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[Abstimmung] 2008/34 Gesetz zur Reform der Berufung (2008/29)

Verfasst: Sa 28. Jun 2008, 23:20
von Fabian Montary
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Sehr geehrte Mitglieder,

ich bitte Sie um Ihre Stimme zu folgendem Antrag:

Gesetz zur Reform der Berufung

§1 Änderung UGerG
Paragraph 9, Absatz 3 des Unionsgerichtsgesetzes wird wie folgt geändert: "Die Berufung ist begründet, wenn das vorinstanzliche Gericht
1. eine Rechtsverletzung begangen hat;
2. Tatsachen zuvor nicht oder nicht ausreichend gewürdigt hat oder
3. das Gericht durch Fehler in der Rechtsanwendung zu einem falschen Urteil gekommen ist."

§2 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Soll der Unionsrat Einspruch gegen diesen Antrag einlegen?
Sie haben die Möglichkeit, einem Einspruch zuzustimmen (Ja), ihn abzulehnen (Nein) oder sich aktiv zu enthalten (Enthaltung).
Die Abstimmung dauert 120 Stunden.

Verfasst: Sa 28. Jun 2008, 23:31
von David G. Whitman
Nein

Verfasst: Sa 28. Jun 2008, 23:34
von Fabian Montary
Nein.

Verfasst: Sa 28. Jun 2008, 23:46
von Konrad Grimm
Nein

Verfasst: So 29. Jun 2008, 12:49
von Natalie von Matahari
Nein

Verfasst: So 29. Jun 2008, 23:45
von Letsrock
Nein

Verfasst: Mo 30. Jun 2008, 09:46
von Jan Frederik Frohn
Enthaltung

Verfasst: So 6. Jul 2008, 15:38
von Fabian Montary
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Ich schließe die Abstimmung und danke den Vertretern für ihre Stimme.

Feststellung des Ergebnisses
6 abgegebene Stimmen, davon
0 Ja
5 Nein
1 Enthaltung.

Die notwendige Mehrheit für wurde damit nicht erreicht. Der Unionsrat legt daher keinen Einspruch gegen dieses Gesetz ein.