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Abstimmung Antrag Whitman vom 19. Juni 2008
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 09:10
von Vincent Bellagio
Der Abgeordnete Whitman hat folgenden Antrag gestellt:
Gesetz zur Schaffung einer Grundlage für Wirtschaftspolitik
§1 - Gesetzinhalte
Das "Gesetz zur Wiedereinführung der WiSim" wird aufgehoben.
§2 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
Die Abstimmungsdauer wird auf 72h oder das Erreichen einer unabänderlichen Mehrheit festgesetzt.
Bitte antworten Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung.
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 11:04
von David G. Whitman
Ja
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 11:11
von Vincent Bellagio
Ja
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 15:39
von Michael Schneider
Enthaltung.
Verfasst: Fr 4. Jul 2008, 12:47
von Jonathan Buren
Ja.
Verfasst: Fr 4. Jul 2008, 13:17
von Rudolph Baader
Enthaltung
Verfasst: Do 10. Jul 2008, 18:04
von Vincent Bellagio
Ich beende die Abstimmung und stelle fest, dass eine erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. Der Antrag wurde damit abgelehnt.
Verfasst: Mo 21. Jul 2008, 23:54
von David G. Whitman
Wie stellen fest: Drei mal ja, zweimal Enthaltung. Selbst wenn man nun die "Enthaltungen" also quasi "nein" interpretiert, wäre immer noch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine Annahme des Antrags. Wenn die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war (wobei fünf Person ausreichend gewesen sein dürften?), dann wäre der Antrag nicht abgelehnt, sondern eher nochmal zur Abstimmung zu stellen, wobei das Verfahren nicht geregelt ist.
Verfasst: Di 22. Jul 2008, 00:12
von Vincent Bellagio
Ich zitiere aus unserer Verfassung
Artikel 22
Beschlussfassung
Das Herrenhaus kann Beschlüsse nur fassen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Es fasst Beschlüsse nach absoluter Stimmenmehrheit der Abstimmenden, sofern die Verfassungsurkunde oder die Geschäftsordnung des Herrenhauses, letztere für interne Angelegenheiten des Herrenhauses, nichts anderes bestimmen.
Für alle Abstimmungen und Wahlen im Herrenhaus und republikweit gilt, dass Enthaltungen bei der Prüfung einer Mindestbeteiligung zu zählen sind, bei der Ergebnisfeststellung aber außen vor bleiben.
Das Herrenhaus besteht aus 9 Mitgliedern. 5 Mitglieder haben sich an der Abstimmung beteiligt, somit war die Beschlussfähigkeit gegeben.
Art. 22 schreibt vor, dass Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit gefasst werden müssen.
Frage an die Experten unter uns:
Ist damit eine absolute Stimmenmehrheit erreicht, weil 3 von 5 abgegbenen Stimmen dafür votiert haben?
Oder ist lediglich eine relative Mehrheit erreicht, weil 3 Ja-Stimmen bei 9 Mitgliedern nicht mehr als 50% sind?
Verfasst: Di 22. Jul 2008, 00:15
von Vincent Bellagio
Nachtrag:
Ich tendiere im Moment dazu, festzustellen, dass sowohl die relative Mehrheit als auch die einfache Mehrheit erreicht wurde. Die absolute Mehrheit allerdings wurde verfehlt und somit tendiere ich momentan dazu, an der obigen Feststellung des Abstimmungsergebnisses festzuhalten.
Ich lasse mich aber gerne noch von anderen Eindrücken überzeugen.
