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Rechenschaftsberichte

Verfasst: So 17. Aug 2008, 23:15
von Sean William Connor
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Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin,
sehr geehrte Damen und Herren amtierende Minister,
sehr geehrte Damen und Herren ehemalige Minister,

ich fordere Sie gemäß Art. 39 der Unionsverfassung hiermit auf mir unverzüglich die schriftlichen Berichte über die Amtsführung zu kommen zu lassen.

Artikel 39 - Amtsaufsicht über die Unionsregierung
(1) Der Unionspräsident fordert alle ehemaligen und amtierenden Unionsminister einer Wahlperiode öffentlich dazu auf, schriftliche Berichte über Amtsführung und Tätigkeiten als Mitglieder der Unionsregierung während der Wahlperiode zu verfassen. Diese Berichte sind bis vierzehn Tage vor Ablauf der Wahlperiode beim Unionspräsidenten einzureichen und von diesem unverändert und unkommentiert für alle Bürger frei zugänglich zu veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen
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Dr. Sean William Connor
Unionspräsident

Verfasst: So 17. Aug 2008, 23:25
von Nikolaus Traube
nachdem niko sich mit einem suppenlöffel selber nen tunnel aus der jva manuri gegraben hat taucht er nun in der stadt auf, leider etwas verwarlost*
Alter hast du ne Sauklaue!

Verfasst: Mo 18. Aug 2008, 17:17
von Pierre Lemarchal
*wartet gespannt auf die Berichte*

Verfasst: Mo 18. Aug 2008, 17:17
von SRM
*Eigentlich muss man darüber nachdenken, Gehälter zurückzufordern, wenn keine Leistung erbracht wurde*

Verfasst: Mo 18. Aug 2008, 17:31
von Michael Schneider
Original von SRM
*Eigentlich muss man darüber nachdenken, Gehälter zurückzufordern, wenn keine Leistung erbracht wurde*
*so* Wenn wir damit auch in der Wirtschaft anfangen. :)

Verfasst: Mo 18. Aug 2008, 18:20
von Sean William Connor
Für meine Amtszeit:

Rechenschaftsbericht: Sean William Connor (Unionsminister a.D.)

Für den Tätigkeitsbereich als Unionsminister der Justiz
Amtszeit als Unionsminister der Justiz vom 15. Mai 2008 – 17. August 2008

In meinem Verantwortungsbereich als Unionsminister der Justiz wurde dem Unionsparlament Herr Stanislav Goldmann am 16.05.2008 zur Wahl zum Unionsrichter vorgeschlagen. Herr Goldmann erhielt im Unionsparlament die notwendige Mehrheit, verfehlte diese aber im Unionsrat. Die Unionsregierung konnte für die sich verschärfende Situation am Unionsgericht bisher keine geeignete Lösung finden. Dem Unionsminister der Justiz sind deutliche Signale aus dem Unionsgericht gemacht worden, dass womöglich Herr Professor Schrobi als Unionsrichter ausfallen könnte. Hier besteht also immernoch akuter Handlungsbedarf, da keine geeignete Person für dieses Amt zur Verfügung steht hat das Unionsministerium diese Thematik vertagt.

In meinem Verantwortungsbereich als Unionsminister der Justiz wurde Herr Heinrich von Löwenherz zum Obersten Unionsanwalt berufen. Mit Herrn von Löwenherz konnte der vakante Posten des Obersten Unionsanwalts wieder besetzt werden.

In meinem Verantwortungsbereich als Unionsminister der Justiz habe ich dem Unionsparlament am 20.05.2008 einen Antrag zur Einführung der Justizkasse vorgelegt. Die Einführung der Justizkasse hatte zum Ziel die Gerichtskosten der Union zu erheben und die Erhebung der genannten in den Zuständigkeitsbereich des Unionsministers der Justiz zu legen.

Ebenso am 20.05.2008 wurde eine Regelung eingebracht, die die Anwaltschaft der Demokratischen Union organisieren sollte – das „Anwaltsgesetz der Demokratischen Union“.

Beide Anträge haben in den gesetzgebenden Institution die notwendige Mehrheit erreicht. Das Gesetz zur Einführung der Justizkasse wurde durch das Unionsgericht für nichtig erklärt. Über die juristische Begründung und die Nachvollziehbarkeit des Urteils soll an dieser Stelle nichts gesagt werden.

Das Unionsgesetz über die Anwaltschaft wird höchstwahrscheinlich aufgrund formeller Mängel durch das Unionsgericht eingezogen. Sein Vollzug jedenfalls ist einstweilen durch das ObUG gestoppt.

Für den Tätigkeitsbereich als Unionsminister der Wirtschaft und Finanzen
Amtszeit als Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen vom 28. Juni 2008 – 17. August 2008

In meinem Verantwortungsbereich als Unionsminister der Wirtschaft und Finanzen habe ich am 26.06.2008 dem Unionsparlament ein Gesetz über die Besoldung der im Öffentlichen Dienst stehenden Personen vorgelegt. Dieses Gesetz sollte das bestehende Gesetz ersetzen und im Wesentlichen beinhaltete es folgende Neuerungen: a) Arbeitsverträge mit den im Dienst stehenden Personen; Prämien Zahlung für besondere Leistungen; Keine Leistungen für unentschuldigtes Fernbleiben im Amt; Regelungen bei Besoldung von mehreren Hauptämtern; Regelung der Besoldungsnachzahlung. Weiterhin wurde durch das Unionsministerium eine Gehaltskürzung vorgesehen.

Die Regelungen sind modern und zeitgemäß und deshalb nach wie vor sinnvoll sind. Einem künftigen Unionsminister empfehle ich dringend diese Regelungen so zu übernehmen und dem Unionsparlament nochmals vorzulegen.

Am 01.07.2008 habe ich dem Unionsparlament ein Gesetzesentwurf über die Anpassung der Steuersätze vorgelegt. Das Gesetz sollte das bisherige ersetzen. Das Gesetz scheiterte. Die Erhöhung der Steuer ist angesichts der jetzigen Haushaltslage nicht notwendig. Im Laufe der parlamentarischen Debatte wurde angeregt eine s.g. Flat-Tax einzuführen. Die Einführung einer solchen Steuer lehne ich ab und halte die progressive Besteuerung für deutlich sicherer für den Unionshaushalt und darüberhinaus für sozial gerechter. Bevor über eine Steuerreform gesprochen wird, sollten verlässliche Studien zur Auswirkung auf den Unionshaushalt vorgelegt werden. Derzeit wäre eine solche Reform sicherlich falsch.

In meinem Verantwortungsbereich als Unionsminister der Wirtschaft und Finanzen habe ich am 27.07.2008 dem Unionsparlament, nach öffentlicher Ausschreibung, Herrn Hans-Adam Renatus Schenk Pfeiffer, genannt Rotermund zum Pückler als Unionsbankpräsident vorgeschlagen. Er wurde ins Amt gewählt und ernannt.

In meinem Zuständigkeitsbereich wurden die laufenden Gehälter überwiesen. Ein Antrag auf Nachzahlung ist dem Unionsministerium zugegangen und wird dort bearbeitet.

Ich habe den Unionshaushalt mit monatlichen Einnahmen von +39,005,25 :br: und einem Kontostand i.H.v. 1.605 369,24 :br: übergeben.

Edit: Korrektur zum Unionsdienstgesetz über das wird ja erst gerade abgestimmt

Verfasst: Mi 20. Aug 2008, 18:02
von Sean William Connor
Rechenschaftsbericht des Unionsministeriums des Innern für den Zeitraum der 25. Legislaturperiode des Unionsparlaments

I. Einleitung
Die Verfassung der Demokratischen Union verteilt die staatlichen Kompetenzen auf die Union und auf die Unionsländer. Dabei spricht Artikel 46 Unionsverfassung grundsätzlich den Ländern die Zuständigkeit zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu. Die Union hat nur auf jenen Feldern Handlungs- und Gestaltungsspielraum, die ihr von der Unionsverfassung zugewiesen werden. Insofern ist das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen nur für solche Aufgaben zuständig, für die die Unionsverfassung die Unionsebene zum Handeln berechtigt bzw. verpflichtet.
Gemäß Artikel 47 III Unionsverfassung, fallen unter anderem der Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union in den Kompetenzbereich der Unionsebene. Diese Kompetenzen werden durch das Unionsministerium für Wirtschaft und Finanzen wahrgenommen.
Das Unionsministerium des Inern ist teil der Unionsregierung, bestehend aus dem Unionskanzler und den Unionsministern (Artikel 40 I Unionsverfassung), und ist somit Teil der Exekutive. Es ist daher dem Unionspräsidenten und der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldig ( Artikel 39 I Unionsverfassung). Dieser Pflicht wird mit Vorlage dieses Rechenschaftsberichtes nachgekommen.

II.1. Präsident der Unionspolizei
Nach dem Ausscheiden von Karl Lagerquell aus dem Amt des Präsidenten der Unionspolizei wurde eine Neubestellung notwendig. Nach einer öffentlichen Ausschreibung konnte der Unionsminister des Innern dem Unionspräsidenten die Ernennung von William Butcher vorschlagen.

II.2. Leiter des Amtes für Einwohnerangelenheiten
Nachdem das Amt des Leiters des Amtes für Einwohnerangelenheiten vakant wurde, wurde eine Ausschreibung notwendig, auf die sich bis Fristende niemand bewarb, so dass dieses Amt kommissarisch durch den Unionsminister des Innern ausgeübt wird.

II.3. Unionswahlleiter
Ebenfalls neu ausgeschrieben wurde das Amt des Unionswahlleiters. Nach einer öffentlichen Ausschreibung wählte das Unionsparlament auf Vorschlag des Unionsminister des Innern Herrn Tiberius Kaulmann in dieses Amt.

III. Reformvorhaben

III.1. Verfassungsschutzgesetz
Ein Reformvorhaben, auf welches sich die öko-sozial-liberale Regierungskoalition geeinigt hat, war die Entflechtung von Polizeibehörde und Geheimdienst, konkret: der Entflechtung von Polizei- und Verfassungsschutzaufgaben. Hauptargument : die Polizeibehörde ist strikt an das Legalitätsprinzip gebunden ist, während der Verfassungsschutz als Geheimdienst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sich am Opportunitätsprinzip orientiert. Um eine Kontrolle des zu schaffenden Amtes für Verfassungsschutz zu gewährleisten, wurde die Einrichtung einer Parlamentarischen Kontrollkommission des Unionsparlamentes vorgesehen, die mir ausreichenden Kompetenzen und Rechten ausgestattet sein sollte.
Vorteil gegenüber der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung des Unionspolizeigesetzes, sollte die Beschränkung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes auf den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Union und der Unionsländer beschränkt werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf definierte zudem klar und deutlich diese Begriffe und sorgte somit für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung dauerte das Abstimmungsverfahren im Unionsparlament noch an; Debatte und Abstimmung im Unionsrat stehen noch aus.

III.2. Kriegswaffenkontrollgesetz
Ein weiteres Reformgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, diente der Eindämmung und der Kontrolle der Produktion, Lagerung, Transport und Handel mit Kriegswaffen. Der Gesetzentwurf enthielt im ersten Teil die Definition von Kriegswaffen und Genehmigungsvorschriften, Überwachungs- und Sicherheitsvorschriften, das Verbot von ABC-Waffen und Anti-Personenminen, Straf- und Bußgeldvorschriften sowie Übergangsvorschriften. Der zweite Teil enthielt eine weitgehend vollständige Kriegswaffenliste.
Die Gesetzesvorlage wurde mehrheitlich vom Unionsparlament abgelehnt, so dass in der Demokratischen Union nach wie vor keine gesetzliche Bestimmungen zum Umgang mit Kriegswaffen existieren.

Manuri, den 20.08.2008

Helmut Hennrich
Unionsminister des Innern