[Abstimmung] Unionsgesetz zur Anpassung der Einkommenssteuer (Entwurf der LL-Fraktion)
Verfasst: Sa 11. Okt 2008, 18:17
Es wird über den folgenden Gesetzesentwurf abgestimmt.
Die Abstimmung findet, wie durch die LL-Fraktion beantragt, geheim statt. Die E-Mails werden in den nächsten Minuten versandt.Unionsgesetz zur Anpassung der Einkommenssteuer
§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz ändert das Unionssteuergesetz zur Sicherung einer gerechten, sinnvollen und zeitgemäßen Besteuerung des persönlichen Einkommens.
§2 - Änderung von Paragraph 3
Paragraph 3 des Unionssteuergesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
(1) Der Grundsteuersatz beträgt 2% des monatlichen Einkommens.
(2) Ab einer Höhe von 250 B erhöht sich die Besteuerung des gesamten monatlichen Einkommens um 0,005% pro Bramer.
(3) Der höchste Steuersatz der durch die Union erhobenen Einkommenssteuer beträgt 50%."
§3 - Schlussbestimmungen
Das Gesetz tritt zum Anfang des Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.