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[Antrag] Rauchverbot in der Öffentlichkeit
Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 20:42
von Graf Weissenberg
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen das absolute Rauchverbot in der Öffentlichkeit vorstellen. Was heißt öffentlich? Dies sind sämtliche Orte Freisteins, die frei begehbar sind, also Straßen, Bahnhöfe, Cafés, Züge, Rathäuser, und eben auch Kneipen.
Wenn ich meine Lunge mit Tabak belasten will, habe ich kein Problem damit. Allerdings habe ich ein Problem damit, wenn ich auch die Lungen der anderen damit belaste, was ja beim Rauchen üblich ist.
Um dieses "Passivrauchen" zu unterbinden, fordere ich ein absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit! Wer in seiner Wohnung qualmen will, der soll dies tun, aber nicht zulasten anderer...
Der Antrag:
absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit
(1) Es ist ein absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit im Staate Freistein zu verhängen.
(2) Bei Zuwiderhandlungen sind Strafen von bis zu 4000 Bramers.
Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 21:15
von Beatrice Maier
Nach Ihrem Entwurf wäre aber jedes öffentliche Rauchen verboten. Also auch auf der Straße oder im Park.
Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 22:15
von joukersendler
Ich bin allgemein gegen ein Rauchverbot. Jede Institution, Bar, Disco usw... sollte das selbst entscheiden.
Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 23:34
von Madonna Ritchie-Ashcraft
Der Antrag in dieser Form ist abzulehnen.
RE: [Antrag] Rauchverbot in der Öffentlichkeit
Verfasst: Mi 3. Sep 2008, 23:53
von Stanislav Goldmann
Original von Graf Weissenberg
Um dieses "Passivrauchen" zu unterbinden, fordere ich ein absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit! Wer in seiner Wohnung qualmen will, der soll dies tun, aber nicht zulasten anderer...
Da fehlt mir jetzt etwas die Logik und Konsequenz. Warum ist das Passivrauchen der Lebenspartner und Kinder (oder Eltern oder anderer Mitbewohner) weniger schutzwürdig?
Ein "Selbst schuld, sie könnten sich ja wehren und müssen nicht mit einem raucher zusammen leben" greift zu kurz. Kneipenbesucher müssen ja auch nicht dort einkehren, wo geraucht wird.
RE: [Antrag] Rauchverbot in der Öffentlichkeit
Verfasst: Do 4. Sep 2008, 16:10
von Graf Weissenberg
Original von Stanislav Goldmann
Da fehlt mir jetzt etwas die Logik und Konsequenz. Warum ist das Passivrauchen der Lebenspartner und Kinder (oder Eltern oder anderer Mitbewohner) weniger schutzwürdig?
Ein "Selbst schuld, sie könnten sich ja wehren und müssen nicht mit einem raucher zusammen leben" greift zu kurz. Kneipenbesucher müssen ja auch nicht dort einkehren, wo geraucht wird.
Upss.. das passt natürlich auch nicht. Aber ich denke doch, dass wenn man raucht, kann man einfach in ein anderes Zimmer gehen... und das Rauchen allgemein zu verbieten - wäre schön, würde nicht gehen.
Nach Ihrem Entwurf wäre aber jedes öffentliche Rauchen verboten. Also auch auf der Straße oder im Park.
Ja, richtig.
Der Antrag in dieser Form ist abzulehnen.
Warum?
RE: [Antrag] Rauchverbot in der Öffentlichkeit
Verfasst: Do 4. Sep 2008, 16:32
von Franz Sendlhofer
Original von Graf Weissenberg
Upss.. das passt natürlich auch nicht. Aber ich denke doch, dass wenn man raucht, kann man einfach in ein anderes Zimmer gehen... und das Rauchen allgemein zu verbieten - wäre schön, würde nicht gehen.
Genauso kann man in eine andere Wirtschaft gehen.
Verfasst: Do 4. Sep 2008, 17:06
von Konrad Grimm
Die Staatsregierung weist darauf hin, dass der Ministerpräsident, so der Antrag in dieser Form beschlossen würde, ihm aufgrund formeller und inhaltlicher Mängel in jedem Fall die Ausfertigung verweigern müsste.
Der Begriff der "Öffentlichkeit" ist unbestimmt. Es kann nicht erkannt werden, ob hiermit jeder einer breiten Öffentlichkeit zugängliche Ort - also jeder Ort außerhalb der Wohnung - gemeint ist, oder lediglich staatliche Einrichtungen im Unterschied zu Raum im Privateigentum, lediglich bebauter oder auch Freiraum.
Ferner legt die Formulierung des Entwurfes nahe, dass hierdurch lediglich die Verpflichtung zum Erlass eines Rauchverbotes und nicht ein Rauchverbot an sich geschaffen wird.
Schließlich ist das Gesetz auch materiell offensichtlich verfassungswidrig, da keinerlei Abwägung zwischen dem Recht auf Körperliche Unversehrtheit einerseits und dem allgemeinen Freiheitsprinzip andererseits getroffen wurde.
Verfasst: Do 4. Sep 2008, 17:37
von Graf Weissenberg
Original von Konrad Grimm
Die Staatsregierung weist darauf hin, dass der Ministerpräsident, so der Antrag in dieser Form beschlossen würde, ihm aufgrund formeller und inhaltlicher Mängel in jedem Fall die Ausfertigung verweigern müsste.
Der Begriff der "Öffentlichkeit" ist unbestimmt. Es kann nicht erkannt werden, ob hiermit jeder einer breiten Öffentlichkeit zugängliche Ort - also jeder Ort außerhalb der Wohnung - gemeint ist, oder lediglich staatliche Einrichtungen im Unterschied zu Raum im Privateigentum, lediglich bebauter oder auch Freiraum.
Ferner legt die Formulierung des Entwurfes nahe, dass hierdurch lediglich die Verpflichtung zum Erlass eines Rauchverbotes und nicht ein Rauchverbot an sich geschaffen wird.
Schließlich ist das Gesetz auch materiell offensichtlich verfassungswidrig, da keinerlei Abwägung zwischen dem Recht auf Körperliche Unversehrtheit einerseits und dem allgemeinen Freiheitsprinzip andererseits getroffen wurde.
Für mich ganzklar: ersteres steht vor letzterem.
Verfasst: Do 4. Sep 2008, 19:08
von Graf Weissenberg
Der Antrag wird zurückgezogen, ich ziehe nach Salbor um.