Seite 1 von 2

Das Anwaltsgesetz

Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 13:59
von Tennessee Rockefeller
Als Jurastudentin an der Katistianischen Nationalakademie möchte ich es mir nicht nehmen lassen, der interessierten Öffentlichkeit heute einmal das grandiose Machwerk namens "Anwaltsgesetz" vorzustellen. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, dieses Gesetz müssen Sie einfach kennen, denn es ist von großer Bedeutung auch für Sie und Ihre Belange!

Dabei sei vorab klargestellt, dass ich die Idee eines gesetzlichen Schutzes für die Berufsbezeichnung des "Rechtsanwaltes" durchaus für sinnvoll erachte und begrüße. Nichts ist ärgerlicher für kompetente und qualifizierte Rechtsanwälte, als salopp gesagt solche "Witzfiguren", die zwar keinerlei juristische Kenntnisse oder Erfahrungen besitzen, sich selbst aber erst einmal den Titel eines Rechts-, Fach- oder gar "Star"anwaltes verleihen, um vor dem Unionsgericht dann ein Potpourri von ihnen in Gerichtsshows und US-astorischen (*so*US-amerikansichen *so*) Justizkrimis gesehener Verhaltens- und Argumentationsweisen darzubieten.

Eine gesetzliche Regelung der Anwaltsschaft ist also eine gute Sache, aber dieses Anwaltsgesetz ist im doppelten Sinne des Wortes irre:

Beginnen wir mit § 2 Absatz 1: "Die Vertretung vor den Gerichten der Demokratischen Union ist den im Anwaltsregister eingetragenen Personen vorbehalten, soweit Ausnahmen nicht gesetzlich vorgesehen sind." Solche Ausnahmen finden sich bis dato weder im Anwaltsgesetz, noch z. B. im Unionsgerichtsgesetz, oder an anderer Stelle, und da die Regierung Heidenberg mit dem Gesetz auch keinerlei Anträge eingebracht hat, solche Ausnahmeregelungen zu schaffen darf unterstellt werden, dass keine geplant sind.

Das bedeutet also, dass folgende Personen jetzt nicht mehr vor dem Unionsgericht auftreten dürfen:
  • ausländische Rechtsanwälte oder sonstige Rechtsbeistände (auf die wir in der Vergangenheit bereits so manches mal angewiesen waren!);
  • inländische Rechtsbeistände, welche nicht den Titel eines "Rechtsanwaltes" führen;
  • gesetzliche Vertreter juristischer Personen, also z. B. ein Mitglied der Unions- oder einer Landesregierung für diese, sofern dieses nicht zufällig Mitglied der Anwaltschaft ist - ganz recht, Herr Ministerpräsident Grimm kann den Freistaat Freistein eigentlich gar nicht mehr vor dem Obersten Unionsgericht vertreten, wie er es gerade in einem Normenkontrollverfahren gegen eben dieses Gesetz tut!
  • die Partei selbst - wenn die Vertretung vor dem Unionsgericht eingetragenen Anwälten vorbehalten ist folgt daraus, dass man sich ja auch nicht mehr selbst vertreten kann.
Bestimmungen, welche z. B. nur die berufsmäßige Vertretung vor dem Unionsgericht den Rechtsanwälten vorbehielt, oder Ausnahmen für die Zulassung ausländischer Rechtsanwälte vorsah, waren im Entwurf aus der Feder von Unionsjustizminister Connor noch enthalten, wurden aber im Zuge der parlamentarischen Beratungen gestrichen.

Besser also, jeder Bürger wird vorsorglich mal eingetragener Rechtsanwalt, sonst schaut er bei der Verfolgung seiner Rechte u. U. in die Röhre, da niemand da sein könnte, der ihn vertreten darf. Wie wird man denn eingetragener Rechtsanwalt? Steht in § 3 Absatz 1: dort erfahren wir, dass als Rechtsanwalt nur zugelassen werden kann, wer eine staatliche "Eignungsprüfung" besteht. Weitere Zugangswege zur Anwaltschaft gibt es nicht, was im Ergebnis bedeutet: Personen mit abgeschlossenem rechtswissenschaftlichem Studium, sogar Hochschullehrer des Rechts sowie Unionsrichter a. D. und Unionsanwälte a. D. müssen diese "Eignungsprüfung" ablegen! Der ursprüngliche Entwurf sah zumindest auch ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft an einer in- oder anerkannten ausländischen Universität als Zugangsweg zu, doch auch diese Bestimmung wurde während der parlamentarischen Beratungen gestrichen.

Dann muss die "Eignungsprüfung" wohl bestimmt einem ganz besonders hohen Standard genügen, wenn z. B. selbst eine bestandene Diplom- oder Lizenziatsarbeit im Fach Rechtswissenschaft, oder sogar die Lehrtätigkeit in diesem Fach, nicht von dem Erfordernis entbindet, sich ihr zu entziehen?

Ha ha, falsch gedacht! Die "Eignungsprüfung" ist im wesentlichen eine Art "Quizveranstaltung", und besteht aus einer Reihe von Fragen zu verschiedenen Rechtsgebieten. Bekommen Bewerber also per PN z. B. die Frage zugesandt: "Wer wählt den Unionskanzler?", und suchen die Antwort dann aus der Unionsverfassung heraus? Welch eine Leistung! Oder ist wer die "Eignungsprüfung" ablegen will künftig gezwungen, Software wie ICQ, MSN-Messenger oder gar Skype anzuschaffen, damit die Fragen mit einem Zeitlimit gestellt werden können, das Nachlesen unmöglich macht? Oder soll das "Einschätzen und Erläutern" eines Sachverhaltes die Qualität herausreißen? Kandidaten einen Sachverhalt lösen zu lassen schien den Verantwortlichen wohl zu schwierig, darum lässt man es genügen, ihn einschätzen und erläutern zu lassen.

Wer prüft denn da eigentlich, will man ja logischerweise wissen? Antwort: ein Mitglied der Anwaltschaft, ein Hochschullehrer für Rechtswissenschaft, und ein Unionsrichter. Der erste Prüfer leuchtet ja noch ein, aber ein Hochschullehrer? Ein Hochschullehrer, der die "Eignungsprüfung" selbst gar nicht abgelegt haben muss, und vielleicht auch gar nicht hat? Der wenn er es nicht getan hat gar nicht Mitglied der Anwaltschaft ist, und nicht als Anwalt arbeiten darf? Und ein Unionsrichter, der weder Rechtswissenschaft studiert, noch selbst die "Eignungsprüfung" abgelegt haben muss? Der wenn er noch keine Eignungsprüfung abgelegt hat nach Ende seiner Dienstzeit diese erst mal ablegen muss, wenn er als Anwalt arbeiten will. Verstehe das, wer will.

Und mit der Unabhängigkeit der Rechtspflege ist es mittlerweile auch sonst nicht mehr weit her, thront doch der Unionsminister der Justiz höchstpersönlich, also ein Mitglied der Exekutive, am anwaltlichen Disziplinargericht. Und damit er dort nicht einsam ist, hat er noch einen Unionsrichter an seiner Seite, der u. U. niemals Anwalt war, aber trotzdem auf Grund anwaltlichen Standesrechts Recht sprechen soll. Ich bin gespannt, ob mal ein Kommentar zu dem Gesetz erscheint der erläutert, was mit Ideen wie der Unabhängigkeit der Anwaltschaft von der exekutiven Gewalt und auch anderen Organen der Rechtspflege geschehen ist.

Also zusammenfassend: werden Sie in einen Rechtsstreit verwickelt, dürfen Sie sich nun nicht mehr selbst vor Gericht vertreten oder eine Person Ihrer freien Wahl damit beauftragen, das zu tun, sondern müssen hoffen, dass gerade jemand verfügbar ist, der ein paar Quizfragen richtig beantworten konnte die ihm von drei Leuten gestellt wurden, von denen u. U. zwei diese Frage selbst nie beantwortet haben/beantworten mussten. Und wenn er keine anwaltlichen Manieren hat, bekommt er Schimpfe wiederum von Leuten, die mit gewisser Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit selbst keine Rechtsanwälte sind. Ist das nicht toll?

Tschüss, bis zum nächsten Mal - Ihre Tennessee J. Rockefeller ;)

Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 18:16
von Quentin B. Valentino
:klatsch:

Meines Erachtens ist die Demokratische Union derzeit in der Position, sich externen Juristen zu verwehren und sich die Juristen herauszusuchen.
Ämter in der Justiz können nur schwerlich besetzt werden und von ausreichend Anwälten im Land, kann auch nicht gesprochen werden.
Warum die Poltik meint nun diesen Sektor in irgendeiner Art regulieren zu müssen, ist mir schleierhaft und absolut nicht nachvollziehbar.

Ich traue jedem Rechtshilfesuchenden zu, die Qualifikation eines potenziellen Rechtsbeistands im persönlichen Gespräch oder aufgrund von aussagekräftigen Referenzen in Erfahrung zu bringen und zu bewerten.

Die einstige Rechtsberufekammer hatte einen ähnlichen Zweck wie dieses Anwaltsgesetz verfolgt. Allerdings war die RBK meines Erachtens besser struktuiert und durchdacht. Zudem war damals einfach die Basis vorhanden.

Statt eines Anwaltszwang, sollte eine freiwillige, geprüfte Mitgliedschaft in einem Anwaltsverein vielmehr Qualitäsbeweis darstellen.

Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 18:33
von Fabian Montary
Ich hoffe sehr, dass das Gericht dieses Gesetz für verfassungswidrig klassifziert. Wenn nicht, bleibt kein anderer Weg, ein Gesetz zur Abschaffung beizubringen.

Verfasst: Fr 1. Aug 2008, 19:54
von Michael Schneider
@Rockefeller

Wieso machen sie nicht ein Änderungsgesetzesvorschlag, anstatt sich hier auszubreiten? :)

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 00:00
von Tennessee Rockefeller
Original von Michael Schneider
@Rockefeller

Wieso machen sie nicht ein Änderungsgesetzesvorschlag, anstatt sich hier auszubreiten? :)
Ganz einfach: Ich bin keine Politikerin ;)

Sollte sich das DZ oder eine andere politische Kraft der Materie annehmen wollen, wäre mein Vorschlag folgender: jedermann darf sich selbst, oder - auch entgeltlich - andere vor Gericht vertreten.

Das Recht, den Titel eines "Rechtsanwaltes" zu führen sollte auf Antrag vom Unionsministerium der Justiz zuerkannt werden, sofern der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer in- oder ausländischen Universität, oder eine gewisse Berufspraxis als Rechtsberater nachgewiesen werden. Ordentliche Hochschullehrer des Rechts sowie ehemalige Unionsrichter und Unionsanwälte sollten auf Antrag ebenfalls als Rechtsanwälte zugelassen werden.

Die möglichen Fachanwaltstitel sollten ebenfalls gesetzlich erfasst, und die Verleihung des Rechts, einen solchen zu führen, gesetzlich geregelt werden, nachgewiesen werden sollten z. B. eine Promotion auf dem entsprechenden Rechtsgebiet, oder wiederum ein gewisse Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen des entsprechenden Gebietes.

Wer vor Inkrafttreten des Gesetzes nachweislich in angemessenem Rahmen als Rechtsanwalt tätig war, soll den Titel ebenfalls erwerben können.

Abschließend sollten die Länder das Recht erhalten, für Rechtsbeistände, welche vor ihren Landesgerichten auftreten, abweichende Regeln zu treffen, wobei gelten müsste: wer vor dem Unionsgericht als Rechts- und ggf. Fachanwalt zugelassen ist, kann als dieser vor dem Unions- und allen Landesgerichten auftreten. Wer nach abweichendem Landesrecht in einem Land als Rechts- und ggf. Fachanwalt zugelassen ist, kann diese Bezeichnungen mit einem entsprechenden Hinweis - z. B. dem Land, in welchem man zugelassen ist in Klammern hinter dem Titel - führen.

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 07:32
von Michael Schneider
Wenn Sie keine Politikerin sind warum mischen Sie sich dann in die Politik ein? Ich weiß es: weil es nämlich verdammt einfach ist andere zu kritisieren, ohne es besser machen zu müssen. Besonders mit langweiligen Monologen, die sich sowieso keiner anhört, da sie von Herablassung nur so triefen. Das fordert nur Widerstand heraus, auch wenn ich keine Verantwortung für das Gesetz trage.

Das Anwaltgesetz mag Nachbesserungen vertragen, aber es ist in seinen Prinzipien absolut korrekt und zu begrüßen.

Zudem wird da von Dir simon mit simoff vermischt und sowas find ich schonmal grundsätzlich äußerst grenzwertig...

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 10:06
von SRM
Original von Michael Schneider
Wenn Sie keine Politikerin sind warum mischen Sie sich dann in die Politik ein?
Naja, man kann sich ja auch für Fussball interessieren, ohne Fussballer zu sein :)

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 10:54
von Tennessee Rockefeller
Original von Michael Schneider
Wenn Sie keine Politikerin sind warum mischen Sie sich dann in die Politik ein? Ich weiß es: weil es nämlich verdammt einfach ist andere zu kritisieren, ohne es besser machen zu müssen. Besonders mit langweiligen Monologen, die sich sowieso keiner anhört, da sie von Herablassung nur so triefen.
Ich bin angehende Juristin, und habe daher besonderes Interesse an der gesetzlichen Regelung der Rechtsanwaltschaft.

Zudem bin ich Staatsbürgerin der Demokratischen Union und habe als solche das Recht, die Arbeit jener Damen und Herren welche mich im Unionsparlament repräsentieren zu begleiten und ggf. zu kritisieren.

Wenn Sie Kritik an der "Obrigkeit" als Blasphemie empfinden und der Meinung sind, nur Politiker hätten das Recht, sich zu politischen Fragen zu äußern, benennen Sie Ihre Ein-Mann-Partei besser mal in "Autoritaristisches Zentrum (AZ)" um.

Übrigens wurden meine Ausführungen wie Sie hier schon sehen können bereits von mehreren Personen gelesen, die mir auch noch zustimmen!
Das fordert nur Widerstand heraus, auch wenn ich keine Verantwortung für das Gesetz trage.
Erreichen Sie mit Ihrer Ein-Mann-Partei erst mal den Einzug in das Unionsparlament, dann können Sie sich auch als Wiederstandskämpfer gegen die Korrektur unsinniger Gesetze betätigen ;)
Das Anwaltgesetz mag Nachbesserungen vertragen, aber es ist in seinen Prinzipien absolut korrekt und zu begrüßen.
Genau das sage ich ja - in seinen Prinzipien ist es korrekt und zu begrüßen. Nur in der Praxis war selbst das von Arabien'sche "Rechtsberufegesetz" seinerzeit besser...
Zudem wird da von Dir simon mit simoff vermischt und sowas find ich schonmal grundsätzlich äußerst grenzwertig...
Erstens stimmt das nicht, und zweitens vermische ich Simulationsinterna und -externa hemmungslos überall dort wo es notwendig ist, um verständliche Aussagen über eine sinnvolle Funktionalität simulatorischer Abläufe zu treffen. Deine "simulatorische Korrektheit" interessiert mich nicht.

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 12:06
von Palin Waylan-Majere
Original von Tennessee Rockefeller
Nur in der Praxis war selbst das von Arabien'sche "Rechtsberufegesetz" seinerzeit besser...
*simoff*
Sie hat Jehova gesagt!
*simon*

Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 16:00
von SRM
Die FLA wird im Falle einer Regierungsbeteiligung Nachjustierungen an dem Gesetz vornehmen.

Hierfür ist es aber erstmal Zeit für den Wechsel!