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UZG 05/08 Heidenberg-Untrial ./. Untrial

Verfasst: Sa 20. Sep 2008, 11:06
von William C. Ashcraft
Heinrich von Löwenherz
Oberster Unionsanwalt und Rechtsanwalt

An das Unionsgericht
-Zivilsachen-

Antrag - Ehescheidung

Namens und im Auftrag meiner Mandantin Frau Prof. Dr. Denise M. Heidenberg-Untrial beantrage ich die am 24.09.2007 in Roldem geschlossene Ehe zu scheiden. Ich stelle für meine Mandantschaft folgendes fest:

I. Gütertrennung wurde betrieben und muss nicht verhandelt werden.
II. Aus der Ehe sind keine Kinder hervorgegangen.

Einwände des Herrn Marko Untrial gegen die Ehescheidungen bestehen nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Heinrich von Löwenherz

Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionszivilgerichts, Familiengericht eröffnet.
Die Antragstellerin möge bitte etwaige Ergänzungen zum Antrag auf Scheidung der Ehe vortragen.
Das Gericht bittet des weiteren um Anwesenheitsmeldung.

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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht -
Familiengericht

Eröffnungsbeschluss
vom 20. September 2008

In der Ehescheidungssache

der Frau Prof. Dr. Denise M. Heidenberg-Untrial
vertreten durch RA Prof. Heinrich von Löwenherz
- Antragstellerin -

gegen

den Herrn Marko Untrial
- Antragsgegner -

wegen

der Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe

wird der Antrag vom 19. September 2008 (Geschäftsnummer UZG 05/08) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Die Hauptverhandlung findet vor dem Familiengericht in nicht öffentlicher Sitzung statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen.

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Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht

Verfasst: Sa 20. Sep 2008, 17:00
von Marko Untrial
Anwesend...

Verfasst: Sa 20. Sep 2008, 20:02
von Heinrich von Löwenherz
Anwesend als Vertreter von Frau Prof. Dr. Heidenberg.

Verfasst: Sa 20. Sep 2008, 20:19
von William C. Ashcraft
Herr Prof. von Löwenherz, gibt es ihrerseits Ergänzungen zum Antrag?

Verfasst: Sa 20. Sep 2008, 20:27
von Denise M. Connor
Ebenfalls anwesend Euer Ehren

Verfasst: Sa 20. Sep 2008, 22:02
von Heinrich von Löwenherz
Original von William C. Ashcraft
Herr Prof. von Löwenherz, gibt es ihrerseits Ergänzungen zum Antrag?
Nein. Das dürfte ja kein Rosenkrieg werden. Also kann ich mich auf die Wesentlichen Feststellungen beschränken.

Verfasst: Sa 20. Sep 2008, 23:17
von William C. Ashcraft
In Ermangelung einschlägiger Normen wird sich das Gericht auf die Prüfung der Zerrüttung der Ehe beschränken.
Ich bitte daher um entsprechenden Sachvortrag.

Verfasst: So 21. Sep 2008, 22:10
von Heinrich von Löwenherz
Herr Vorsitzender, ich will das gerne kurz skizzieren. Die Eheleute haben nie eine gemeinsame Wohnung bezogen. Also die eheliche Gemeinschaft bestand nie wirklich. Ferner sind die Gerüchte einer Beziehung meiner Mandantin mit dem Unionspräsidenten zutreffend. Die Unionskanzlerin erwartet demnächst aus dieser Beziehung zwei Kinder.

Die Zerüttlung der Ehe dürfte damit bewiesen sein.

Verfasst: So 21. Sep 2008, 22:13
von Marko Untrial
Ich habe dem nichts hinzuzufügen...

Verfasst: So 21. Sep 2008, 22:14
von Denise M. Connor
Ich auch nicht...