Eröffnung des Ausschusses
Verfasst: Fr 31. Okt 2008, 21:43
Sehr geehrte AusschussmitgliederInnen,
ich begrüße Sie hiermit herzlich zur Eröffnung dieses Auschusses.
auf Vorschlag des Antragsstellers führe ich den Vorsitz in diesem Gremium. siehe GO - §12 (4) - demnach kann auch ein Nachfolger gewählt werden. Wer das will, soll sich bitte zu Wort melden.
Des weiteren zitiere ich an dieser Stelle den §13 der GOUP:
Ich bitte nun um eine kurze Anwesenheitsmeldung der von den Fraktionen benannten Auschussmitglieder, zusammen mit einer Nennung ihrer Position zu den bisherigen Entwürfen.
ich begrüße Sie hiermit herzlich zur Eröffnung dieses Auschusses.
auf Vorschlag des Antragsstellers führe ich den Vorsitz in diesem Gremium. siehe GO - §12 (4) - demnach kann auch ein Nachfolger gewählt werden. Wer das will, soll sich bitte zu Wort melden.
Des weiteren zitiere ich an dieser Stelle den §13 der GOUP:
Es soll hier also ausschließlich um die Steuergesetzgebung gehen, für sonstige Debatten sind andere Orte besser geeignet.§ 13 Aufgaben der Ausschüsse
(1) Die Ausschüsse sind zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet. Als vorbereitende Beschlussorgane des Parlaments haben sie die Pflicht, dem Parlament bestimmte Beschlüsse zu empfehlen, die sich nur auf die ihnen überwiesenen Vorlagen oder mit diesen in unmittelbarem Sachzusammenhang stehenden Fragen beziehen dürfen.
Ich bitte nun um eine kurze Anwesenheitsmeldung der von den Fraktionen benannten Auschussmitglieder, zusammen mit einer Nennung ihrer Position zu den bisherigen Entwürfen.