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[Aussprache] Änderung des Wahlgesetzes
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 14:35
von Montgomery Scott
Der vom Kollegen Dowan eingebrachte Antrag lautet wie folgt:
Ich beantrage das Wahlgesetz wie folgt zu ändern:
Mandatsverteilung
§ 17 (4) Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Mandate als Kandidaten auf ihm verzeichnet sind, verfallen die nicht zu besetzenden Mandate.
Nachrücker
§ 18 (4) Kann ein Mandat aufgrund eines Mandatsverlustes oder -verzichtes nicht mehr durch Kandidaten auf dem Wahlvorschlag besetzt werden, kann der Wahlvorschlagsträger per demokratischer Wahl durch seine Mitglieder einen Nachrücker bestimmen. Der neue Abgeordnete hat den in der Verfassung vorgesehenen Eid zu leisten. Besteht der Wahlvorschlagsträger oder ein Rechtsnachfolger nicht mehr, so bleibt das Mandat für den Rest der Legislaturperiode unbesetzt
Der Antragsteller hat das Wort, danach ist die Aussprache eröffnet.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 16:43
von Charles Dowan
Ich kann den Pasus nicht mehr finden, aber ist eine Aussprache zwingend notwendig?
Ich habe keine Aussprache beantragt und auch sonst wurde keine Aussprache gewünscht.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 17:06
von Jan Frederik Frohn
Dann beantrage ich eben die Aussprache.
So kann das sowieso nicht verabschiedet werden, weil es loser Text und kein richtiger Gesetzesentwurf ist.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 17:34
von Charles Dowan
Ich habe gesagt was ich wie geändert haben möchte.
Somit ist dies ein Änderungsgesetz.
Früher gab es mal eine Frist innerhalb der eine Aussprache beantragt werden mußt.
Ich schau einfach mal was unsere Präsident so sagt.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 17:44
von Montgomery Scott
Was die Form angeht, stimme ich mit Herrn Frohn überein. Ihr Antrag sollte noch in Gesetzesform nachgereicht werden.
Ansonsten ist es Parlamentstradition, dass es zu Gesetzesinitiativen grundsätzlich eine Aussprache gibt, was ich für sehr sinnvoll erachte.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 17:54
von Michael Schneider
Dowan, sie provozieren ihren Antrag schon aus Prinzip abzulehnen...
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 18:04
von Charles Dowan
Schneider, man kann auch die Höflichkeitsformen wahren und eine Anrede verwenden.
Außerdem disqualifizieren Sie sich durch diese Äußerung selber.
Keine Ahnung von der Materie, aber aus Dummheit einfach mal ablehnen.
Danke, Herr Präsident.
Ich werde die Aussprache kurzfristig eröffnen.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 18:07
von Jan Frederik Frohn
Herr Dowan, Sie sind zum x-ten Mal Parlamentarier in diesem Hause. Es schockiert mich ziemlich, dass sie nicht wissen, wie Gesetzesänderungen einzubringen sind.
Herr Präsident, ich darf anmerken, dass Herr Dowan sich im Recht befindet, wenn er sagt, dass eine Aussprache nicht unbedingt erfolgen muss. Eine Aussprache hat nur zu erfolgen, wenn dies gewünscht wird. Ich zitiere aus der Geschäftsordnung:
(5) Der Parlamentspräsident nimmt die Anträge der Abgeordneten, der Unionsminister, des Unionskanzlers, des Volkes, des Unionsrates und des Unionspräsidenten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und fordert sie auf, innerhalb von 48 Stunden eine Aussprache zu beantragen, was mit einer einfachen Wortmeldung geschieht. Wird keine Aussprache beantragt, stellt der Parlamentspräsident innerhalb weiterer 24 Stunden den Antrag zur Abstimmung. Der Parlamentspräsident kann auch einen öffentlichen Aushang (Thread) für Anträge bereitstellen.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 18:29
von Montgomery Scott
Ich gebe Ihnen auch hier recht, Herr Kollege. Die Eröffnung der Aussprache ohne Antrag war ein Fehler meinerseits. Da aber offensichtlich Aussprachebedarf besteht, sehe ich keine unmittelbaren Konsequenzen.
Verfasst: Mo 29. Sep 2008, 18:32
von Montgomery Scott
Herr Dowan, Herr Schneider, ich rufe Sie beide zur Ordnung! Wenden Sie sich bitte wieder der Sache zu.
Wenn keine Einwände mehr zum Verfahren bestehen, hat Herr Dowan das Wort.