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[Verfassungsreform 2008] Ausschuss C: Reform des Kammernsystem der Gesetzgebung

Verfasst: Di 4. Nov 2008, 11:14
von Harold Vahlberg
Ich eröffne hiermit den Ausschuss C und bitte um die Eingangsstatements.

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 09:39
von Rincewind
Eine Kammer. Kein Unionsrat und Parlament mehr. Neuer Name, z.B. Kongress.

Besetzt durch 2 Stimmenwahlrecht:
7 in den Ländern jeweils direkt gewählte Mandate und 6 über unionsweite Listenwahl mit der Zweitstimme bestimmte.
Über die Listenwahl erhält einzug wer als Liste rechnerisch mindestens einen ganzen Sitz erreicht, also abgerundet. Das ergibt eine Hürde von ca. 7,7%
Eine Liste erhält die Zahl der Sitze, abzüglich Direktmandate.
Direktkandidaten müssen auf Listen vertreten sein.
Es gibt pro Partei eine Liste, sowie eine gesammelte Liste für parteilose.
Als Zweitstimme gibt es wie bisher 13 Stimmen, die frei verteilt werden können. Damit ist die Listenreihenfolge Wählergewünscht.

Damit die Länder weiterhin sinnvoll vertreten werden muss für Direktmandatsträger eine Trennung von Amt und Mandat auf Unionsebene gelten, damit diese nicht in der Unionsregierung landen.

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 10:15
von Michael Schneider
13 sind zuviele derzeit. Im UP sind ja kaum mal alle 11 anwesend. Und der Unionsrat ist nur besetzt, weil die meisten Unionsländer einfach den Landeschef hinsenden...und der ist schon oft genug unbesetzt.

Auch das Verbot in der Unionsregierung zu sitzen ist personell einfach utopisch. Dann haben wir 13 im Kongreß...und keine mehr übrig für die Regierung.

Direkt gewählt aus den Ländern 7 plus 4 Sitze über Liste für die Parteien mit den meisten absoluten Stimmen (also Prozent über die gesamte Union). Das fände ich sinnvoller.

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 18:45
von Wolfgang Müller
Es sollte eher eine getrennte Verhältniswahl in den Länderparlamenten stattfinden. Jedes Landesparlament kann für drei Bürger einen Abgeordneten entsenden. Die Landesparlamenter bestehen aus sämtlichen Bürgern eines Unionslandes.

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 23:43
von Bianca Böhm
Für drei Bürger einen Abgeordneten?

*Überlegt, dass die WI so ca. 13 Millionen Bürger haben..... * :D ;)

Es wird in der Tat problematisch alle Stellen adäquat zu besetzen. Vielleicht erst einmal mit 11 anfangen und wenn absehbar ist, dass mehr Potential besteht die Zahl erhöhen?

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 23:57
von Kreittmayr
Ich persönlich bin nicht sehr angetan von der Idee, traditionsreiche Bezeichnungen über den Haufen zu werfen, um uns dann mit einem "Kongress" zu astorisieren. Wenn man Personalprobleme hat, dann sollte man die Zahl der UP Mandate reduzieren oder einer Person gestatten, mehrere Mandate zu halten. Den Unionsrat würde ich eher ungern abschaffen.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 00:17
von Kreittmayr
Möglicherweise könnte man diese Reform hier auch benutzen, um die Länder wieder aktiver zu gestalten. Es wäre wünschenswert, wie in einem anderen Ausschuss gesagt, wenn jeder, der auf Unionsebene etwas zu sagen haben will, auch in den Ländern ordentliche Arbeit geleistet haben muss. Dies kann man wohl am leichtesten bewerkstelligen, wenn man den Ländern ein größeres Gewicht bei der Gestaltung der Unionspolitik einräumt.

Wenn man nun unbedingt das Zweikammernsystem aus Personalmangel abschaffen wollte, warum sollte man dann zwingend den Unionsrat beseitigen, und nicht das Unionsparlament? Man könnte den Unionsrat derart umgestalten, dass jedes Unionsland meinetwegen zwei oder drei Sitze bekommt, so dass gewährleistet ist, dass jeder, der einen Sitz haben will, auch in seinem Land aktiv sein muss. Wie diese Sitze genau vergeben werden, ist natürlich diskutabel. Da gibt es sicher mehrere Optionen: Man könnte sie alle drei direkt wählen lassen, man könnte sie durch die Regierung besetzen lassen, man könnte ein gemischtes Verfahren wählen, bspw. zum Teil wählen, zum Teil durch die Landesregierung besetzen, oder man könnte die genaue Modalität der Besetzung direkt den jeweiligen Ländern zur Regelung überlassen -- was ich favorisieren würde.

Als Kompromissangebot an die Unionisten hier im Gremium könnte man einem so umgestalteten Unionsrat dann auch durchaus noch eine Handvoll von allen Unionsbürgern direkt gewählte Vertreter beifügen, sofern die Personaldecke dies gestattet.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 09:54
von SRM
Original von Rincewind
Eine Kammer. Kein Unionsrat und Parlament mehr. Neuer Name, z.B. Kongress.

Besetzt durch 2 Stimmenwahlrecht:
7 in den Ländern jeweils direkt gewählte Mandate und 6 über unionsweite Listenwahl mit der Zweitstimme bestimmte.
Über die Listenwahl erhält einzug wer als Liste rechnerisch mindestens einen ganzen Sitz erreicht, also abgerundet. Das ergibt eine Hürde von ca. 7,7%
Eine Liste erhält die Zahl der Sitze, abzüglich Direktmandate.
Direktkandidaten müssen auf Listen vertreten sein.
Es gibt pro Partei eine Liste, sowie eine gesammelte Liste für parteilose.
Als Zweitstimme gibt es wie bisher 13 Stimmen, die frei verteilt werden können. Damit ist die Listenreihenfolge Wählergewünscht.

Damit die Länder weiterhin sinnvoll vertreten werden muss für Direktmandatsträger eine Trennung von Amt und Mandat auf Unionsebene gelten, damit diese nicht in der Unionsregierung landen.
Grundsätzliche Zustimmung, allerdings lehne ich den Rückschluss der Trennung von Amt und Mandat ab - soviel Personal haben wir ja nun auch nicht.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 10:32
von Michael Schneider
Kreittmayr

Vollkommen indiskutabel. Wir sind eine Union, ein Bundesstaat, kein lockerer Staatenbund zu dem Sie das dann damit degradieren.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 10:48
von Rincewind
Original von Kreittmayr
Als Kompromissangebot an die Unionisten hier im Gremium könnte man einem so umgestalteten Unionsrat dann auch durchaus noch eine Handvoll von allen Unionsbürgern direkt gewählte Vertreter beifügen, sofern die Personaldecke dies gestattet.
Womit wir wieder bei dem Vorschlag sind 7 Direkte Landesmandate und 4-6 nach Verhältniswahl. Über den Namen Kongress können wir gerne reden. Von mir aus nennen wir ihn Unionsrat. ;)
Grundsätzliche Zustimmung, allerdings lehne ich den Rückschluss der Trennung von Amt und Mandat ab - soviel Personal haben wir ja nun auch nicht.
Falsch, die Trennung würde für die 7 Direktmandate gelten. Da wir ebenfalls 7 Landesregierungen brauchen, besteht immernoch eine Personaldecke von den jetzigen Unionsparlamentariern.