivan
Original von Rincewind
Nur noch eine Ebene "Das Unionsgericht".
Drei Richter, Vorsitz in Rotation.
Entscheiden mehrheitlich, also 2/3 zur Urteilsfindung.
Hört sich gut an. Wie sieht es dann mit Revision und Berufung bzw. Befangenheit aus?
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 11:03
von Rincewind
Original von Sean O'Sullivan
Hört sich gut an. Wie sieht es dann mit Revision und Berufung bzw. Befangenheit aus?
Revisionen gibt es nicht. Urteil aus 3 Richtern ist bindend.
Befangenheit, wenn z.B. einer der Richter angeklagt wird, müsste ein Ersatzrichter her... da muss man sich eventl. noch was überlegen.
Vielleicht weiss Herr Böker ja noch wie das früher geregelt wurde.
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 11:04
von Sean O'Sullivan
Ersatz durch Schöffen, von den übrigen beiden Richtern ausgewählt?
Verfasst: Do 6. Nov 2008, 11:23
von Hajo Poppinga
Ein Gerichtssystem, welches keine Revision oder Berufung zuläßt (wir trennen in Ratelon zwischen diesen beiden Sachen sowieso nicht und nennen es immer Berufung) ist schlechthin unzulässig, weil es das Rechtsstaatgebot der Verfassung verletzt. Das Problem liegt auch nicht daran, daß wir zwei Instanzen haben, sondern zu wenig Richter. Wenn man unbedingt Urteile aus drei Richtern will, benötigt man doch so viele, wie bereits jetzt für das ObUG - da ändert sich nichts. Derzeit haben wir den Vorteil, daß wir schnelle erstinstanzliche Urteile vor dem Einzelrichter erhalten und längst nicht jeder in Berufung geht.