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Aussprache Sozialgesetz

Verfasst: Di 14. Okt 2008, 17:39
von Vincent Bellagio
Die Imperialregierung beantragt die Aussprache über folgendes Gesetz.
Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile dem Imperialkanzler das Wort zur Antragsbegründung.
Sozialgesetz der Republik Imperia

§ 1 - Grundlagen
(1) Zur Sicherstellung einer menschenwürdigen Existenz gewährt die Republik Imperia seinen Bürgern die in diesem Gesetz bestimmten Sozialleistungen. Ihre Höhe ist jährlich gemäß der Inflationsrate anzupassen.
(2) Die Auszahlung der in diesem Gesetz genannten Beträge erfolgt rückwirkend am jeweils am Monatsende.

§ 2 - Einkommensabhängige Lohnersatzleistungen
(1) Die Rente wird nach 40 Arbeitsjahren gewährt und beträgt 700Br zuzüglich einer nach den örtlichen Gegebenheiten differenzierten Pauschale für Unterkunft und Heizung (Wohngeld). Studium und Kindererziehung nach Absatz 2 werden den Arbeitsjahren angerechnet. Eine geringere Zahl an Arbeitsjahren reduziert die Rentenhöhe anteilig, sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
(2) Das Erziehungsgeld steht allen nicht erwerbstätigen Müttern oder Vätern für 12 Monate ab der Geburt des Kindes zu. Das Erziehungsgeld kann auch nacheinander bezogen werden, wenn sich beide Erziehungsberechtigte für jeweils 12 Monate um die Erziehung des Kindes kümmern und in dieser Zeit nicht erwerbstätig sind. Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, mindestens jedoch 700Br und höchstens 2500Br..
(3) Arbeitslosengeld steht allen erwerbsfähigen Arbeitssuchenden für maximal 12 Monate ab Beginn der unverschuldeten Arbeitslosigkeit zu. Die erneute Gewährung von Arbeitslosengeld ist zulässig, wenn der Antragsteller zwischenzeitlich mindestens 36 Monate erwerbstätig war. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, mindestens jedoch 700Br und höchstens 2500Br.
(4) Krankengeld wird bei einer ununterbrochenenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigeit von mindestens vier Wochen gewährt und beträgt 75 Prozent des Durchschnittsverdienstes der letzten drei Jahre, mindestens jedoch 700Br und höchstens 2500Br.

§ 3 - Sozialgeld
(1) Sozialgeld wird volljährigen Imperialbürgern gewährt, die nicht genügend verwertbares Vermögen und eigene Einkünfte haben, um für sich und seine Angehörigen zu sorgen. Sozialgeld wird nachrangig und ergänzend gewährt, wenn eigene Einkünfte oder Lohnersatzleistungen geringer sind als das Sozialgeld.
(2) Das Sozialgeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und beträgt 350 Br zuzüglich Mehrbedarfe bei Behinderungen und einer nach den örtlichen Gegebenheiten differenzierten Pauschale für Unterkunft und Heizung (Wohngeld).
(3) Eigene Einkünfte bleiben zu 50 Prozent anrechnungsfrei.
(4) Empfänger von Sozialgeld müssen sich um Arbeit bemühen und angebotene Stellen annehmen, sofern diese keine Überforderung darstellen und nicht sittenwidrig sind. Bei Verstößen gegen die Arbeitspflicht kann der Betroffene zu einem gemeinnützigen Arbeitsdienst herangezogen werden. Die Pflicht zur Arbeitsbemührung entfällt bei bei Erwerbsunfähigen und Studenten.
(5) Für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben, wird ohne Prüfung bestimmter Voraussetzungen ein Kindergeld in Höhe von 50 Prozent des Sozialgeldes gezahlt.

§ 4 - Finanzierung
Zur Finanzierung der in diesem Gesetz bestimmten Leistungen wird ein umsatzbezogener Sozialbeitrag von Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern erhoben. Seine Höhe wird durch eine Rechtsverordnung bestimmt.

§ 5 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Verfasst: Di 14. Okt 2008, 17:49
von Rincewind
Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses,

Ich präsentiere hiermit einen Leitantrag, wie ihn in der Union schon viele Politiker im Gefecht des Wahlkampfes versprochen haben.

Kein Imperialbürger muss befürchten durch eine Entlassung auf der Straße zu landen, keiner muss Angst vor dem Alter haben und zu guter letzt soll auch das Gründen einer Familie nicht Hindernis bei der Jobvergabe und Karriere sein.

Mit diesem Leitantrag möchte ich den ersten Grundstein einer sozialen Absicherung legen und ich hoffe auf konstruktive Beteiligung der hier ehrenwerten Abgeordneten.

Verfasst: Di 14. Okt 2008, 19:21
von Wolfgang Müller
Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses,

ein begrüßenswertes Gesetz, wobei ich mich frage ob dies nicht Unionssache ist.

Wäre es vielleicht nicht eine Überlegung wert, ein bedingungsloses Grundeinkommen zu vereinbaren?

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 00:24
von Jonathan Buren
Herr Müller, Sie werden bei der Lektüre der Verfassung feststellen, dass in Artikel 47 nichts entsprechendes steht. Ein Antrag, der dieses Gesetz überflüssig gemacht hätte, da er soziale Grundsicherung zur Unionssache macht, ist im Unionsparlament gerade abgelehnt worden (auch wenn die Abstimmung noch nicht geschlossen ist). Ich habe allerdings das Gefühl, dass die Neuverteilung der Unions- und Länderkompetenzen weiterhin ein Thema sein wird, und es kann gut sein, dass auf Dauer dieses Gesetz überflüssig wird.

Eine Frage an den Imperialkanzler: Warum ist die Höhe der Beträge im Gesetzestext festgeschrieben, die Höhe des Beitrages zur Finanzierung aber per Verordnung?

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 09:30
von Rincewind
Da sich die Zahl der Bezugspersonen regelmäßig ändert, ist auch die Höhe der Kosten und damit der Bezugsgrößen unterschiedlich.

Es besteht die Alternative das Gesetz über Haushaltsmittel und reguläre Steuern zu finanzieren, dann würde der Posten im Haushaltsplan landen.

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 09:35
von Michael Schneider
Ich will wissen wie hoch der Beitrag sein soll. Ich werde nicht zustimmen solange das nicht feststeht. Eine Rechteverordnung kann willkürlich von der Imperialregierung festgelegt werden. Abgesehen davon, daß dies dazu führt, dass Unternehmen sich ganz sicher nicht mehr in Imperia ansiedeln.

Angestellte und Beamte zahlen also keinen Beitrag, aber Freiberufler? Na das ist mal gerecht...abgesehen davon dass ich bezweifele dass es real bezahlbar ist was hier vorgeschlagen wird.

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 09:53
von Rincewind
Plädieren zu für eine Zustimmungspflicht durch das Herrenhaus oder für eine Integration in den Haushalt?

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 11:02
von Michael Schneider
Zustimmungspflicht...

Aber das ist grundsätzlich Mist so, wenn alle naselang das so geändert werden kann: wie soll da einer vernünftig mit planen können? Mal 100 Bramer mal 1000, je nachdem wie es egrade gefällt?

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 18:11
von Vincent Bellagio
Als Verfechter eines freien Marktes sehe ich dieses Gesetz sehr sehr kritisch.
Ich fordere eine Mindestabsicherung in Höhe des Existenzminimums und keinen Cent mehr. Die Einsparungen sollte man in Form niedrigerer Sozialabgaben direkt den Bürgern und Unternehmen zu Gute kommen lassen.
Wer über die Grundsicherung hinaus noch weiter abgesichert sein möchte, soll dies privat tun.

Verfasst: Do 16. Okt 2008, 23:32
von Rincewind
Original von Michael Schneider
Aber das ist grundsätzlich Mist so, wenn alle naselang das so geändert werden kann: wie soll da einer vernünftig mit planen können? Mal 100 Bramer mal 1000, je nachdem wie es egrade gefällt?
Ein guter Punkt, ich glaube nicht dass die Anpassungen im Bereich des verzehnfachen liegen, das würde aber für eine Haushaltsfinanzierung sprechen, dann können die normalen Steuereinnahmen abfedern.