[Aussprache]Unionsgesetz zur Anpassung der Steuersätze
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 13:47
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Der Unionsminister der Finanzen beantragt folgendes Gesetz:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Monatliche Einkommen,
1. bis einschließlich 210,00 B sind steuerbefreit,
2. ab 210,01 B bis einschließlich 1.000,00 B werden mit 18% besteuert,
3. ab 1.000,01 B bis einschließlich 2.500,00 B werden mit 23% besteuert,
4. ab 2.500,01 B bis einschließlich 4.500,00 B werden mit 35% besteuert,
5. ab 4.500,01 B werden mit 45% besteuert.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 15.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10% erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 20% erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Er hat nun die Möglichkeit der Begründung, im Anschluss ist die Debatte eröffnet.
Der Unionsminister der Finanzen beantragt folgendes Gesetz:
U N I O N S G E S E T Z
zur Anpassung der Steuersätze der Demokratischen Union
Artikel 1. Präambel
Dieses Gesetz fasst das gültige Unionssteuergesetz in seiner aktuellen Fassung neu. Es hat zum Ziel einerseits die Zahlungsfähigkeit der Union zu sichern und andererseits Anreize für die Aktivierung eines Wirtschaftskreislaufs zu bieten
Artikel 2. Änderungen des § 3 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 3 Sätze der Einkommenssteuer
Monatliche Einkommen,
1. bis einschließlich 210,00 B sind steuerbefreit,
2. ab 210,01 B bis einschließlich 1.000,00 B werden mit 18% besteuert,
3. ab 1.000,01 B bis einschließlich 2.500,00 B werden mit 23% besteuert,
4. ab 2.500,01 B bis einschließlich 4.500,00 B werden mit 35% besteuert,
5. ab 4.500,01 B werden mit 45% besteuert.
Artikel 3. Änderungen des § 4 des Unionssteuergesetzes
Der § 3 des Unionssteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung wird wie folgt geändert:
§ 4 Kapitalbesteuerung
(1) Auf Geldvermögen wird eine Vermögenssteuer erhoben.
(2) Jede natürliche Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 15.000,- B.
(2a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 20.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 10% erhoben.
(3) Jede juristische Person verfügt über einen steuerfreien Freibetrag in Höhe von 40.000,- B.
(3a) Auf Geldvermögen, wird für den Teil ab 40.000,01 B eine Vermögenssteuer in Höhe von 20% erhoben.
Artikel 5. Schlussbestimmung
(1)Das Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
(2)Der Unionsminister der Finanzen ist verpflichtet spätestens einen Monat nach dem Start der WarenSim das Gesetz zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Er hat nun die Möglichkeit der Begründung, im Anschluss ist die Debatte eröffnet.