Gesetzesantrag
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 16:45
Gesetz über Änderungen an der Staatsverfassung und der Geschäftsordnung des Landtages
Meine verehrten Abgeordneten.
Der Landtag würde wesentlich unabhängiger. Heute ist es so, dass der Diktator äh Ministerpräsident die Wahlen leitet UND gleichzeitig Präsident im Landtag ist, der ja völlig unabhängig sein sollte.
So eine Durchmischung verstösst gegen das Prinzip der Gewaltenteilung/-Trennung ganz erheblich.
Ich als bekennender Demokratie-Extremist (man kann gar nicht demokratisch genug sein, Frau auch nicht), kann damit nicht leben.
Daher beantrage ich auch, dass die Staatsminister nicht mehr im Parlament sein dürfen, da diese bereits genug "Macht" erhalten!
Was die Anfragen anbelangt: Heute hat die Regierung nur 5 Tage Zeit, bzw "der Befragte".
Ist dieser abwesend, verpasst er die Frist. Andererseits kann er auch bei Vorsatz nicht bestraft werden.
Meine Änderung würde darauf abzielen, die Frist auf 20 Tage zu verlängern, und in begründeten Fällen sowohl eine einmalige Erstreckung um weitere 20 Tage zu beantragen, als auch jemand anderem die Beantwortung zu übertragen (bei längerer Abwesenheit, bei Zuständigkeit eines anderen Regierungsmitgliedes etc).
Darüber hinaus kann auch eine Strafe verhängt werden, wenn die Beantwortung nicht rechtzeitig oder gar nicht erfolgt.
Die Aussprachen beantrage ich auf 10 Tage zu verlängern, da mir 72 Stunden relativ kurz erscheinen.
Wenn jemand 1 Woche abwesend ist, würde sie ja die Aussprache UND die Abstimmung verpassen.
Das erscheint mir etwas gefährlich.
(Sonst mache ich mal ein paar Gesetzesvorschläge am 20.Dezember....)
Als weitere Vorschläge, auf die aber in dieser Vorlage verzichtet wird, hätte ich noch empfohlen, die Polizei unter einem Polizeipräsidenten/Polizeirat (soll in Japan so sein) zu unterstellen, der gänzlich unabhängig von der restlichen Staatsregierung ist.
(Dann würden auch keine so umstrittenen Massnahmen mehr wie Eingangskotnrollen etc am Parlament durch den Ministerpräsidenten angeordnet werden können).
Meine Ansicht ist grundsätzlich, dass die Polizei nicht politisch eingesetzt werden darf, und dass das Parlament (als gesamtes, nicht Einzelpersonen) wesentlich mehr Macht brauchen. Auch in anderen Staaten.
Euer Demokrat und Freiheitskämpfer
PS: Bin extrem gespannt auf eure Resonanz.
Meine verehrten Abgeordneten.
Zur Begründung bzw Konsequenzen dieses Gesetzes:Artikel 1
Dieses Gesetz ändert Bestimmungen in der Staatsverfassung von Freistein und an der Geschäftsordnung des Landtags.
Die Änderungen treten nach Annahme des Gesetzes per 1.Januar 2009 in Kraft. Das Inkraftreten wird mit anderen Änderungen der Verfassung oder der Geschäftsordnung des Landtags zusammen gelegt.
Artikel 2
Artikel 15 der Verfassung lautet neu wie folgt:
"Zusammensetzung
(1) Jeder Bürger im Sinne dieser Verfassung, der nicht Mitglied der Staatsregierung ist, ist Mitglied des Landtags.
(2) Es werden der Landtagspräsident sowie dessen Stellvertreter für eine Amtsdauer von 4 Monaten gewählt."
Artikel 3
Artikel 16, Ziffer 1 der Verfassung lautet neu wie folgt:
"(1) Die Leitungen der Sitzungen obliegt dem Landtagspräsidenten oder seinem Stellvertreter."
Artikel 4
§ 1, Ziff 2 Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein wird geändert:
" Abgeordnete des Landtages des Freistaates Freistein sind die nach der Staatsverfassung wahlberechtigten Bürger des Freistaates, die nicht Mitglied der Staatsregierung sind."
Artikel 5
§ 2 Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein
wird wie folgt geändert:
"Der Landtagspräsident und oder sein Stellvertreter leitet die Aussprachen, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich."
Ziffer 1 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 6
§ 6 Ziff 2 Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein
wird wie folgt geändert:
"Eine Aussprache dauert 10 Tage, auf Aufforderung wird diese verlängert. Eine Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt."
Artikel 7
§ 7 Ziff 2 Geschäftsordnung des Landtages des Freistaates Freistein
"Anfragen sind vom Befragten innerhalb von 20 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann auf Antrag eines Ministers durch einfachen Entscheid des Landtagspräsidenten einmalig um weitere 20 Tage erstreckt werden.
Verletzt der Befragte diese Frist, in dem er nicht rechtzeitig antwortet, und hat auch kein anderes Regierungsmitglied die Anfrage beantwortet, so kann im Wiederholungsfalle oder wenn es der Landtagspräsident für notwendig erachtet, ein Ordnungsgeld bis 2000 Bramern zu verhängen."
Der Landtag würde wesentlich unabhängiger. Heute ist es so, dass der Diktator äh Ministerpräsident die Wahlen leitet UND gleichzeitig Präsident im Landtag ist, der ja völlig unabhängig sein sollte.
So eine Durchmischung verstösst gegen das Prinzip der Gewaltenteilung/-Trennung ganz erheblich.
Ich als bekennender Demokratie-Extremist (man kann gar nicht demokratisch genug sein, Frau auch nicht), kann damit nicht leben.
Daher beantrage ich auch, dass die Staatsminister nicht mehr im Parlament sein dürfen, da diese bereits genug "Macht" erhalten!
Was die Anfragen anbelangt: Heute hat die Regierung nur 5 Tage Zeit, bzw "der Befragte".
Ist dieser abwesend, verpasst er die Frist. Andererseits kann er auch bei Vorsatz nicht bestraft werden.
Meine Änderung würde darauf abzielen, die Frist auf 20 Tage zu verlängern, und in begründeten Fällen sowohl eine einmalige Erstreckung um weitere 20 Tage zu beantragen, als auch jemand anderem die Beantwortung zu übertragen (bei längerer Abwesenheit, bei Zuständigkeit eines anderen Regierungsmitgliedes etc).
Darüber hinaus kann auch eine Strafe verhängt werden, wenn die Beantwortung nicht rechtzeitig oder gar nicht erfolgt.
Die Aussprachen beantrage ich auf 10 Tage zu verlängern, da mir 72 Stunden relativ kurz erscheinen.
Wenn jemand 1 Woche abwesend ist, würde sie ja die Aussprache UND die Abstimmung verpassen.
Das erscheint mir etwas gefährlich.
(Sonst mache ich mal ein paar Gesetzesvorschläge am 20.Dezember....)
Als weitere Vorschläge, auf die aber in dieser Vorlage verzichtet wird, hätte ich noch empfohlen, die Polizei unter einem Polizeipräsidenten/Polizeirat (soll in Japan so sein) zu unterstellen, der gänzlich unabhängig von der restlichen Staatsregierung ist.
(Dann würden auch keine so umstrittenen Massnahmen mehr wie Eingangskotnrollen etc am Parlament durch den Ministerpräsidenten angeordnet werden können).
Meine Ansicht ist grundsätzlich, dass die Polizei nicht politisch eingesetzt werden darf, und dass das Parlament (als gesamtes, nicht Einzelpersonen) wesentlich mehr Macht brauchen. Auch in anderen Staaten.
Euer Demokrat und Freiheitskämpfer
PS: Bin extrem gespannt auf eure Resonanz.