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Aussprache Verfassungsänderungsgesetz

Verfasst: So 19. Okt 2008, 12:26
von Vincent Bellagio
Die Imperialregierung beantragt eine Aussprache zum Verfassungsänderungsgesetz zur Stärkung von Parteien und politischem Leben.

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Regierung das Wort.

Verfasst: So 19. Okt 2008, 12:50
von Rincewind
Vielen Dank Herr Sekretär.

Zunächst möchte ich eine Kopie des Antrages hier vorlegen:
Verfassungsänderungsgesetz zur Stärkung von Parteien und politischem Leben

§1 Änderung der Wahl des Imperialkanzlers
Artikel 14 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 14
Wahl des Imperialkanzlers

Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf vier Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren, der von einer Partei nominiert wurde. Wiederwahl ist zulässig. Der Imperialkanzler wird nach der Wahl vom Sekretär des Herrenhauses nach Annahme des Abstimmungsergebnisses durch den Kandidaten zur Wahl des Imperialkanzlers ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.

§2 Änderung der Mitgliedschaft im Herrenhaus
Artikel 7 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 7
Imperialbürgerschaft

Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist. Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus, wenn und solange eine Parteimitgliedschaft vorhanden ist.

§3 Ausgleich durch Referendum
Artike 25 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 25
Verfassungsänderungen

Änderungen an der Verfassungsurkunde benötigen die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Herrenhauses, sowie der Mehrheit der Imperialbürger durch ein Referendum.

§4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft.
Zur Begründung:

Das politische Leben gewinnt durch politische Parteien an Leben und Dynamik.

Dabei handelt es sich nicht, wie oft schon behauptet um eine Diskrimination und Verfassungswidrigkeit. Ganz im Gegenteilt, es sorgt für mehr Transparenz, politische Übersichtlichkeit für Wähler und Bürger und eine gesündere Demokratie.
Es wird ebensowenig jemand aus dem Herrenhaus ausgeschlossen, denn die Gründung von Parteien ist uneingeschränkt und frei. Jeder, der sich nicht in einer Partei vertreten sieht, kann eine eigene Gründen.

Durch Parteien können sich Anhänger ähnlicher Meinung leichter bündeln und eine Koalitionsbildung, sowie der Gesetzgebungsprozess wird einfacher. Möglich ist aber ebenso, dass jedes Mitglied des Herrenhauses eine eigene Partei vertritt... eine Splitterung bleibt immernoch möglich.

Durch Parteien wird dem Wähler und Bürger transparent wofür ein Kandidat steht. Durch die Pflicht Satzung, Grundsatzprogramm und Vorsitzenden zu veröffentlichen, wie es das Parteiengesetz derzeit vorschreibt, muss sich jeder Gedanken darüber machen wofür er steht und diese durch eine Parteimitgliedschaft kundgeben. Der Imperialbürger wird nicht mehr durch die "Katze im Sack" vertreten.

Da nach der Änderung, wie auch jetzt nicht alle Imperialbürger ihre Mitgliedschaft im Herrenhaus wahrnehmen, soll durch eine zusätzliche Hürde eine Verfassungsänderung nur durch zusätzliches Referendum ermöglicht werden.

Verfasst: So 19. Okt 2008, 14:11
von Michael Schneider
Dafür wird es schlicht keine Mehrheit geben. Ich stimme auf jeden fall dagegen.

Parteienbindung als Pflicht anzusetzen sehe ich als unzulässige Einschränkung und als verfassungswidrig.

Verfasst: So 19. Okt 2008, 15:39
von Fabian Montary
Montary sitzt auf der Besuchertribüne... *lol*

Verfasst: So 19. Okt 2008, 16:31
von Rincewind
Original von Michael Schneider
Parteienbindung als Pflicht anzusetzen sehe ich als unzulässige Einschränkung und als verfassungswidrig.
Das ist eine Meinung und keine Tatsache. Ich behaupte das Gegenteil, dass es verfassungskonform ist und eine zulässige Einschränkung.

Verfasst: So 19. Okt 2008, 16:36
von Rincewind
Ergänzung. Die Regierung schlägt vor, das Wahlrecht wird erst ab einem Alter von 21 Jahren vergeben.

Derzeit könnte jedes Kind ab Geburt wählen, was ich für unverantwortlich halte.
Verfassungsänderungsgesetz zur Stärkung von Parteien und politischem Leben

§1 Änderung der Wahl des Imperialkanzlers
Artikel 14 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 14
Wahl des Imperialkanzlers

Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier, geheimer und gleicher Wahl von allen Imperialbürgern auf vier Monate gewählt. Zur Wahl kann jeder Imperialbürger kandidieren, der von einer Partei nominiert wurde. Wiederwahl ist zulässig. Der Imperialkanzler wird nach der Wahl vom Sekretär des Herrenhauses nach Annahme des Abstimmungsergebnisses durch den Kandidaten zur Wahl des Imperialkanzlers ernannt.
Er schwört bei seinem Amtsantritt einen Eid, die Verfassungsurkunde zu ehren und in Übereinstimmung mit derselben und den Imperialgesetzen zu handeln.

§2 Änderung der Mitgliedschaft im Herrenhaus
Artikel 7 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 7
Imperialbürgerschaft

Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist. Wer die Imperialbürgerschaft besitzt und das 21. Lebensjahr vollendet hat, erhält das aktive und passive Wahlrecht der Republik Imperia. Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus, wenn und solange eine Parteimitgliedschaft vorhanden ist.

§3 Ausgleich durch Referendum
Artike 25 der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia wird wie folgt neu gefasst:

Artikel 25
Verfassungsänderungen

Änderungen an der Verfassungsurkunde benötigen die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Herrenhauses, sowie der Mehrheit der Imperialbürger durch ein Referendum.

§4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seinem Beschluss durch das Herrenhaus am Tag seiner Kundmachung im Imperialgesetzblatt in Kraft.

Verfasst: So 19. Okt 2008, 22:56
von Michael Schneider
Stimmen sie das getrennt ab oder ich muss dagegen stimmen wegen der Parteiensache.

Verfasst: Mo 20. Okt 2008, 11:27
von Rincewind
Es geht um vier Punkte, welche hätten sie denn gerne getrennt?

Kurz zusammengefasst:

Vorschlag des Kanzlers durch Parteien
Mitgliedschaft des Herrenhauses für Parteimitglieder
Wahlrecht ab 21
Referendum bei Verfassungsänderungen

Sie müssen mir schon ein wenig mehr als pauschale Einzeiler liefern, damit ich ihre Meinung berücksichtigen kann.

Verfasst: Mo 20. Okt 2008, 12:58
von Michael Schneider
Original von Rincewind
Es geht um vier Punkte, welche hätten sie denn gerne getrennt?

Kurz zusammengefasst:

Vorschlag des Kanzlers durch Parteien
Mitgliedschaft des Herrenhauses für Parteimitglieder
Wahlrecht ab 21
Referendum bei Verfassungsänderungen

Sie müssen mir schon ein wenig mehr als pauschale Einzeiler liefern, damit ich ihre Meinung berücksichtigen kann.
Alles einzeln. Ich kann das Verbinden in sich so wichtiger Fragen miteinander generell nicht ausstehen. Da wird man zu pro und contra eines Pakets gezwungen, dem man einzeln ganz anders begegnet wäre.

So besser Herr Imperialkanzler?

Verfasst: Mo 20. Okt 2008, 13:23
von Rincewind
In Ordnung. Die Regierung wird den Antrag überarbeiten und vierfach auslegen, so dass zu den jeweiligen Änderungen Stellung bezogen werden kann.