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Wasserverkehr

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 08:59
von Michael Schneider
Der nächste Punkt ist das Wasser.

Da schlage ich vor, den Sicherheitsaspekt auszuklammern. Der ist von der Unionspolizei, bzw. Zoll und den Küstenschutzbehörden abgedeckt.

Und der Fährverkehr bzw. die Binnenschiffahrt sollte den regeln der Länder unterliegen, aber sofern ein Schiff z.b. per Fluß mehrere Unionsländergrenzen oder über Küste aus einem anderem Staat kommt dem Genehmigungsverfahren der Union unterliegen, die dazu die jeweiligen Auflagen der Unionsländer als grundlage heranzieht. Aber für einen Schiffer wäre es mehr als umständlich jedes einzelne Unionsland extra anfragen zu müssen.

Ich würde das in eine untere (die Unionsländer) und eine obere (die Union) Wasserbehörde aufteilen, in der die untere Wasserbehörde die Aufsicht über nur in ihrem Unionsland befindlichen Gewässer, Küsten und Fließgewässerabschnitte erhält, und die obere Wasserbehörde die Hochseeschiffahrt und die grenzüberschreitenden Genehmigungsverfahren unterhält, mit entsprechender Rücksprache zu den unteren Wasserbehörden und dem Recht der unteren Wasserbehörden die obere im Streitfall als Schlichter anzurufen.

Zu den pflichten der Wasserbehörden gehört dann Sicherheit und Tauglichkeit der Funktion der Schiffe zu prüfen, Genehmigungen zu erteilen (z.B. Fährverkehr), und auch die Fischerei und den Wassersport sowie den Umweltschutz jeweils zu überwachen. So wie den Wasserverkehr verkehrstechnisch zu regeln (z.B. an Schleusen), bzw. die Regelung zu prüfen.

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 09:29
von Rincewind
Wieso sollen bei Grenzüberschreitung andere Regeln gelten, als im Land sonst üblich?

Folgende Vorstellung:

Union - Hochseeschifffahrt, sowie technische Mindestnormen für Schiffe unionsweit.

Länder - Küsten-, Binnenverkehrsregeln, sowie weitergehende lokale technische Anforderungen.

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 10:05
von Michael Schneider
Weil z.B. sonst ein Unionsland an einem Fluß erlaubt Giftmüll zu verklappen, übertrieben ich weiß, was dann das nächste Unionsland ebenso betrifft. Das wäre dann eben Sache der oberen Wasserbehörde.

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 10:12
von Rincewind
Giftmüll fällt in das Ressort Umweltschutz, wir besprechen hier soweit ich weiß den Verkehr.

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 12:41
von Michael Schneider
Das ist leider nicht so einfach. Viele Faktoren treffen ineinander. Meinetwegen nimm ein anderes beispiel, dass direkt neben einer ruhigen Wassersiedlung auf der anderen Seite eine Fähre eingerichtet wird oder eine Motorbootbahn. Denk dir was aus.

Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 13:11
von Beatrice Maier
Original von Rincewind
Folgende Vorstellung:

Union - Hochseeschifffahrt, sowie technische Mindestnormen für Schiffe unionsweit.

Länder - Küsten-, Binnenverkehrsregeln, sowie weitergehende lokale technische Anforderungen.
Das hat meine Zustimmung.

Verfasst: Do 23. Okt 2008, 01:01
von Fabian Montary
Ich schließe mich dem Vorschlag Herrn Rincewind dediziert an: Technische Regelungen zur Hochseeschifffahrt ja, Exploitation of Ressources bleibt bei den Ländern. Grenzflüsse zu anderen Unionsländern haben wir nicht, deswegen sehe ich keine Grundlage für eine Zustimmung zur Binnenwasserregelung der Union für Roldem.

Verfasst: Do 23. Okt 2008, 08:32
von Michael Schneider
Exploitation of Ressources: Was ist das?

Länder - Küsten-, Binnenverkehrsregeln, sowie weitergehende lokale technische Anforderungen.

Ok, sofern sich die Länder zwingend untereinander auf einheitliche regeln und Standards einigen und zwar innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

Verfasst: Do 23. Okt 2008, 13:29
von Joseph A. Gladstone
Zustimmung für Rincewinds Vorschlag aus Salbor.

Verfasst: Fr 24. Okt 2008, 17:18
von Fabian Montary
Original von Michael Schneider
Exploitation of Ressources: Was ist das?
Ausbeutung bzw. Nutzung von Ressourcen – jetzt ist mir das imperianische Wort glatt nicht eingefallen...
Original von Michael Schneider
Ok, sofern sich die Länder zwingend untereinander auf einheitliche regeln und Standards einigen und zwar innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Die Union sollte aufhören zu denken, den Ländern Vorschriften machen zu können, in Bereichen, deren Kompetenz die Union nicht hat. Wenn die Länder gemeinsame Regularien für sinnvoll erachten, dann können sie diese gern aushandeln. Andererseits können sie es auch lassen...