UStG 01/08 DU ./. Webber, Marolijn
Verfasst: So 14. Sep 2008, 20:40

Anklageschrift
Marolijn Webber
geboren am 01. November 1978 in Mixxoxa,
wohnhaft in Mixxoxa, derzeit in Untersuchungshaft in Manuri
Staatsbürgerin der Demokratischen Union, ledig
wird angeklagt
am am 07.09.2008
I.
einen Menschen rechtswidrig entführt zu haben, um diesen unter Androhung des Todes bzw. einer schweren Körperletzung zu einer Handlung/Duldung genötigt zu haben (§ 95 Nr. 2 StGB);
II.
einen anderen mittels eines gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt und an der Gesundheit beschädigt zu haben (§ 96 Nr. 6 StGB);
III.
den Versuch unternommen zu haben einen Menschen zu töten (§ 94 Nr. 2 i.V.m. §§ 11, 12, 13 StGB);
Tateinheitliche Strafrechtsverletzungen sind nicht genannt und werden nicht angeklagt. Insbesondere zählt hierzu die Verletzung des befriedeten Bereiches (Schlossgarten im Unionskanzleramt) gegen den Willen des Hausrechtsinhabers (§ 96 Nr. 11 StGB).
Ermittelter Sachverhalt in Kürze:
Am 07.09.2008 um ca. 21:30 Uhr drang die Angeklagte unbefugt in den Schlossgarten des Unionspräsidialamtes ein, wo sie die Geschädigte Unionskanzlerin Prof. Dr. Denise M. Heidenberg vermutete.
Die Angeklagte lockte die Geschädigte in einen Hinterhalt und überwältigte diese. Sie versetzte das Opfer mittels einer auf Diethylether basierenden Flüssigkeit in Bewusstlosigkeit und schleppte die narkotisierte Prof. Dr. Heidenberg in einen sich auf dem Gelände des Unionspräsidenten befindliches Gewölbe, das die Angeklagte für ihre Zwecke vorher eingerichtet hat.
Im Gewölbe Keller nötigte die Angeklagte das mittlerweile sich bei bewusst sein befindliche Opfer einen Abschiedsbrief zu verfassen, den die Angeklagte selber abschickte.
Am 10.09.2008 um ca. 18:00 Uhr unternahm die Geschädigte den Versuch sich aus der Geiselhaft der Angeklagten zu befreien. Beim Befreiungsversuch der der Prof. Dr. Heidenberg führt die Angeklagte ihrem Opfer mehrere Verletzungen zu. Unter anderem schlug sie den Kopf des Opfers gegen eine Wand.
Nachdem die Geschädigte durch die Angeklagte nahezu bewußtlos geschlagen wurde und im Gewölbe Keller im Laufe des Kampfes ein Feuer ausbrach faste die Angeklagte den Entschluss das Opfer mit einem Messer zu erstechen und es den Flammen auszulieferen.
Der neu gefasste Entschluss war unmittelbar durch den Gedanken getragen in den Flammen die vorgegangen Straftaten zu vertuschen.
Beweise:
Vorbehaltlich einer Ergänzung im Hautverfahren werden folgende Beweismittel eingebracht:
Aussage der Geschädigten
Zeugenaussage des behandelnden Arztes der Geschädigten
Psychologisches Gutachten der Angeklagten
Anträge:
I.
Eröffnung des Hauptverfahrens
II.
Anordnung der Haftfortdauer.
Die Hauptverhandlung wird gemäß des nachfolgenden Eröffnungsbeschlusses des Unionsstrafgerichts I. Instanz eröffnet.
Der Sitzungsvertreter der Unionsanwaltschaft möge bitte etwaige Ergänzungen zur Anklageschrift vortragen.
Das Gericht bittet des weiteren um Anwesenheitsmeldung und Vorführung der Angeklagten.

DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht -
Eröffnungsbeschluss
vom 14. September 2008
In der Strafsache
gegen
Webber, Marolijn,
geboren am 01. November 1978 in Mixxoxa,
wohnhaft in Mixxoxa, derzeit in Untersuchungshaft in Manuri
Staatsbürgerin der Demokratischen Union, ledig
Verteidiger:
- vakant -
wegen
I. Geiselnahme, strafbar nach § 95 Nr. 2 StGB
II. Körperverletzung, strafbar nach § 96 Nr. 6 StGB
III. versuchten Mordes, strafbar nach § 94 Nr. 2 i.V.m. §§ 11, 12, 13 StGB
wird die Anklage der Unionsanwaltschaft vom 14. September 2008 (Geschäftsnummer UStG 01/08) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Gegen die oben genannte Angeklagte wird die Haftfortdauer aufgrund dringenden Tatverdachts sowie Haftgründen nach § 1 II Nr. 2, 4 UHaftG, angeordnet. Die Angeklagte wird auf das Recht der Beschwerde sowie die übrigen Rechtsbehelfe (§7 Abs. 1, 2, §8 Abs. 1, 2) hingewiesen.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Strafrichter statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Unionsrichter am Obersten Unionsgericht Prof. Dr. Dr. William C. Ashcraft den Vorsitz führen.

Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht