Seite 1 von 2
Anwaltsregister der Demokratischen Union
Verfasst: So 3. Aug 2008, 22:32
von Sean William Connor
Anwaltsregister der Demokratischen Union gemäß des Anwaltsgesetzes der Demokratischen Union vom 14. Juli 2008
Das Unionsministerium der Justiz erteilt auf Antrag die Zulassung zur Anwaltschaft der Demokratischen Union.
Antragsberechtigt sind:
- Personen, die vor dem 20. Mai 2008 als Anwälte vor dem Unionsgericht aufgetreten sind, sofern ihr letztes Mandat nicht länger als 6 Kalendermonate zurückliegt.
- Personen, die die staatliche Eingangsprüfung bestanden haben (§ 3 Anwaltsgesetz)
ANTRÄGE SIND DIREKT HIER ZU STELLEN
RE: Anwaltsregister der Demokratischen Union
Verfasst: So 3. Aug 2008, 22:35
von Sean William Connor
Folgende Personen sind gemäß Anwaltsgesetz zur Ausübung des Anwaltsberufes berechtigt:
Rechtsanwalt Prof. Hajo Poppinga | Webseite (falls vorhanden)
Rechtsanwalt Dr. iur. Sean William Connor | Webseite (falls vorhanden)
Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft | Webseite falls vorhanden)
Rot markierte Personen sind derzeit aufgrund beruflicher Verhinderung nicht in der Lage ein Mandat zu übernehmen. Sie sind ruhende Mitglieder der Anwaltschaft.
Verfasst: Di 5. Aug 2008, 18:26
von Hajo Poppinga
Ich bitte um Aufnahme.
Verfasst: Di 5. Aug 2008, 20:02
von Laird Glencairn
ich bitte um Aufnahme
Verfasst: Di 5. Aug 2008, 22:27
von Sean William Connor
Original von Laird Glencairn
ich bitte um Aufnahme
Hatten Sie im Zeitraum von 20.12.2007 bis zum 20.05.2008 ein Mandat inne, Herr Glencairn? Ihr letztes Mandat vor dem Strafgericht datiert vom 24.05.
Verfasst: Di 5. Aug 2008, 22:40
von William C. Ashcraft
Ich beantrage die Aufnahme gemäß § 5 I Anwaltsgesetz.
Verfasst: Do 7. Aug 2008, 01:16
von Laird Glencairn
Original von Sean William Connor
Hatten Sie im Zeitraum von 20.12.2007 bis zum 20.05.2008 ein Mandat inne, Herr Glencairn? Ihr letztes Mandat vor dem Strafgericht datiert vom 24.05.
das Gesetz wurde erst nach meiner Mandatsübernahme vom Unionspräsidenten verkündet, somit konnte ich die Erfordernisse des § 10 nicht erfüllen. Ich beantrage hiermit Ausnahmegenehmigung, da ich
a) nur 4 Tage nach dem genannten Datum zum Pflichtverteidiger bestellt wurde, obwohl das Gesetz noch nicht verkündet war und somit meiner Ansicht nach das Datum in § 10 gleichzeitig das Verkündigungsdatum sein müßte und nicht der 20. Mai
und
b) ich nachweislich sowohl das Jura-Studium mit Abschluß Diplom als auch die Doktorwürde der Juristerei an der allseits bekannten und anerkannten Universität Kamahamea absolviert habe
und
c) die Anfrage, ob ich das Pflichtverteidiger-Mandat annehme bereits vor dem 20. Mai erfolgte, die öffentliche Bestellung aber durch gewisse (rL-)Umstände verzögert wurde.
Verfasst: Do 7. Aug 2008, 11:00
von Enno Janßen
Ich bitte um Aufnahme in das Anwaltsregister, bzw. bitte darum, mir Gelegenheit zur staatlichen Eignungsprüfung zu geben.
Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 13:21
von Tiuri
Ich möchte ebenfalls um die Möglichkeit bitten, dass juristische Staatsexamen abzulegen.
Verfasst: Sa 25. Okt 2008, 18:27
von Fabian Montary
Das notwendige Gesetz wurde als verfassungswidrig eingestuft.