[Antragsberatung] ÖSSG
Verfasst: So 6. Jul 2008, 22:01
Als Ministerpräsident eröffne ich die Aussprache über folgenden Antrag von mir:
Gesetz über Sauberkeit und Sittlichkeit in der Öffentlichkeit
§ 1 Öffentliches Urinieren und Kotieren
(1) Wer auf öffentlichem Grund und Boden außerhalb dafür vorgesehener Hygieneeinrichtungen Exkremente absondert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Tierhalter von seinen Tieren auf öffentlichem Grund und Boden abgesetzten Kot nicht unverzüglich beseitigt.
§ 2 Sonstiges Verschmutzen öffentlichen Raums
(1) Wer öffentlichen Grund und Boden mit Unrat, Abfall oder Abwasser verschmutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Geht von der in Abs. 1 bezeichneten Verschmutzung eine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit aus oder wird durch die Verschmutzung die Verbreitung von Ratten, Tauben oder anderem Ungeziefer gefördert, wird die Tat mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 3 Öffentliche Nacktheit und Unzucht
(1) Wer sich auf öffentlichem Grund und Boden oder von solchem oder privatem Raum ungehindert einsehbar ohne blickdichte Bedeckung der primären Geschlechtsmerkmale sowie, bei Frauen, der Brustwarzen zeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in einer in Abs. 1 beschriebenen Art und Weise sexuelle Handlungen zur Schau stellt, wird, unabhängig davon, ob die sexuellen Handlungen unmittelbar verübt oder lediglich in bildlicher Form dargestellt werden, mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Tagen oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Ausgenommen hiervon sind solche erotischen Darstellungen, die durch die Freiheit der Kunst geschützt sind.