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UZG 2008-04 Verschollenheit MdUP van Rotstein

Verfasst: Mi 23. Jul 2008, 12:00
von William C. Ashcraft
Folgender Antrag ging bei Gericht ein:

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Manuri | 22. VII. 2008 AD




Verehrter Herr Prof. Dr. Ashcraft,




hiermit beantrage ich Frau Jasmin van Rotstein gem. §2 II, 2. Var des II. Buch des ZGB für verschollen zu erklären.




Frau van Rotstein wurde das letzte Mal am 26.05.2008 um 08:57 Uhr gesichtet. Sie nahm zu dem Zeitpunkt an einer Abstimmung im Unionsparlament teil. Wohin sie danach entschwand, konnte nicht geklärt werden. Da seit ihrem Verschwinden nunmehr jedoch fast zwei Monate vergangen sind, besteht ernster Anlaß zur Sorge der Verschollenheit der Frau van Rotstein.




Als Präsident des Unionsparlamentes habe ich auch ein rechtliches relevantes Interesse an der Klärung dieser Frage. Jeder Abgeordnete des Unionsparlamentes ist verpflichtet an den Arbeiten und Sitzungen des Unionsparlamentes teilzunehmen und dabei zum Wohle der Union zu arbeiten. Eine solche Arbeit kann jedoch durch eine verschollene Abgeordnete nicht durchgeführt werden. Auch wird durch die dauernde Abwesenheit eines Mitgliedes der Proporz innerhalb des Unionsparlamentes nicht entsprechend gewahrt und der Wählerwille nicht abgebildet.




Die Voraussetzungen für die Erklärung der Verschollenheit erfüllt.




Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.




Hochachtungsvoll,
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Das Gericht wird sich mit der Sache befassen und in kürze darüber Beschluss fassen.

23.07.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft

Verfasst: Do 24. Jul 2008, 22:06
von William C. Ashcraft
Folgende Mitteilung wurde durch Aushang veröffentlicht:
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht I. Instanz -

AZ: UZG 2008-04 Verschollenheit MdUP van Rotstein

Das Unionszivilgericht in I. Instanz hat auf Grund des Antrags des Unionsparlamentspräsidenten, Herr Prof. Poppinga, über die Abwesenheit der MdUP van Rotstein zu entscheiden.

Nach § 2 II, Buch II ZGB hat das Gericht jedermann, der Nachricht über die Verschwundene geben kann zur Mitteilung an das Gericht aufzufordern.

Das Gericht fordert die Öffentlichkeit daher auf, Informationen oder Hinweise über den Verbleib von Frau van Rotstein unverzüglich dem Gericht zuzuleiten.

Über die Frage der Verschollenheit wird das Unionszivilgericht in I. Instanz am Donnerstag, 31. Juli 2008 abschließend entscheiden.

24.07.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Vorsitzender Unionsrichter
Edit: Monat korrigiert

Verfasst: So 3. Aug 2008, 18:25
von William C. Ashcraft
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionszivilgericht I. Instanz -

Beschluss

Im Antrag

des Präsidenten des Unionsparlaments
Herrn Prof. Hajo Poppinga

auf Verschollenheitserklärung der MdUP Jasmin van Rotstein

ergeht durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft,

folgender Beschluss:

Der Abgeordnete des Unionsparlaments, Frau Jasmin van Rotstein, wird nach §2 II, 2. Var des II. Buch des ZGB für Verschollen erklärt.

Gründe:




I.

Der Antragsteller, begehrt die Feststellung der Verschollenheit der Abgeordneten des Unionsparlaments der Demokratischen Union, Frau Jasmin van Rotstein.

II.

Der Antragsteller konnte sein rechtlich relevantes Interesse an der Feststellung der Verschollenheit von Frau van Rotstein dem Gericht glaubhaft machen.

Als Präsident des Unionsparlaments ist der für die Handlungsfähigkeit des Unionsparlaments verantwortlich. Die dauerhafte Abwesenheit der Abgeordneten van Rotstein sowie die Ungewissheit über ihren Verbleib führen dazu, dass die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt wird bzw. werden könnte.

Das rechtlich relevante Interesse des Antragstellers konnte daher glaubhaft gemacht werden.

III.

Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 2 II, Buch II ZGB zur Mitteilung über das Verbleiben der Frau van Rotstein aufgefordert.
Die Aufforderung blieb nach Ablauf der gerichtlich festgesetzen Frist erfolglos.

IV.

Dem Gericht liegen keine Anhaltspunkte für den Verbleib der Frau van Rotstein vor.
Frau Jasmin van Rotstein ist somit nach § 2 II, Buch II ZGB für verschollen zu erklären.

Das Unionszivilgericht in I. Instanz am 03. August 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft.

Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Edit: Formatierung