Kompromissfindung
Verfasst: Sa 1. Nov 2008, 19:26
Nach 3 gescheiterten Anläufen sollte uns allen klar sein, dass eine Entscheidung, welche die Gegenseite ohne eine Form des Aufeinander-Zugehens überstimmen will, keine realistische Option ist.
Daher möchte ich, dass es diesem Ausschuss gelingt, dem Unionsparlament eine Kompromisslösung vorzulegen, der eine respektable Mehrheit erreicht.
Nun bin ich hier ja nicht nur als Ausschussvorsitzender benannt, sondern auch als Vertreter der LL-Fraktion. Als solcher vertrete ich in diesem Gremium entlang der "Hauptkonfliktlinie", um die sich die Debatte bisher drehte, die Position der progressiven Besteuerung der Einkommen.
Zum Zwecke der Konsensbildung möchte ich gleich mal vorangehen und folgendes anbieten:
1. der Spitzensteuersatz aus dem bisherigen LL Entwurf wird auf 40 % gesenkt.
2. der Freibetrag von 210 :br: bleibt erhalten
3. der Freibeitrag für die Vermögenssteuer wird auf das von der UReg vorgeschlagende Maß gesenkt
4. für das Neubürgergeld wird eine Stundung der Steuern vereinbart
Abschließend noch eins: in den Schlussbestimmungen von UReg und Frohn steht jeweils, dass ein Minister einen Monat nach Start der Warensim das Gesetz "anpasst". Einerseits könnte man sich auf die Weise jede Debatte sparen, weil ohnehin der Minister das Gesetz hinterher so frisiert wie es ihm gefällt, andererseits habe ich erhebliche Bedenken, dass eine solche Regelung mit der Verfassung vereinbar wäre.
Daher möchte ich, dass es diesem Ausschuss gelingt, dem Unionsparlament eine Kompromisslösung vorzulegen, der eine respektable Mehrheit erreicht.
Nun bin ich hier ja nicht nur als Ausschussvorsitzender benannt, sondern auch als Vertreter der LL-Fraktion. Als solcher vertrete ich in diesem Gremium entlang der "Hauptkonfliktlinie", um die sich die Debatte bisher drehte, die Position der progressiven Besteuerung der Einkommen.
Zum Zwecke der Konsensbildung möchte ich gleich mal vorangehen und folgendes anbieten:
1. der Spitzensteuersatz aus dem bisherigen LL Entwurf wird auf 40 % gesenkt.
2. der Freibetrag von 210 :br: bleibt erhalten
3. der Freibeitrag für die Vermögenssteuer wird auf das von der UReg vorgeschlagende Maß gesenkt
4. für das Neubürgergeld wird eine Stundung der Steuern vereinbart
Abschließend noch eins: in den Schlussbestimmungen von UReg und Frohn steht jeweils, dass ein Minister einen Monat nach Start der Warensim das Gesetz "anpasst". Einerseits könnte man sich auf die Weise jede Debatte sparen, weil ohnehin der Minister das Gesetz hinterher so frisiert wie es ihm gefällt, andererseits habe ich erhebliche Bedenken, dass eine solche Regelung mit der Verfassung vereinbar wäre.