Antrag: 2 Verfassungsänderungen
Verfasst: Di 2. Sep 2008, 17:52
Der Landtag möge folgendes Gesetz beschließen:
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
die von mir vorgeschlagenen Änderungen an der Staatsverfassung sind meiner Ansicht nach seit langem in Freistein nötig. Politischer Stillstand und politische Krisen gehören mittlerweile leider zu den regelmäßigen Vorkommnissen im Freistaat. Die einzelnen Begründungen zu den Paragrafen:
1. In Freistein gibt es nicht wenige sogenannte Karteileichen, die formell dem Landtag angehören, aber sich hier nie zu Wort melden oder gar an Abstimmungen teilnehmen. Diese können indirekt oder bewusst dafür organisiert einen Misstrauensantrag unterbinden, da die Hürde für einen solchen Antrag alle Landtagsmitglieder einschließt. Aus diesem Grund sehe ich die Senkung auf 20% der Abgeordneten als einen ordentlichen Kompromiss an.
2. Ein Misstrauensantrag ist jedoch nicht immer die Lösung eines Problems. Daher soll dem Landtag ein weiteres Mittel zur Entscheidungsfindung gegeben werden. Der Landtag soll die Möglichkeit bekommen, mit denselben Voraussetzungen wie bei einem Misstrauensantrag, die Neuwahl des Ministerpräsidenten anzuordnen. Somit kann politischer Stillstand gelöst werden, die Entscheidung aber wie demokratisch gewollt in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gelegt werden.
Daher ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident,Gesetz zur Änderung der Staatsverfassung
§1
Artikel 22 Absatz 1 der Staatsverfassung wird geändert in:
"Der Landtag kann dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, wenn er mit der absoluten Mehrheit einen neuen Ministerpräsidenten wählt. Der Antrag eines Misstrauensvotum muss von mindestens zwei von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützt werden."
§2
Der Staatsverfassung wird ein Artikel 18a hinzugefügt, wer wie folgt lautet:
"Artikel 18a - Beschluss einer Neuwahl des Ministerpräsidenten
Der Landtag kann mit absoluter Mehrheit die Ansetzung einer Wahl des Ministerpräsidenten beschließen. Einen solchen Antrag müssen mindestens zwei von zehn Mitgliedern des Landtags unterstützen.
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
die von mir vorgeschlagenen Änderungen an der Staatsverfassung sind meiner Ansicht nach seit langem in Freistein nötig. Politischer Stillstand und politische Krisen gehören mittlerweile leider zu den regelmäßigen Vorkommnissen im Freistaat. Die einzelnen Begründungen zu den Paragrafen:
1. In Freistein gibt es nicht wenige sogenannte Karteileichen, die formell dem Landtag angehören, aber sich hier nie zu Wort melden oder gar an Abstimmungen teilnehmen. Diese können indirekt oder bewusst dafür organisiert einen Misstrauensantrag unterbinden, da die Hürde für einen solchen Antrag alle Landtagsmitglieder einschließt. Aus diesem Grund sehe ich die Senkung auf 20% der Abgeordneten als einen ordentlichen Kompromiss an.
2. Ein Misstrauensantrag ist jedoch nicht immer die Lösung eines Problems. Daher soll dem Landtag ein weiteres Mittel zur Entscheidungsfindung gegeben werden. Der Landtag soll die Möglichkeit bekommen, mit denselben Voraussetzungen wie bei einem Misstrauensantrag, die Neuwahl des Ministerpräsidenten anzuordnen. Somit kann politischer Stillstand gelöst werden, die Entscheidung aber wie demokratisch gewollt in die Hände der Bürgerinnen und Bürger gelegt werden.
Daher ersuche ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.