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[PM] Verweigerung der Ausfertigung des Anwaltsgesetzes der Demokratischen Union
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 17:19
von Fabian Montary
Das Unionspräsidialamt gibt bekannt, dass der kommissarische Unionspräsident Dr. Fabian Montary die Ausfertigung des „Anwaltsgesetzes der Demokratischen Union“ (UAnwG) gemäß der Unionsverfassung (Fn. 1) verweigert. Er sieht in der vom Gesetz vorgesehenen Verpflichtung der staatlichen Prüfung (Fn. 2) vor der Aufname einer Arbeitsstelle in den Rechtsberufen vor Gericht eine unzulässige Einschränkung der verfassungsmäßig garantierten Berufsfreiheit (Fn. 3). Die Verfassung sehe nicht vor, dass diese Freiheit durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden darf (Fn. 4). Die Qualität eines Studium kann vor einer Berufswahl des potentiellen Studierenden überprüft werden und darf nicht a posteriori am Examinanten, kurz vor seiner Berufsausübung abgefragt werden.
Fußnoten:
1: Art. 36 III 2 Alt. 2 UVerf
2: § 2 I i.V.m. 3 I, 8 I, II, IV, 9 I UAnwG
3: Art. 9 I UVerf
4: wie bspw. in Art. 3 II 2, 4, 5 IV UVerf
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 19:28
von Konrad Grimm
Die Regierung von Freistein begrüßt die Entscheidung des Stellvertretenden Unionspräsidenten Montary, das Anwaltsgesetz nicht auszufertigen.
Ministerpräsident Grimm erklärte, das Gesetz verstoße inhaltlich gegen das Rechtsstaatsgebot und die Freiheit der Berufsausübung. Weiterhin sei das Gesetz auch verfassungswidrig zustande gekommen. Die Heranziehung des Wahlgesetzes zur Auslegung der Geschäftsordnung des Unionsrats sei ein Verstoß gegen die verfassungsmäßig garantierte Selbstregulierung des Unionsrats. Da somit die Rechtsgrundlage der Entscheidung unzulässig gewesen sei, sei die Entscheidung an sich falsch und der Unionsrat habe wirksam Einspruch gegen das Anwaltsgesetz eingelegt.
"Das Gesetz ist formell und materiell verfassungswidrig, und wäre es heute ratifiziert worden, hätte Freistein erneut Normenkontrollklage erhoben," so der Ministerpräsident.
Zuvor hatte sich bereits der Unionsrat mit einer relativen Mehrheit durch die Stimmen der oppositionell regierten Länder Freistein, Roldem und der Westlichen Inseln gegen das Gesetz ausgesprochen.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 21:46
von Sean William Connor
Ein klarer verfassungsbruch von Herrn Montary. Mehr habe ich dazu eigentlich nicht zu sagen.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 21:49
von Hajo Poppinga
Der komm. Unionspräsident hat seine Kompetenzen hier weit überschritten.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 22:04
von Fabian Montary
Ja, schön, mehr als Floskeln kommen wohl nicht? :rolleyes:
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 22:06
von Sean William Connor
Original von Fabian Montary
Ja, schön, mehr als Floskeln kommen wohl nicht? :rolleyes:
Ich habe dazu etwas in der Pressekonferenz gesagt. Das sind hier keine Floskeln, sondern ein ernsthaftes Problem. Und ein klarer, deutlicher Verstoß gegen die Unionsverfassung.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 22:08
von Hajo Poppinga
Was soll man dazu groß sagen? Der Unionspräsident besitzt ein solches Prüfungsrecht, wie Sie es hier ausgeübt haben, schlicht nicht. Darüberhinaus haben Sie auch noch Unverständnis bewiesen, indem Sie sich in Ihrer Begründung auf die Studenten bezogen - die aber erstmal nichts mit dem Anwaltsberuf zu tun haben, weil ein Studium dafür keine Voraussetzung ist.
Es wäre wesentlich eleganter von Ihnen gewesen, Bedenken anzumelden und dem Unionsgericht die Prüfung zu überlassen, anstatt auf diese Weise zum Blockadepräsidenten zu werden.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 22:29
von Fabian Montary
Herr Prof. Poppinga, ich bedauere sehr, dass Sie sich von Ihrem objektivem Blick abgewandt haben und in die selbe, lächerliche Polemik Herrn Dr. Connors verfallen.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 22:34
von Hajo Poppinga
Nun, der "Blockadepräsident" war vielleicht etwas subjektiv, aber alles andere hat seine sachliche Richtigkeit. Das Prüfungsrecht des Unionspräsidenten an sich war höchstumstritten und ist bei der Verfassungsreform konkretisiert worden - eine evidente Verfassungswidrigkeit liegt hier sicherlich nicht vor. Ebenso greift Ihr Einwand bezüglich der Studenten nicht durch - das ist objektiv festzuhalten, ebenso wie die Tatsache, daß eine Überprüfung durch das Unionsgericht eleganter gewesen wäre.
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 22:39
von Fabian Montary
Das ist Ihr Blickpunkt, andere Juristen, nicht nur Herr Grimm, sogar Hochschulprofessoren der Rechte haben mich nach der Pressemitteilung in meiner Entscheidung unterstützt.