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[Aussprache] Unionsdienstgesetz

Verfasst: So 26. Okt 2008, 12:31
von Montgomery Scott
Die Unionsregierung hat das folgende Gesetz beantragt.
Zweites Änderungsgesetz zum Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union (Unionsdienstgesetz / UDG)

§ 1
Der § 3 UDG wird folgendermaßen geändert:

§3 Besoldung
(1) Die Mitarbeiter von Unionsbehörden werden in Besoldungsstufen gegliedert.
a) Besoldungsstufe 1: 2600 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen der Unionspräsident und der Unionskanzler.

b) Besoldungsstufe 2: 2200 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Unionsrichter und Unionsminister.

c) Besoldungsstufe 3: 1800 Br pro Kalendermonat
Hierzu zählen die Leiter Oberster Unionsbehörden
(namentlich: Oberster Unionsanwalt, Leiter der Unionspolizei, Präsident der Unionsbank, Leiter des AfEA)

d) Besoldungsstufe 4: 800 Br pro Kalendermonat

Hierzu zählen die Botschafter des Diplomatischen Corps. Diese können ihre Besoldung durch die regelmäßige Abgabe von Berichten auf maximal 1.050 Bramer erhöhen.

(2)Pro Kalendermonat werden folgende parlamentarische Diäten ausbezahlt:

Parlamentspräsident 1800 Br
Stellvertretender Parlamentspräsident 1400 Br
sonstige Abgeordnete 1000 Br

(3) Die Besoldung unterliegt folgenden Sonderregelungen:
a) Übt der Unionskanzler zeitgleich das Amt eines Unionsministers aus, so steht ihm kein zusätzliches Ministergehalt zu.
b) Übt ein Regierungsmitglied zeitgleich ein Amt im Unionsparlament aus, so wird ihm die parlamentarischen Diäten zu 50% ausbezahlt.
c) Bearbeitet ein Unionsminister mehrere Ressorts, so steht ihm lediglich ein Ministergehalt zu.

§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
Ich beantragte Aussprache.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 12:34
von Montgomery Scott
Herr Rousseau-Mason, ich möchte um eine kurze Erläuterung der vorgesehenen Änderungen und ihres Zwecks bitten.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:27
von SRM
Gern.

Die Unionsregierung hat sich darauf verständigt, die Staatsausgaben deutlich zu reduzieren. Hierfür haben wir die laufenden Gehälter um 30% gekürzt. Zudem erhält ein Minister, sofern er zwei Fachbereiche ausfüllt, lediglich ein Ministergehalt. Übt der Kanzler ein Ministerium aus, so erhält er kein zusätzliches Gehalt. Abschließend haben wir uns darauf verständigt, Zweitgehälter und -Diäten um 50% zu kürzen.

Auf diese Weise gelingt es uns, die Ausgaben um 40% zu reduzieren und zu einem nachhaltigen Konsolidierungskurs der Schieflage aus der Heidenberg-Dynastie überzugehen.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:42
von Denise M. Connor
Sie können sich sicher sein, dass die Fraktion der GRÜNEN dazun garantiert nicht ihre Zustimmung geben wird, Herr Unionskanzler.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:42
von SRM
Original von Denise M. Connor
Sie können sich sicher sein, dass die Fraktion der GRÜNEN dazun garantiert nicht ihre Zustimmung geben wird, Herr Unionskanzler.
Mit welcher Begründung?

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:43
von Denise M. Connor
Die Gründe liegen doch wohl deutlich auf der Hand :rolleyes:

Verfasst: So 26. Okt 2008, 15:48
von SRM
Original von Denise M. Connor
Die Gründe liegen doch wohl deutlich auf der Hand :rolleyes:
Und die wären?

Verfasst: So 26. Okt 2008, 21:00
von Denise M. Connor
Ich unterstütze keine Kürzungen im Gehälterbereich, da wir dann ein Niveau erreichen, dass die GRÜNEN nicht unterstützen.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 21:45
von Fabian Montary
Dieses Gesetz würde auch meine Zustimmung nicht erreichen, eine Begründung erfolgt in Kürze.

Verfasst: So 26. Okt 2008, 23:14
von Denise M. Connor
Original von SRM

Und die wären?
Ich verweise darauf: http://forum.dur2005.de/thread.php?threadid=4601