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[Aussprache] Gesetz über die Nationalbibliothek

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 20:57
von Jan Frederik Frohn
Unionsparlament
- Der stellvertretende Präsident

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Gesetz wurde vom Abgeordneten Frohn beantragt. Zugleich beantragte er die Aussprache. Ich erteile ihm das Wort. ;)
Gesetz über die Nationalbibliothek

§1 – Grundlegendes

(1) Die Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Demokratischen Union. Sie besteht aus der Bibliothek in Mixoxa und dem Medienarchiv in Salbor City. Sie hat ihren Sitz in Mixoxa.
(2) Die Nationalbibliothek ist eine unmittelbar dem Unionsministerium des Inneren zugeordnete Anstalt.

§2 – Aufgaben

(1) Die Nationalbibliothek hat die Aufgabe,
1. alle in der Demokratischen Union verabschiedeten Gesetze und Verordnungen sowie Erlässe zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
2. alle von Gerichten getätigten Urteile zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
3. alle von der Demokratischen Union ratifizierten internationale Verträge zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
4. Dokumente öffentlichen Interesses, wie bedeutende Reden usw., zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

(2) Das Einverständnis des Urhebers vorausgesetzt, hat die Nationalbibliothek auch die Aufgabe schriftliches Kulturgut und graphisches der Demokratischen Union zu archivieren. Es ist der Nationalbibliothek freigestellt, weitere Schwerpunkte in Eigenverantwortung zu setzen.

(3) Ferner arbeitet die Nationalbibliothek mit den Facheinrichtungen im Ausland und der Demokratischen Union zusammen.

§3 – Leitung der Nationalbibliothek

(1) Der Unionsminister des Inneren bestellt einen Generaldirektor für die Nationalbibliothek.
(2) Der Generaldirektor ist verantwortlich für die Repräsentation und Führung der Nationalbibliothek sowie die Umsetzung der Bestimmungen dieses Gesetzes.
(3) Der Generaldirektor arbeitet unabhängig und politisch neutral. Er ist nicht weisungsgebunden, sofern er die Bestimmungen dieses Gesetzes einhält.

§4 – Schlussbestimmungen

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft. Das Unionsarchivgesetz und das Gesetz über die Ratelonische Nationalbibliothek treten gleichzeitig außer Kraft.

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 21:03
von Jan Frederik Frohn
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Transparenz ist einer der wichtigsten Ziele einer modernen Politik. Politik ist für die Bürgerinnen und Bürger unserer Nation da. Und so sollte es auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Gesetze, die wir beschließen und beschlossen haben einzusehen sind. Zentral. Einfach. Und immer auf dem neusten Stand.

Deshalb möchte ich mit diesem Gesetz die Nationalbibliothek schaffen. Dort sollen künftig alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse etc. archiviert werden und für jedermann frei zugänglich sein.

Zudem sollen wichtige Dokumente der Zeitgeschichte unserer Nation archiviert werden. Damit Wissen nicht verloren geht, sondern noch für die Generationen nach uns zur Verfügung steht.

Ich bitte um Ihre Unterstützung.

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 12:13
von Sean O'Sullivan
Ist zu unterstützen.

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 17:40
von Wolfgang Müller
Sind überhaupt die nötigen Geldmittel vorhanden? Und werden diese vorhanden sein, wenn die Regierung es schaffen sollte Ihr Steuergesetz durchzubringen?

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 18:20
von SRM
Original von Wolfgang Müller
Sind überhaupt die nötigen Geldmittel vorhanden? Und werden diese vorhanden sein, wenn die Regierung es schaffen sollte Ihr Steuergesetz durchzubringen?
Auch wenn Sie gern den Teufel an die Wand malen: Es wird genug Geld da sein.

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 19:06
von Montgomery Scott
Wie werden denn die Kosten für Einrichtung und Betrieb von der Regierung eingeschätzt?

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 19:08
von Fabian Montary
Wurde die letzte sogenannte Nationalbibliothek etwa aufgelöst?! ?(

Wie kommen Sie auf die Sitze Mixoxa und Salbor City für die NB? Ich wäre im Übrigen eher für die Bezeichnung der Unionsbibliothek.

Verfasst: Fr 17. Okt 2008, 21:00
von Montgomery Scott
Original von Fabian Montary
Wurde die letzte sogenannte Nationalbibliothek etwa aufgelöst?! ?(
War denn nicht der letzte Stand der Dinge, dass das bereits passiert war? Ich meine, mich an eine entsprechende Auskunft von Seiten des Unionskanzlers erinnern zu können.

Verfasst: Sa 18. Okt 2008, 16:02
von Fabian Montary
Als ob der allwissend ist...

Verfasst: Sa 18. Okt 2008, 16:06
von SRM
Original von Montgomery Scott
Wie werden denn die Kosten für Einrichtung und Betrieb von der Regierung eingeschätzt?
Wir gehen von handhabbaren Kosten in der Größenordnung der Unionsbank aus.