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Kaiser
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Gesetz zur Wiedereinführung der WiSim

§ 1

Das WiSim-Ausstiegsgesetz wird aufgehoben.

§ 2

Der Imperialkanzler wird ermächtigt, bei der Unionsbank ein Konto für die Republik Imperia einzurichten. Die Kontoführung ist dem Herrenhaus offen zu legen, soweit nicht Belange Dritter, insbesondere der Datenschutz, dadurch betroffen wären.

§ 3

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
 

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