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facultas docendi / venia legendi
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 18:19
von Fabian Montary
Hi,
ich brauche mal Hilfe für die Ausgestaltung der Montary University. Und zwar ist mir nicht ganz klar, unter welchen Voraussetzungen man facultas docendi bzw. venia legendi erwirbt. Erstere gibt es nach Wikipedia mit der Habilitation, der Erwerb der letzteren ist dort aber nicht geschildet. Ich hoffe, einer von euch kennt sich da aus.
Danke euch schon mal.

Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 18:23
von Peter Vain
http://de.wikipedia.org/wiki/Venia_legendi
Ich schätze Mal, den hast du schon entdeckt? Auf jeden Fall scheint das nur noch eine weitere Lizenz sein, um unterrichten zu dürfen?
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 18:25
von Fabian Montary
Jep, nur unter welchen Voraussetzungen erhält man die; das wäre dann die Frage.

Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 19:05
von Montgomery Scott
Ich würde ja tippen, dass es der Wortbedeutung nach sehr viel logischer wäre, wenn man die Lehrbefähigung mit dem Magister erhält und die Lehrberechtigung mit der Habilitation...
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 19:10
von Fabian Montary
Original von Montgomery Scott
Ich würde ja tippen, dass es der Wortbedeutung nach sehr viel logischer wäre, wenn man die Lehrbefähigung mit dem Magister erhält und die Lehrberechtigung mit der Habilitation...
Das dachte ich auch, aber in dem von Manus zitierten Artikel steht: „Voraussetzung für die Lehrberechtigung ist die Lehrbefähigung, die Facultas Docendi, die nach bisherigem Recht durch die Habilitation verliehen wird“.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 19:41
von Montgomery Scott
Verfasst: Mo 14. Jul 2008, 13:30
von Jim Tres
Die Lehrbefaehigung erhaelt man in der Regel durch eine entsprechende Pruefung, also eine Probevorlesung, die von der jeweiligen Fakultaet abgenommen wird. Sie ist Vorraussetzung fuer die Lehrberechtigung, die man aber nur als Habilitierter erhalten kann.
Ob es Sinn macht, das zu uebernehmen, lasse ich mal dahingestellt.