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[Aussprache] 2008/40 Verfassungsreform Art 47/47a (Unionsparlament)

Verfasst: Di 15. Jul 2008, 15:22
von Fabian Montary
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen.

Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.

§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung]

Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:

Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Gesetzgebung über:

1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen
8. alle staatlichen Foren
9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
10. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge
11. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.

§ 2. [Bestandsschutz]

Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt:

Artikel 47a
Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.08.2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.

§ 3. [Inkrafttreten]

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Zustimmungsgesetz, es gilt keine Einspruchsfrist.

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 11:05
von Fabian Montary
Ich erteile Herrn Hajo Poppinga MdUP hiermit unter diesem Aktenzeichen Rederecht.

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 17:55
von Hajo Poppinga
Herr Präsident,
Herr Senator,
liebe Mitglieder des Unionsrates,
liebe Kollegen,

zunächst bedanke ich mich beim Präsidium für die Erteilung des Rederechtes. Der Grund warum ich hier spreche, ist das es nun mittlerweile der fünfte oder sechste Anlauf für diese Föderalismusreform ist. Bisher scheiterte es im Unionsrat nicht an Gegenstimmen, sondern vielmehr an der mangelnden Beteiligung. Es wäre schön, wenn die Damen und Herren Unionsratsmitglieder diesmal ihren Terminkalender so führen könnten, daß dieses Mal eine Teilnahme für alle möglich ist. ;) Angesichts der Tatsache, daß der Senator Katistas abwesend ist, hoffe ich auf rege Beteiligung aller anderen Mitglieder, insbesondere da der Vertreter Salbors seit langem nicht mehr gesehen wurde. Ich setze also auf Freistein, Heroth, Imperia, Roldem und die WI.

Inhaltlich ist diese Reform natürlich auch zu begrüßen, darüber wurde ja bereits gesprochen.

Verfasst: Do 17. Jul 2008, 18:10
von Fabian Montary
Werte Mitglieder des Unionsrates,

der Kollege Poppinga aus dem Unionsrat hat es bereits richtig gesagt, die Argumente sind ausgetauscht. Wenn binnen der kommenden 24 Stunden keine Wortmeldungen kommen, würde ich die Föderalismusreform zum wiederholten Male abstimmen lassen.

Verfasst: Sa 19. Jul 2008, 13:42
von Fabian Montary
Ich schließe hiermit die Aussprache und leitet in Kürze die Abstimmung ein.