Wasserverkehr
Verfasst: Mi 22. Okt 2008, 08:59
Der nächste Punkt ist das Wasser.
Da schlage ich vor, den Sicherheitsaspekt auszuklammern. Der ist von der Unionspolizei, bzw. Zoll und den Küstenschutzbehörden abgedeckt.
Und der Fährverkehr bzw. die Binnenschiffahrt sollte den regeln der Länder unterliegen, aber sofern ein Schiff z.b. per Fluß mehrere Unionsländergrenzen oder über Küste aus einem anderem Staat kommt dem Genehmigungsverfahren der Union unterliegen, die dazu die jeweiligen Auflagen der Unionsländer als grundlage heranzieht. Aber für einen Schiffer wäre es mehr als umständlich jedes einzelne Unionsland extra anfragen zu müssen.
Ich würde das in eine untere (die Unionsländer) und eine obere (die Union) Wasserbehörde aufteilen, in der die untere Wasserbehörde die Aufsicht über nur in ihrem Unionsland befindlichen Gewässer, Küsten und Fließgewässerabschnitte erhält, und die obere Wasserbehörde die Hochseeschiffahrt und die grenzüberschreitenden Genehmigungsverfahren unterhält, mit entsprechender Rücksprache zu den unteren Wasserbehörden und dem Recht der unteren Wasserbehörden die obere im Streitfall als Schlichter anzurufen.
Zu den pflichten der Wasserbehörden gehört dann Sicherheit und Tauglichkeit der Funktion der Schiffe zu prüfen, Genehmigungen zu erteilen (z.B. Fährverkehr), und auch die Fischerei und den Wassersport sowie den Umweltschutz jeweils zu überwachen. So wie den Wasserverkehr verkehrstechnisch zu regeln (z.B. an Schleusen), bzw. die Regelung zu prüfen.
Da schlage ich vor, den Sicherheitsaspekt auszuklammern. Der ist von der Unionspolizei, bzw. Zoll und den Küstenschutzbehörden abgedeckt.
Und der Fährverkehr bzw. die Binnenschiffahrt sollte den regeln der Länder unterliegen, aber sofern ein Schiff z.b. per Fluß mehrere Unionsländergrenzen oder über Küste aus einem anderem Staat kommt dem Genehmigungsverfahren der Union unterliegen, die dazu die jeweiligen Auflagen der Unionsländer als grundlage heranzieht. Aber für einen Schiffer wäre es mehr als umständlich jedes einzelne Unionsland extra anfragen zu müssen.
Ich würde das in eine untere (die Unionsländer) und eine obere (die Union) Wasserbehörde aufteilen, in der die untere Wasserbehörde die Aufsicht über nur in ihrem Unionsland befindlichen Gewässer, Küsten und Fließgewässerabschnitte erhält, und die obere Wasserbehörde die Hochseeschiffahrt und die grenzüberschreitenden Genehmigungsverfahren unterhält, mit entsprechender Rücksprache zu den unteren Wasserbehörden und dem Recht der unteren Wasserbehörden die obere im Streitfall als Schlichter anzurufen.
Zu den pflichten der Wasserbehörden gehört dann Sicherheit und Tauglichkeit der Funktion der Schiffe zu prüfen, Genehmigungen zu erteilen (z.B. Fährverkehr), und auch die Fischerei und den Wassersport sowie den Umweltschutz jeweils zu überwachen. So wie den Wasserverkehr verkehrstechnisch zu regeln (z.B. an Schleusen), bzw. die Regelung zu prüfen.