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[Antragsberatung] ÖSSG

Verfasst: So 6. Jul 2008, 22:01
von Konrad Grimm
Als Ministerpräsident eröffne ich die Aussprache über folgenden Antrag von mir:
Gesetz über Sauberkeit und Sittlichkeit in der Öffentlichkeit

§ 1 Öffentliches Urinieren und Kotieren
(1) Wer auf öffentlichem Grund und Boden außerhalb dafür vorgesehener Hygieneeinrichtungen Exkremente absondert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Tierhalter von seinen Tieren auf öffentlichem Grund und Boden abgesetzten Kot nicht unverzüglich beseitigt.

§ 2 Sonstiges Verschmutzen öffentlichen Raums
(1) Wer öffentlichen Grund und Boden mit Unrat, Abfall oder Abwasser verschmutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Geht von der in Abs. 1 bezeichneten Verschmutzung eine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit aus oder wird durch die Verschmutzung die Verbreitung von Ratten, Tauben oder anderem Ungeziefer gefördert, wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 3 Öffentliche Nacktheit und Unzucht
(1) Wer sich auf öffentlichem Grund und Boden oder von solchem oder privatem Raum ungehindert einsehbar ohne blickdichte Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale sowie, bei Frauen, der Brustwarzen zeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in einer in Abs. 1 beschriebenen Art und Weise sexuelle Handlungen zur Schau stellt, wird, unabhängig davon, ob die sexuellen Handlungen unmittelbar verübt oder lediglich in bildlicher Form dargestellt werden, mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Ausgenommen hiervon sind solche erotischen Darstellungen, die durch die Freiheit der Kunst geschützt sind.

Verfasst: So 6. Jul 2008, 22:05
von Konrad Grimm
Meine Damen und Herren,

die Unsitte des öffentlichen Urinierens hat in anderen Unionsländern bedenkliche Ausmaße angenommen. Nach regelmäßigen Absonderungen gegen das Kanzleramt hat es nunmehr den Unionsrat getroffen. Freistein sollte hier Vorreiter für Sicherheit, Sauberkeit und Sittlichkeit sein und derartigen und vergleichbaren Umtrieben einen Riegel vorschieben.

Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:00
von Franz Sendlhofer
Kann man so stehen lassen, nur bei Tierhaltern würde ich auf Hunde beschränken, oder wie will man bei Katzen ständig hinterher sein?

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:02
von Konrad Grimm
Einverstanden. Für die Endfassung werde ich den Begriff "Tier" durch den Begriff "Hund" ersetzen.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:29
von Albert von Romanow-Bernstein
Dann kann man mit einem Zirkus in die Stadt kommen und die Tiere sch**ßen alles zu.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:29
von Wolfgang Müller
*sitzt auf der Besuchertribüne und beobachtet grinsend die beiden Deppen*

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 00:35
von Konrad Grimm
Original von Albert von Romanow-Bernstein
Dann kann man mit einem Zirkus in die Stadt kommen und die Tiere sch**ßen alles zu.
Die kriegen eine Rechnung für die Straßenreinigung, aber ich denke, solche Ausnahmesituationen muss man nicht unter Strafe stellen.

Verfasst: Mo 7. Jul 2008, 16:46
von Stanislav Goldmann
Das ist doch Hundediskriminierung!

Warum dürfen Katzen, Tiger, Kühe und Pferde überall hinmachen, aber die besten Freunde des Menschen nicht?

Und der Prüderieartikel Nr.3 ist auch eher etwas für das letzte Jahrhundert ...

Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 13:21
von Konrad Grimm
Ich ziehe den Entwurf zur Überarbeitung zurück.

Verfasst: Sa 12. Jul 2008, 20:47
von Nikolaus Traube
Publikal-Urninieren verbieten ist Unrecht!