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Mitteilung an die Unionskanzlerin
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 11:25
von William C. Ashcraft
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
An die
Unionsregierung
- Der Unionskanzlerin -
Manuri, Katista
Abstraktes Normenkontrollverfahren gegen die Justizkasse
Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin,
bezüglich des abstrakten Normenkontrollverfahrens vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2008-03) gibt das Gericht der Unionsregierung hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Gericht setzt Ihnen hierzu eine Frist bis
Sonntag, 20.07.2008.
Das Oberste Unionsgericht am 02. Juli 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 11:54
von Denise M. Connor
*nimmt das Schreiben entgegen*
Verfasst: Sa 2. Aug 2008, 13:27
von William C. Ashcraft
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
An die
Unionsregierung
- Der Unionskanzlerin -
Manuri, Katista
Abstraktes Normenkontrollverfahren gegen das Anwaltsgesetz
Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin,
bezüglich des abstrakten Normenkontrollverfahrens vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2008-04) gibt das Gericht der Unionsregierung hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Gericht setzt Ihnen hierzu eine Frist bis
Mittwoch, 20.08.2008.
Das Oberste Unionsgericht am 02. August 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Verfasst: Mi 17. Sep 2008, 16:57
von William C. Ashcraft
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
An die
Unionskanzlerin
Frau Dr. Heidenberg-Untrial
- in Kopie an den designierten Unionsminister der Justiz, Konrad Grimm -
Sehr geehrte Frau Dr. Heidenberg-Untrial,
ich wende mich, in Ermangelung einer Berufung eines Unionsministers der Justiz, an Sie, um auf die gesetzliche Verpflichtung nach § 1 II des Gesetzes über die Unionsanwaltschaft hinzuweisen.
Nach § 1 II des Gesetzes über die Unionsanwaltschaft führt der für die Justizzuständige Minister der Union die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über die Unionsanwaltschaft.
Im Berufungsverfahren vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2007-01), sowie in einigen weiteren Verfahren mit Beteilung des Obersten Unionsanwalts Prof. Heinrich von Löwenherz, mussten die Gerichte der Union vermehrt feststellen, dass Herr Prof. von Löwenherz seiner Verpflichtung zur Mitwirkungen an den Strafverfahren vor den Unionsgerichten nicht bzw. nur vereinzelt nachkommt.
Auch die gerichtliche Fristsetzungsbefugnis konnte Herrn Prof. von Löwenherz bislang nicht zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen anhalten.
Ich bitte Sie daher, im Wege der Ihnen obliegenden Aufsichtspflicht, auf Herrn Prof. von Löwenherz einzuwirken, zukünftig seinen Verpflichtungen in der notwendigen Weise nachzukommen.
Hochachtungsvoll,
Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Verfasst: Mi 17. Sep 2008, 20:01
von Heinrich von Löwenherz
Dieses Schreiben halte ich für eine Unverschämtheit, weil es meinem Büro nicht zugegangen ist und weil es sich um ein Verfahren handelt, bei dem die Unionsanwaltschaft die Berufung nicht angestrengt hat und bereits mein Vorgänger - der designierte Unionsminister der Justiz - keinerlei Interesse am Verfahren gezeigt hat. Ich stelle höchstens einmal klar, dass ich keinerlei Anträge vorzubringen habe und mich dem Antrag des Nebenklägers anschließe.
Verfasst: Mi 17. Sep 2008, 20:14
von Tennessee Rockefeller
Entschuldigen Sie, Herr Unionsanwalt, aber da ich zu besagter Zeit mit ihrer - ich weiß nicht wie viele "Vors-" - Vorgängerin Tisch und Bett geteilt habe weiß ich aus sicherer Quelle, dass auch die Unionsanwaltschaft das erstinstanzliche Urteil angefochten hat:
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