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Anfrage an die Unionsregierung

Der Verteidigungsminister wird um Antwort auf folgende Fragen ersucht:

01. Auf wessen Initiative ist der Einsatz der Unionsmarine in der Antarktis zustande gekommen; ist die Schmelzer Foundation an die Unionsregierung herangetreten oder ist die Unionsregierung von sich aus aktiv geworden?

02. Wie lautet das Mandat für die Unionsmarine in der Antarktis und sind weitere Waffengattungen an dieser Mission beteiligt?

03. Wie bewertet die Unionsregierung den Einsatz der Unionsmarine in der Antarktis mit Blick auf die Unionsverfassung, insbesondere unter Beachtung der Artikel 17 und 17a Unionsverfassung?

04. Warum hat die Unionsregierung das Unionsparlament nicht im Vorfeld des Marineeinsatzes konsultiert?

05. Wie sieht der weitere Verlauf der Expedition der Schmelzer Foundation und der Mission der Unionsmarine aus?

06. Welche Kosten entstehen der Demokratischen Union durch die Mission der Marine und inwiefern wird die Schmelzer Foundation an diesen Kosten beteiligt?

07. Was versteht die Unionsregierung unter einer "Schutzzone"?

08. Die Vereinigten Staaten von Astor haben zu einer Antarktiskonferenz eingeladen: welche Zielsetzung verfolgt diese Konferenz und wurden mit der Einrichtung der DU-Schutzzone irgendwelche Beschlüsse dieser Konferenz vorweggenommen oder umgesetzt?

09. Hat die Antarktiskonferenz die Aufteilung der Antarktis in Schutz-, Interessen- oder Einlfussgebiete zum Ziel und beabsichtigt die Unionsregierung im Namen der Demokratischen Union irgendwelche Ansprüche zu erheben?

10. Severanija hat in der Generalversammlung des Rates der Nationen einen Entwurf über eine "Konvention über die Unantastbarkeit der Polargebiete" eingebrach: wie steht die Unionsregierung zu diesem Entwurf?
Ich erteile hiermit dem Verteidigungsminister das Wort. Er kann natürlich Fragen an andere Mitglieder der Unionsregierung weitergeben bzw. begründet nicht beantworten.
 

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Mit freundlichen Grüssen
Charles Dowan
Unionskanzler a.D.
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Beitrag von Peter Vain »

So meine sehr geehrten Damen und Herren,
liebe Kollegen,

die SPR Fraktion hat eine Anfrage an das Unionsministerium der Verteidigung gestellt. Nach Beratung mit dem Kabinett sind wir nun zu folgenden Antworten gekommen.

Erstens. Herr Hennrich hat gefragt "Auf wessen Initiative ist der Einsatz der Unionsmarine in der Antarktis zustande gekommen; ist die Schmelzer Foundation an die Unionsregierung herangetreten oder ist die Unionsregierung von sich aus aktiv geworden?"
Die Kabinettsprotokolle haben folgendes ergeben. "Die Unionsregierung wurde von der Schmelzer Foundation über das Vorhaben der Expedition informiert worden und hat im Anschluss daran auf die angespannte, unter Umständen gar gefährliche Lage in der Antarktis hingewiesen. Aus diesem Grunde wurden von beiden Seiten in einer gemeinsamen Sitzung Möglichkeiten gesucht, wie unter diesen Umständen der Schutz der Expedition gewährleistet werden kann. Die Operation der Unionsmarine wurde dabei formell als Übungsmanöver, nicht als Konvoibegleitung eingestuft."

Zweitens. "Wie lautet das Mandat für die Unionsmarine in der Antarktis und sind weitere Waffengattungen an dieser Mission beteiligt?"
Dazu sage ich: Der Übungsauftrag, der kein Mandat im engeren Sinne ist, lautet auf Abhaltung eines Übungsmanövers im Eis der Antarktis unter Begleitung eines zivilen Konvois. Weitere Waffengattungen sind an diesem Übungsmanöver nicht beteiligt.

Drittens. "Wie bewertet die Unionsregierung den Einsatz der Unionsmarine in der Antarktis mit Blick auf die Unionsverfassung, insbesondere unter Beachtung der Artikel 17 und 17a Unionsverfassung?"
Als Antwort dazu hat die Kabinettssitzung ergeben: Die Unionsregierung erkennt keine Hindernisse für das Übungsmanöver. Wir haben keinen Grund zur Annahme, dass der Verfassungsgeber der Unionsmarine oder auch anderen Waffengattungen Übungsmanöver und nicht-militärische Operationen außerhalb des Hoheitsgebiets der Demokratischen Union untersagen wollte. Im Gegenteil erkennt die Unionsregierung eine implizite Verpflichtung dazu, um die Landesverteidigung der Demokratischen Union, wie sie die Unionsverfassung vorgibt, wahrnehmen zu können.

Viertens. "Warum hat die Unionsregierung das Unionsparlament nicht im Vorfeld des Marineeinsatzes konsultiert?"
Die Unionsregierung ist sich der angespannten Lage in der Antarktis bewusst. Sie hat deshalb im Vorfeld die Konsultation von Freunden und Verbündeten im Hintergrund betrieben. Eine Information an das Unionsparlament hat die Unionsregierung weder für verpflichtend notwendig noch für sachlich begründet gehalten. Die Unionsregierung weist den Abgeordneten Hennrich auch an dieser Stelle darauf hin, dass es sich um ein Übungsmanöver und keine militärische Operation im engeren Sinne oder einen "Einsatz" handelt, und fordert die Mitglieder des Unionsparlaments zu begrifflicher Genauigkeit auf, um in der Bevölkerung keine weitere Verwirrung über den Charakter des Übungsmanövers zu schaffen.

Fünftens. "Wie sieht der weitere Verlauf der Expedition der Schmelzer Foundation und der Mission der Unionsmarine aus?"
Die Unionsregierung geht davon aus, dass das Übungsmanöver der Unionsmarine, das keine Mission oder Missionierung darstellt, wie wir erneut an die Adresse des Abgeordneten Hennrich deutlich machen, in den kommenden Tagen dahingehend beendet werden kann, dass die Unionsmarine das Übungsmanöver durch eine vorfallsfreie Rückkehr erfolgreich abschließen kann. Die Unionsregierung sieht sich weder durch die Unionsverfassung noch durch die Geschäftsordnung des Unionsparlaments dazu verpflichtet, dem Unionsparlament Auskunft über private Institutionen und ihre Pläne zu erteilen. Wir bitten das Unionsparlament, sich gegebenenfalls an Vertreter der Schmelzer Foundation zu wenden, und wundern uns sehr, dass man diese Frage so offensichtlich an den Falschen richtet.

Sechstens. "Welche Kosten entstehen der Demokratischen Union durch die Mission der Marine und inwiefern wird die Schmelzer Foundation an diesen Kosten beteiligt?"
Die Unionsregierung kann dazu zu diesem Zeitpunkt keine Angaben machen.
[so]Wie auch, wenn Treibstoff- und Versorgungskosten im Rahmen der Simulation nicht festgelegt sind. Sollen wir uns dazu etwas ausdenken, was die SPR dann zu hoch finden kann? ;)[/so]

Siebtens. "Was versteht die Unionsregierung unter einer 'Schutzzone'?"
Wie bereits öffentlich dargelegt, sieht die Unionsregierung ein Schutzgebiet als geographisch festgelegte Interessenszone, die für die Demokratische Union von besonderer Bedeutung ist. Daraus ergeben sich nicht notwendigerweise militärische Konsequenzen und zum augenblicklichen Zeitpunkt ist Derartiges nicht abzusehen.

Achtens. "Die Vereinigten Staaten von Astor haben zu einer Antarktiskonferenz eingeladen: welche Zielsetzung verfolgt diese Konferenz und wurden mit der Einrichtung der DU-Schutzzone irgendwelche Beschlüsse dieser Konferenz vorweggenommen oder umgesetzt?"
Die Unionsregierung äußert ihre Verwunderung darüber, wie die diplomatischen Bemühungen der Unionsregierung dadurch konterkariert werden sollen, dass sie Aussagen zu laufenden diplomatischen nichtöffentlichen Verhandlungen machen soll. Nach Aussage des Präsidents der Vereinigten Staaten von Astor, Tyler Evans, geht es darum, für alle Staaten einen tragfähigen Kompromiss zur Lage in der Antarktis zu finden. Die Unionsregierung hat mit der Deklaration eines Schutzgebiets zu keiner Zeit Beschlüsse der Konferenz vorweggenommen, umgesetzt, missachtet, ausgeführt oder stillschweigend konterkariert.

Neuntens. "Hat die Antarktiskonferenz die Aufteilung der Antarktis in Schutz-, Interessen- oder Einlfussgebiete zum Ziel und beabsichtigt die Unionsregierung im Namen der Demokratischen Union irgendwelche Ansprüche zu erheben?"
Die Unionsregierung äußert auch in diesem Zusammenhang ihre Verwunderung über die diplomatische Unprofessionalität der sozialdemokratischen Opposition in diesem Haus, indem sie erneut Stellung zu nichtöffentlichen diplomatischen und laufenden Verhandlungen beziehen soll. Die Unionsregierung vertritt auf der Konferenz die Interessen der Demokratischen Union. Zur Entwicklung der Konferenz kann derzeit, da diese gestern erst begonnen hat, keine Auskünft getroffen werden; es war bisher keine Zeit für alle Teilnehmerstaaten, ihre Positionen zum Fall darzulegen.

Zehntens. "Severanija hat in der Generalversammlung des Rates der Nationen einen Entwurf über eine "Konvention über die Unantastbarkeit der Polargebiete" eingebrach: wie steht die Unionsregierung zu diesem Entwurf?"
Die Unionsregierung ist irritiert angesichts dieser Frage, da der severanische Entwurf nicht einmal zur Abstimmung gekommen ist und aller menschlichen Voraussicht nach auch nicht kommen wird. Die Unionsregierung teilt die Position der Konvention nicht, sondern sieht eine internationale Ordnung am Südpol als unabdingbar für eine nachhaltige wissenschaftliche Erschließung des Gebiets an, an der wir großes Interesse haben und uns bedeutende Erkenntnisse erhoffen. Der severanische Entwurf ist nicht ausreichend durchdacht und verfolgt unklare Zielsetzung.

Ich hoffe die Ausführungen von mir in Zusammenarbeit mit dem Kabinett können die Fragen von Ihnen Herr Hennrich zu genüge beantworten. Sollten es jedoch noch ein paar Unklarheiten geben, so sollten Sie, so glaube ich im Sinne der GO, die Möglichkeit haben, nachzufragen.
 

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Peter Vain
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Beitrag von Fiete Schulze »

Ich habe da mal noch eine Anmerkung:

"Die Unionsregierung wurde von der Schmelzer Foundation über das Vorhaben der Expedition informiert worden und hat im Anschluss daran auf die angespannte, unter Umständen gar gefährliche Lage in der Antarktis hingewiesen. Aus diesem Grunde wurden von beiden Seiten in einer gemeinsamen Sitzung Möglichkeiten gesucht, wie unter diesen Umständen der Schutz der Expedition gewährleistet werden kann. Die Operation der Unionsmarine wurde dabei formell als Übungsmanöver, nicht als Konvoibegleitung eingestuft."

Sie haben also wirklich unsere Soldaten zum "Üben" in ein Krisengebiet geschickt?
Sind Sie sich überhaupt bewusst, was hätte passieren können? Soldaten schickt man in so ein Gebiet, wenn sie voll ausgebildet sind und jeder Handgriff sitzt, aber nicht zum üben! Sie haben leichtfertig das Leben unsere Soldaten aufs Spiel gesetzt, denn in einem gefährlichen Gebiet muss man immer mit Übergriffen rechnen. Und wer in so einem gefährlichen Gebiet, in der sich eine Expedition nicht ohne Begleitschutz reintrauen kann, eine Übung abhält, handelt verantwortungslos und leichtsinnig.
Und wenn Sie eine Expedition schützen und in ein gefährliches Gebiet vordringen, dann ist das keine Übung mehr, sondern ein ernster Einsatz der Marine in einem Krisengebiet.

Ich denke hier besteht noch ein größerer Aussprachebedarf, da ich der Version einer Übung keinen Glauben schenke. Weder der Kanzler sprach in seiner TV-Ansprache von einer Übung, noch in der unmittelbaren Debatte danach, teilte er uns mit, dass es eine Übung gewesen wäre. Auch der Verteidigungsminister wandelte es im späteren Verlauf der Debatte die "Schutzmaßname für Bürgerinnen und Bürger der DU" in eine Übung um.
Die Regierung ist sich bewußt, dass sie gegen Artikel 17 und 17a verstoßen hat und versucht mit der Version einer Übung den Kopf aus der Schlinge zu ziehn.
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

Original von Fiete Schulze
Die Regierung ist sich bewußt, dass sie gegen Artikel 17 und 17a verstoßen hat und versucht mit der Version einer Übung den Kopf aus der Schlinge zu ziehn.
Die Regierung ist sich bewusst, dass sie nicht gegen Art. 17 f. UVerf verstoßen hat.

Art. 17 I verbietet solche Handlungen, welche geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören. Eine wissenschaftliche Expedition ist weder geeignet, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, noch wurde die in dieser Absicht vorgenommen. Die militärische Absicherung einer wissenschaftlichen Expedition erfüllt diese Kriterien ebenfalls nicht, Defensivmaßnahmen sind stets zur Friedenssicherung, nicht zur Friedensgefährdung bestimmt.

Art. 17a II und III beziehen sich explizit nur auf den Einsatz der Unionsstreitkräfte im Inneren, und verbietet nicht die Eskorte wissenschaftlicher Expeditionen.

Das war wohl nichts...
 

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Beitrag von Fiete Schulze »

Original von Amber Marie Ford
Die militärische Absicherung einer wissenschaftlichen Expedition erfüllt diese Kriterien ebenfalls nicht, Defensivmaßnahmen sind stets zur Friedenssicherung, nicht zur Friedensgefährdung bestimmt.
Artikel 17 - Absage an einen Angriffskrieg
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Ausnahmen im Bezug auf Artikel 17 Abs. 1 bilden Missionen, die im Rahmen eines Einsatzes zur Friedenssicherung stattfinden. Ein solcher Einsatz muss vom Unionsparlament mit Zweidrittelmehrheit gebilligt werden.

Aber gut, dass Sie inzwischen wieder offen über eine militärische Absicherung einer Privatexpedition sprechen. Dass es sich um das Vorgehen in der Antarktis um eine militärische Aktion handelt, hatten ja Ihr Kanzler oder der Verteidigungsminister immer bestritten.
Ich habe das Gefühl, in diesem Kabinett weiß die eine Hand nicht, was die andere macht. :rolleyes:

Desweiteren möchte ich hier auch noch mal die Anmerkungen von Herrn Baylor einbringen:

Als Privatmann und Jurist sage ich dazu, dass ich die Aktion für verfassungswidrig halte. Die Unionsstreitkräfte dürfen nur eingesetzt werden, soweit die Verfassung es ausdrücklich zulässt (Art. 17a II); das sind

1. die Landesverteidigung (17a I);
2. friedenssichernde Maßnahmen mit Parlamentsvorbehalt und qualifizierter Mehrheit (17 II);
3. gesonderte Schutzaufgaben im Verteidigungs- und Spannungsfall mit Parlamentsvorbehalt und Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit (17a III);
4. die Unterstützung der Polizei im Staatsnotstand (17a IV i.V.m. 48a).

Unter welchen der hier aufgezählten Punkte, fällt denn die militärische Aktion in der Antarktis, Frau Ford?
 

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Beitrag von Amber Marie Ford »

Art. 17 II UVerf bezieht sich auf Einsätze zur Friedenssicherung etwa im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit, nicht aber auf den Schutz inländischer Rechtsgüter vor potenziellen Gefahren durch auswärtige Mächte :rolleyes:

Und noch einmal: Art. 17a II UVerf bezieht sich auf den Einsatz der Unionsstreitkräfte im Inneren! Diese Norm stellt sicher, dass die Unionsstreitkräfte nicht als Bürgerkriegsarmee missbraucht werden, verbietet aber nicht den gebotenen militärischen Schutz inländischer Rechtsgüter in potenziellen Gefahrensituationen außerhalb des Staatsgebietes der DU.
 

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Beitrag von Fiete Schulze »

Original von Amber Marie Ford
Art. 17 II UVerf bezieht sich auf Einsätze zur Friedenssicherung etwa im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit, nicht aber auf den Schutz inländischer Rechtsgüter vor potenziellen Gefahren durch auswärtige Mächte :rolleyes:
.
Nennen Sie mir doch einfach die Rechtsgrundlage für diesen militärischen Einsatz!
Fakt ist ja, dass es ein miltärisches Manöver außerhalb der Grenzen der DU ist und dann noch in einem Gefahrengebiet.
Sie wollen mir doch nicht ersthaft erzählen, die Regierung kann unsere Soldaten in Krisengebiete schicken und das UP hat da kein Mitspracherecht?
Für den Einsatz der Armee muss es eine rechtliche Grundlage geben, nennen Sie mir diese.
 

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Übungsmanöver der Unionsstreitkräfte bedürfen keiner Billigung durch das Unionsparlament. Das hat die PDS nie eingefordert, während sie selbst noch an der Regierung beteiligt war.
 

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Beitrag von Fiete Schulze »

Original von Jonathan Metternich
Übungsmanöver der Unionsstreitkräfte bedürfen keiner Billigung durch das Unionsparlament. Das hat die PDS nie eingefordert, während sie selbst noch an der Regierung beteiligt war.
Ihre Justizministerin spricht von einer "militärische Absicherung einer wissenschaftlichen Expedition", dass ist für mich kein Übungsmanöver.
Und zu einer Übung in einem Gefahrengebiet, gelten weiterhin meine Aussagen von meinem ersten Redebeitrag hier.
 

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Sie können davon ausgehen, dass meine Aussagen erstens verbindlich und die Anweisungen des Oberfehlshabers zweitens in extenso mit den zuständigen Kommandeuren und Experten der Unionsstreitkräfte beraten wurden, keineswegs also verantwortungslos gegeben wurden.

Gibt es weitere Fragen, die sich direkt auf die Anfrage beziehen? Es ist in der Geschäftsordnung nicht davon die Rede, dass einer Anfrage eine allgemeine Aussprache folgt.
 

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