Seite 1 von 4

[Stellenausschreibung] Imperialadvokat

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 11:30
von Rincewind
  • Stellenausschreibung: Imperialadvokat

    Die Republik Imperia sucht zur juristischen Vertretung ihrer Interessen, sowie juristische Gutachten und Beratungen einen Volljuristen.

    Standort: Mixoxa, sowie Teilweise Manuri.
    Einstellungstermin: ab sofort.

    Neben Unionsrecht, sollte das Landesrecht der Republik Imperia geläufig sein.
    Reisebereitschaft sollte gegeben sein.

    Bewerbungen bitten an die Imperialregierung (per PN).
  • Bild
Edit: Veraltete Flagge entfernt.

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 12:40
von Michael Schneider
Imperialadvokat klingt recht offiziell. Benötigt es dafür nicht einer gesetzlichen Grundlage?

*so* Endlich wird mein Siegel mal wieder verwendet. ^^ *so*

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 14:11
von Rincewind
Benötigt es dafür nicht einer gesetzlichen Grundlage?
Braucht meine Sekretärin das auch? Im Rahmen meiner Kompetenzen als Imperialkanzler, kann ich meine Aufgaben delegieren wie es mir passt.
*so* Endlich wird mein Siegel mal wieder verwendet. ^^ *so*
Hab ich extra aus meinem Archiv ausgegraben. ;)

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 14:22
von Jonathan Buren
Darf man fragen, wozu der Advokat benötigt wird? Verklagen wir die Union? Spalten wir uns ab? ;) Oder geht es doch nur um das Gesetzeschaos, das uns die Regierungen Palm und Whitman hinterlassen haben?

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 14:32
von Rincewind
Alles zu seiner Zeit, so bleibt es spannender nicht? ;)
Oder haben sie etwa Interesse an dem Job. :)

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 14:46
von Michael Schneider
Original von Rincewind

Braucht meine Sekretärin das auch? Im Rahmen meiner Kompetenzen als Imperialkanzler, kann ich meine Aufgaben delegieren wie es mir passt.
Solange sie nur Sekretärin und nicht "Imperialverwaltungsstaatsrätin" heißt braucht sie das nicht. Tut sie das doch dann schon. Schließlich sind das usnere Steuergelder von der derjenige dann bezahlt wird, nicht wahr?

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 15:15
von Rincewind
Weil ich auch eine aktive Opposition bei Laune halten möchte, gehe ich mal auf ihre Diskussion ein:
Die Imperialregierung

Artikel 13
Zusammensetzung, Aufgaben

Die Imperialregierung besteht aus dem Imperialkanzler und den Imperialministern. Departments, deren Aufgabenbereiche nicht von einem Imperialminister wahrgenommen werden, fallen dem Imperialkanzler zu. Der Imperialkanzler vertritt die Republik im Unionsrat.

Zu den Pflichten des Imperialkanzlers zählen die Verkündung der Imperialgesetze und Imperialerlasse, die Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Imperialregierung, die Ernennung und Entlassung aller Imperialbeamten sowie alle sonstigen ihm durch die Imperialgesetze zugewiesenen Aufgaben.
Der Imperialkanzler verleiht Orden und anderen Ehren nach in einem Imperialgesetz festzulegenden Kriterien.
Jetzt sind sie dran, widerlegen sie mir mein Recht. ;)

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 15:28
von Michael Schneider
Ich wollts doch gar nicht widerlegen nur wissen auf was es gründet. Hätten sie das gleichzitiert hätte es mir und Ihnen Atem erspart. :)

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 15:31
von Rincewind
Ich bin davon ausgegangen, dass sie als Unionsminister und ehemaliger Imperialverweser der Imperialverfassung, die sie selbst mitgestalteten geläufig sind. ;)

Verfasst: Mo 13. Okt 2008, 15:32
von Michael Schneider
Können Sie alle Gesetze auswendig? Also ich nicht.