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[Aussprache] 2008/59 Gesetz über die Nationalbibliothek (Unionsparlament)

Verfasst: Di 4. Nov 2008, 11:03
von Fabian Montary
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

Gesetz über die Nationalbibliothek

§1 – Grundlegendes

(1) Die Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Demokratischen Union. Sie besteht aus der Bibliothek in Mixoxa und dem Medienarchiv in Salbor City. Sie hat ihren Sitz in Mixoxa.
(2) Die Nationalbibliothek ist eine unmittelbar dem Unionsministerium des Inneren zugeordnete Anstalt.

§2 – Aufgaben

(1) Die Nationalbibliothek hat die Aufgabe,
1. alle in der Demokratischen Union verabschiedeten Gesetze und Verordnungen sowie Erlässe zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
2. alle von Gerichten getätigten Urteile zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
3. alle von der Demokratischen Union ratifizierten internationale Verträge zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
4. Dokumente öffentlichen Interesses, wie bedeutende Reden usw., zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(2) Das Einverständnis des Urhebers vorausgesetzt, hat die Nationalbibliothek auch die Aufgabe schriftliches Kulturgut und graphisches der Demokratischen Union zu archivieren. Es ist der Nationalbibliothek freigestellt, weitere Schwerpunkte in Eigenverantwortung zu setzen.

(3) Ferner arbeitet die Nationalbibliothek mit den Facheinrichtungen im Ausland und der Demokratischen Union zusammen.

§3 – Leitung der Nationalbibliothek

(1) Der Unionsminister des Inneren bestellt einen Generaldirektor für die Nationalbibliothek.
(2) Der Generaldirektor ist verantwortlich für die Repräsentation und Führung der Nationalbibliothek sowie die Umsetzung der Bestimmungen dieses Gesetzes.
(3) Der Generaldirektor arbeitet unabhängig und politisch neutral. Er ist nicht weisungsgebunden, sofern er die Bestimmungen dieses Gesetzes einhält.

§4 – Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. Das Unionsarchivgesetz und das Gesetz über die Ratelonische Nationalbibliothek treten gleichzeitig außer Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Einspruchsgesetz, die Einspruchsfrist endet am 17. November 2008.

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 09:50
von Rincewind
Ein wichtiges und überfälliges Gesetz, bei dem ich hoffe, dass es inzwischen auch tatsächlich umgesetzt wird.

Eine Frage, was genau beinhaltet das Medienarchiv? Das wird nicht näher aufgeführt.

Verfasst: Mi 5. Nov 2008, 11:51
von Palin Waylan-Majere
Ich sehe keinen Grund, hier Einspruch einzulegen.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 00:17
von Bianca Böhm
Generaldirektor..... Direktor hätte ja auch gereicht.... alleine schon, weil der werte Unionskanzler immer so am Budget klebt. 8)

Ansonsten bestehen keine Bedenken gegen das Gesetz in dieser Form.

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 10:53
von Michael Schneider
Original von Bianca Böhm
Generaldirektor..... Direktor hätte ja auch gereicht.... alleine schon, weil der werte Unionskanzler immer so am Budget klebt. 8)

Ansonsten bestehen keine Bedenken gegen das Gesetz in dieser Form.
Ich nehme mal an Direktoren werden dann die Leiter entsprechend dezentralisierter unterabteilungen werden in unterschiedlichen Unionsländern oder so. :)

Verfasst: Do 6. Nov 2008, 13:39
von Kreittmayr
Freistein hat keine grundsätzlichen Einwände gegen dieses Gesetz, möchte aber doch zumindest nachfragen, weshalb man die Leitung einer solchen Behörde nicht unmittelbar dem Unionsinnenminister überträgt, anstatt hier neue Personalintensität zu schaffen.

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 20:33
von Fabian Montary
Roldem stört sich, wie bereits im Parlament gesagt an dem Namen einer „Nationalbibliothek“. Ebenso wie Frau Kreittmayr sehe ich keine Veranlassung zur Schaffung eines weiteren Postens. Das Gesetz wird die Ablehnung der Republik Roldem erfahren.

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 21:01
von Bianca Böhm
Warum Ablehnung statt Ausbesserung?

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 21:05
von Fabian Montary
Weil wir dieses Gesetz ungeändert ablehnen müssen, damit es nicht in Kraft tritt.

Verfasst: Sa 8. Nov 2008, 21:09
von Bianca Böhm
Das ist schlecht.