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[Aussprache] Gesetz zur Anpassung der Verfassung der Demokratischen Union an die derzeitigen Gege...

Verfasst: Mi 1. Okt 2008, 11:28
von Montgomery Scott
Im Unionsrat wurde das folgende Gesetz verabschiedet:
Gesetz zur Anpassung der Verfassung der Demokratischen Union an die derzeitigen Gegebenheiten (UVerfÄndG-2008)

Artikel 1 - Zweck
Dieses Gesetz soll die Verfassung der Demokratischen Union an die derzeitigen Begebenheiten der politischen Aktivität anpassen.

Artikel 2 - Änderung der Kompetenzen in der ausschließlichen Gesetzgebung der Union
(1) In Artikel 47 Absatz 1 der Unionsverfassung werden folgende Nummern eingefügt:
„8a. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
8b. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge“
(2) Folgender Artikel 47a wird mit dem Titel „Sozialrechtliche Regelungen der Länder“ in die Unionsverfassung eingefügt: „Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 31. Dezember 2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.“

Artikel 3 - Einführung der Vertretungsgesetzgebung der Union
Folgender Artikel 47b wird mit dem Titel „Vertretungsgesetzgebung der Union“ in die Unionsverfassung eingefügt:
„(1) Die Union hat das Recht zur Gesetzgebung in Sachgebieten, welche unter die Gesetzgebungskompetenz der Unionsländer fallen, wenn Unionsländer keine eigene Regelung zu einer bestimmten Sachfrage verabschiedet haben. Das entsprechende Unionsgesetz gilt wie ein Gesetz des jeweiligen Unionslandes und ist als solches auszuführen.
(2) In Fällen des Absatz 1 bricht Landesrecht Unionsrecht.“

Artikel 4 - Einführung der nachbarschaftlichen Beziehungen der Länder
Folgender Artikel 47c wird mit dem Titel „Nachbarschaftliche Beziehungen der Länder“ in die Unionsverfassung eingeführt: „Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie Hoheitsrechte auf internationale Einrichtungen übertragen. Vor Inkrafttreten der Beschlüsse der Länder muss der Unionsrat dem Vorhaben zustimmen.“

Artikel 5 - Änderung des Gesetzgebungsverfahrens
(1) Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: „Der Unionsrat kann innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Zuleitung des Gesetzentwurfes Einspruch gegen ein vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz einlegen. Dies gilt nicht, wenn das Unionsparlament ein Gesetz auf Initiative des Unionsrates unverändert beschlossen hat.“
(2) Artikel 50 Absatz 3 der Unionsverfassung wird wie folgt neu gefasst: „Wird der Einspruch des Unionsrates von weniger als zwei Dritteln seiner Mitglieder eingelegt, so kann ihn das Unionsparlament mit der Zustimmung von wenigstens zwei Dritteln seiner gesetzlichen Mitglieder zurückweisen.“
(3) Artikel 50 Absatz 4 der Unionsverfassung wird aufgehoben.

Artikel 6 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Der Kollege Frohn hat dazu eine Aussprache beantragt. Außerdem hat er Unionsratspräsident Montary um eine Stellungnahme gebeten. Welcher der beiden Herren möchte beginnen?

Verfasst: Mi 1. Okt 2008, 12:08
von Fabian Montary
Ich lasse dem Antragsteller der Aussprache den Vortritt.

Verfasst: Do 2. Okt 2008, 17:08
von Jan Frederik Frohn
Meine sehr geehrten Damen und Herren,

in der Vergangenheit wurden bereits etliche Versuche unternommen, die Unionsverfassung bezüglich der Unions-Länder-Kompetenzen neu zu regeln. Nun hat der Rat überraschend ein Paket verabschiedet. Ich möchte nun wissen, was an diesem Gesetz anders als bei den anderen Entwürfen ist und bitte Herrn Montary dazu zu einer Erläuterung.

Ich möchte übrigens darum bitten, Herr Vorsitzender Scott, dass wieder nach der bisherigen, guten, Praxis verfahren wird, dass der Antragsteller der Vorlage und nicht der Aussprachenanstragsteller das erste Wort spricht.

Verfasst: Fr 3. Okt 2008, 14:20
von Fabian Montary
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Damen und Herren,

zunächst möchte ich etwas zum Ablauf sagen: Es gibt in diesem Falle keinen Antragsteller, zumindest nicht in diesem Gremium, der Unionsrat kann kein Antragsführer sein, er ist Teil des Gesetzgebungsverfahrens.
Nun zum Gesetzesentwurf, dieser soll endlich einmal ein ganzheitliches Projekt darstellen und einen Schlussstrich unter das Mal-hier-mal-da-herumdoktorn darstellen. Im Grunde sind alle vergangenen Gesetzesvorhaben dieses Jahres bezüglich der Änderung der Verfassung eingefasst, hinzu kommt die Neuregelung der Einspruchsregelung, die den Ländern hier mehr Spielraum lassen kann. Zum einen die Verlängerung der Frist, was dazu beiträgt, dass die Länder nicht aus einem Affekt gegen oder für Gesetze stimmen, nur weil sie sich nicht ausreichend damit beschäftigen konnten, zweitens sollen die Länder mehr Gewicht bei Widersprüchen bekommen. Die derzeitige Regelung ist ineffektiv, da der Unionsrat, mit einer Zeitverzögerung zwar, aber übergangen werden kann. Das findet der Rat nicht zufriedenstellend. Zu den anderen Vorhaben sind bereits, zum Teil mehrfach, genügend Worte gefallen, denke ich. Dieser Entwurf soll beide Seiten berücksichtigen und nicht nur – wie es in der Vergangenheit geschehen sollte – einseitig Länder oder Union ausschließlich bevorteilen. Ich bitte deswegen um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 12:23
von Fabian Montary
Montary sitzt auf seinem Ländervertreterstuhl im Plenum und trinkt ein Schlückchen Wasser.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 12:33
von Michael Schneider
Ich dachte da käme noch etwas...

Jedenfalls halte ich das nicht zielführend für das wirkliche Problem. Im Prinzip wird hier dem Unionsrat als Institution zuviel Macht übertragen, die er gar nicht wirklich schultern kann, wie gerade die derzeitige Periode zeigt. Die Union benötigt mehr Möglichkeiten die Probleme die das ganze Land betreffen zu lösen.

Es stimmt, dass es zuviel Verteilung der Kompetenzen gibt und der eine den anderen überstimmt. Doch gerade das darf man nicht vertiefen. Im gegenteil muss mehr Zuständigkeit für die Union gegeben werden.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 12:46
von Montgomery Scott
Ich begrüße das Vorhaben als Ganzes, halte aber die Regelungen in Bezug auf den Unionsrat ebenfalls für zu weit gehend.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 13:14
von Fabian Montary
Original von Michael Schneider
Ich dachte da käme noch etwas...

Jedenfalls halte ich das nicht zielführend für das wirkliche Problem. Im Prinzip wird hier dem Unionsrat als Institution zuviel Macht übertragen, die er gar nicht wirklich schultern kann, wie gerade die derzeitige Periode zeigt.
Bitte?
Original von Michael Schneider
Die Union benötigt mehr Möglichkeiten die Probleme die das ganze Land betreffen zu lösen.
Diese Handhabe bekommt die Union, Arbeitsrecht und Sozialversicherung geht an die Union. Ihre Autobahnen wollten Sie ja nicht mit einfließen lassen...
Original von Michael Schneider
Es stimmt, dass es zuviel Verteilung der Kompetenzen gibt und der eine den anderen überstimmt. Doch gerade das darf man nicht vertiefen. Im gegenteil muss mehr Zuständigkeit für die Union gegeben werden.
Und dass das so sein muss, hat natürlich die vergangene Zeit gezeigt. =) Machen Sie sich nicht lächerlich, die Unionsregierungen haben das Land durch Nichtstun gelähmt.

Mir scheint, als wollen Sie Unionspolitiker nur haben, haben, haben. Hier geht es aber auch darum, Dinge zu geben, die Änderung soll ausgewogen sein. Ich bin gern bereit, wenn das Gesetzeskonzept steht und machbar ist, auch die Autobahnen mit zum Unionsfachbereich zu geben. Wir eiern hier seit fast einem Jahr herum, die Unionsverfassung zu ändern. Das scheitert immer an einseitiges Gesetzesprojekten, dies ist das erste, welches ganzheitlich ist...
Wenn die Sie weiterhin in der Position verbleiben, dass die Union alles machen soll und die Länder gar keine Kompetenzen haben, außer das unliebsame, was die Union nicht machen will, dann kommen wir hier nicht weiter.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 14:23
von Michael Schneider
Als wenn es darum ginge wer etwas macht, weil er es gerne tut, und nicht als wenn es Pflicht wäre für den Fortschritt. Sie sind im Kopf noch immer in einem Kaiserreich, wo Landesfürsten ihre Privilegien schützen vor dem Kaiser. Kommen Sie mal in die Gegenwart zurück. Es geht um Realpolitik, nicht um Machtkämpfe.

Verfasst: So 5. Okt 2008, 15:39
von Fabian Montary
Sie haben da einen kleinen Denkfehler: Die Fürsten erhalten vom Kaiser Titel, Würden und Regalien, hier bekommt die Union von den Ländern ihre Legitimation, ihre Regalien, um bei dem Begriff zu bleiben. Roldem, Imperia, die Westlichen Inseln und Vesteran haben gewisse Rechte vor acht Jahren an die Union abgegeben. Diese können neuverhandelt werden, und doch, Herr Schneider, es geht hier um das Verhältnis Länder–Union, was neu reguliert werden soll und das kann nicht, das versichere ich Ihnen, nicht einseitig mit einer Machtverlagerung in Richtung Union gehen.