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ObUG 2008-03 Abstrakte Normenkontrolle Justizkasse
Verfasst: Sa 28. Jun 2008, 09:12
von William C. Ashcraft
Folgender Normenkontrollantrag ging bei Gericht ein:
Der Freistaat Freistein,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Unionskommissar für Freistein,
stellt Antrag auf abstrakte Normenkontrolle
zur Überprüfung der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Einführung der Justizkasse mit der Unionsverfassung.
Der Freistaat Freistein beantragt, das Gesetz über die Justizkasse als verfassungswidrig zu verwerfen.
Zur Zulässigkeit:
Streitgegenstand ist die Überprüfung der Vereinbarkeit eines Unionsgesetzes mit der Unionsverfassung. Die Zuständigkeit des Obersten Unionsgerichts ergibt sich somit aus Art. 58 Abs. 1 Punkt 2 UVerf., §§ 12 Abs. 1, 7 Abs. 4 UGerG.
Freistein ist als Unionsland zulässiger Antragsteller nach § 12 Abs. 2c UGerG. Die Antragsstellung muss gemäß Abs. 3 innerhalb von vier Wochen nach der parlamentarischen Beschlußfassung erfolgen; das parlamentarische Verfahren endete am 23.06.2008 mit der Nichterhebung eines Einspruchs durch den Unionsrat. Der Antrag erfolgt also auch fristgerecht. Die Klage ist somit zulässig.
Zur Begründung:
Durch das Gesetz über die Justizkasse wird ein vom allgemeinen Haushalt der Union separiertes Sonderbudget beim Unionsministerium der Justiz geschaffen, das sowohl hinsichtlich der Mittelbeschaffung (Gerichtskosten und Geldbußen) wie der Mittelverwendung (Prozesskostenhilfen und Pflichtverteidigerhonorare) eigenständig durch das Ministerium verwaltet wird. Es unterliegt insoweit nicht der parlamentarischen Zustimmung.
Gemäß Art. 67 Abs. 3 S. 1 UVerf. bedarf der Finanzhaushalt der Union der Zustimmung des Unionsparlaments. Durch die Schaffung von Sonderhaushalten bei den jeweiligen Fachministerien wird diese Zustimmungserfordernis umgangen.
Das Budgetrecht gilt als wichtigstes Instrument der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive. Entsprechend restriktiv muss gegen Versuche der Umgehung oder Untergrabung vorgegangen werden.
Das Gesetz über die Justizkasse ist mit der Unionsverfassung unvereinbar und daher zu verwerfen.
Das Verfahren wird zum Hauptverfahren zugelassen.
Den Vorsitz werde ich übernehmen.
Ich bitte den Antragsteller um etwaige Ergänzungen.
28.06.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Verfasst: Sa 28. Jun 2008, 09:50
von Konrad Grimm
Derzeit keine Ergänzungen, Herr Vorsitzender.
Verfasst: Mi 2. Jul 2008, 11:25
von William C. Ashcraft
Zur Kenntnisnahme:
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Divisionsgerichts -
An den
Unionsrat der Demokratischen Union
- Der Unionsratspräsident -
Manuri, Katista
Abstraktes Normenkontrollverfahren gegen die Justizkasse
Sehr geehrter Herr Unionsratspräsident,
bezüglich des abstrakten Normenkontrollverfahrens vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2008-03) gibt das Gericht dem Unionsrat hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Gericht setzt Ihnen hierzu eine Frist bis
Sonntag, 20.07.2008.
Das Oberste Unionsgericht am 02. Juli 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
An das
Unionsparlament der Demokratischen Union
- Der Unionsparlamentspräsident -
Manuri, Katista
Abstraktes Normenkontrollverfahren gegen die Justizkasse
Sehr geehrter Herr Unionsparlamentspräsident,
bezüglich des abstrakten Normenkontrollverfahrens vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2008-03) gibt das Gericht dem Unionsparlament hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Gericht setzt Ihnen hierzu eine Frist bis
Sonntag, 20.07.2008.
Das Oberste Unionsgericht am 02. Juli 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
An die
Unionsregierung
- Der Unionskanzlerin -
Manuri, Katista
Abstraktes Normenkontrollverfahren gegen die Justizkasse
Sehr geehrte Frau Unionskanzlerin,
bezüglich des abstrakten Normenkontrollverfahrens vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2008-03) gibt das Gericht der Unionsregierung hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das Gericht setzt Ihnen hierzu eine Frist bis
Sonntag, 20.07.2008.
Das Oberste Unionsgericht am 02. Juli 2008
durch den Vorsitzenden Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 16:44
von Fabian Montary

Manuri, den 11. Juli 2008
Sehr geehrter Herr Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft,
der Unionsrat bezieht keine Stellung zum abstrakten Normenkontrollverfahren über das Gesetz zur Einführung der Justizkasse.
Ich entschuldige die verspätete Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen,

Verfasst: Mo 21. Jul 2008, 20:43
von William C. Ashcraft
Folgende Stellungnahme des Uionsparlaments ging fristgerecht ein:
Manuri | 20. VII. 2008 AD
Verehrter Herr Prof. Dr. Ashcraft,
vermittels Schreiben vom 02 Juli baten Sie um die Übersendung einer Stellungnahme des Unionsparlamentes zur abstrakten Normenkontrolle des Gesetzes zur Einführung der Justizkasse. Das Unionsparlament hat sich dazu entschieden, keine gemeinsame Stellungnahme, sondern vielmehr Stellungnahmen der Fraktionen einzureichen.
Die fristgerecht eingereichten Stellungnahmen der Fraktionen der FLA, SPDU und VU finden Sie im Anhang.
Hochachtungsvoll,

Stellungnahme der FLA-Fraktion im Unionsparlament zum Normenkontrollverfahren zur Justizkasse
Die Fraktion der Freiheitlich-Liberalen Allianz stimmte bei der Abstimmung über den Antrag zur Einführung der Justizkasse geschlossen mit "Nein". Einer der Hauptgründe für die Ablehnung war die Etablierung eines gesonderten Haushaltes abseits von der Haushaltshoheit des Finanzministeriums. Diese dezentrale Handhabung der Haushalte ist strikt abzulehnen, da die Berichterstattung und die Transparenz für das aufsichtsführende Unionsparlament massiv erschwert wird. Eine Integration der Justizkasse als Teilbudget des Unionshaushaltes wäre zu begrüßen gewesen, wurde aber seitens der Regierungsfraktion abgelehnt.
Mit kollegialem Gruß,
Sylvain Rousseau-Mason
Fraktionsvorsitzender der FLA-Fraktion im 25. Unionsparlament
Die Fraktion der Vaterländischen Union im Unionsparlament teilt die Auffassung der Staatsregierung des Freistaats Freistein. Die parlamentarische Budgethoheit ist das zentrale Kontrollrecht des Parlaments gegenüber der Regierung und trägt bedeutend zum Bestand der gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten bei. Werden bei den Ministerien separierte Sonderetats geschaffen, ist eine Kontrolle und Zustimmung des Budgets nicht mehr möglich. Nach Auffassung der VU-Fraktion verstößt das Gesetz zur Einführung der Justizkasse daher grundsätzlich gegen Art. 67 Abs. 3 der Unionsverfassung.
Stellungnahme der SPDU-Fraktion im Unionsparlament zum Normenkontrollverfahren der freisteinischen Staatsregierung zur Justizkasse
Einleitung
Durch die Gesetzesnovelle vom 25.06.2008 zum Unionsgerichtsgesetz wurde mit Einfügung von § 19a eine Gerichtskasse im Zuständigkeitsbereich des Unionsministeriums der Justiz eingerichtet. Zweck ist die Einziehung fälliger Gerichtkosten sowie die Einziehung von der Staatsanwaltschaft verhängter Strafzahlungen (Absatz 1). Zudem wird der Unionsminister der Justiz ermächtigt, aus Mitteln der Justizkasse mittellosen Bürger Prozesshilfe zu gewähren (Absatz 2). Gewährt wird die Prozesshilfe zum Begleichen von anfallenden Kosten für einen Anwalt freier Wahl (Absatz 2) oder für einen vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger (Absatz 3).
Dagegen erhob die freisteinische Staatsregierung Klage vor dem Unionsgericht. Sie moniert, dass durch die Einführung einer Justizkasse das in Artikel 67 III Unionsverfassung verankerte Haushaltsrecht des Unionsparlaments umgangen werde, da sowohl die Mittelbeschaffung als auch die Verwendung der eingenommenen Mittel durch den Unionsminister der Justiz ohne vorherige Konsultation und Zustimmung durch das Unionsparlament erfolgt. Dadurch, so die klageführende freisteinische Staatsregierung, werde ein Sonderhaushalt geschaffen, der der Kontrolle und Zustimmungspflicht des Unionsparlaments entzogen sei.
Bewertung
Der Feststellung der freisteinischen Staatsregierung, wonach § 19a Unionsgerichtsgesetz gegen Artikel 67 III Unionsverfassung verstößt, kann sich Fraktion der SPDU im Unionsparlament nicht anschließen. Folgende Erwägungen führen zu dieser Einschätzung:
01. Durch die Einführung der Justizkasse wurde zum ersten mal in der Demokratischen Union eine zentrale Stelle zur Einziehung anfallender Gerichtskosten und verhängter Strafzahlungen geschaffen, die durch das Unionsministerium der Justiz verwaltet wird. Es wurde also überhaupt erst die administrative Grundlage für die Exekution von Urteilen - insbesondere das Eintreiben von Geldstrafen - geschaffen;
02. Die Einnahmequellen und der Verwendungszweck werden im Gesetz eindeutig definiert;
03. Die gesetzliche Regelung, wonach die Bewilligung von Prozesshilfe in die Entscheidungsprärogative des Unionsministeriums der Justiz gestellt wird, öffnet die Möglichkeit, unbürokratisch Hilfe zu gewähren;
04. Dadurch, dass die Einnahmequellen und der Verwendungszweck gesetzlich geregelt werden, wird das Haushaltsrecht des Unionsparlaments nicht ausgehebelt, zumal das Unionsparlament mit Mehrheit der Zweckbestimmung zugestimmt hat;
05. Auch wird das Kontrollrecht des Unionsparlaments, insbesondere der Oppositionsfraktionen, nicht eingeschränkt, da sie jederzeit Auskunft über die eingenommenen und ausgegebenen Mittel verlangen können;
06. Die Justizkasse wird weder aus dem allgemeinen Steueraufkommen noch aus Gebühren gespeist, sondern, wie bereits erwähnt, aus den eingezogenen Gerichtskosten und Strafzahlungen. Es ist also nur folgerichtig, wenn die eingenommenen Gelder in sachlicher Nähe, also im Justizbereich, ausgegeben werden. Dass die verwendeten Gelder der Rechtspflege in der Demokratischen Union dienen, in dem sie dafür eingesetzt werden, damit auch Mittellose sich einen Rechtsanwalt leisten können und in die Lage versetzt werden, sich vor Gericht professionell Gehör zu verschaffen, ist nur begrüßenswert.
Manuri, den 16.07.2008
Für die SPDU-Unionsparlamentsfraktion
Helmut Hennrich
Fraktionsvorsitzender
Verfasst: So 27. Jul 2008, 15:59
von William C. Ashcraft
Möchte sich der Antragsteller zu den Stellungnahmen äußern?
Verfasst: So 27. Jul 2008, 18:18
von Konrad Grimm
Nein.
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 00:04
von William C. Ashcraft
Dann wird sich das Gericht um einen Schöffen bemühen.
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 20:45
von William C. Ashcraft
DEMOKRATISCHE UNION
- Oberstes Unionsgericht -
Beschluss
vom 28. Juli 2008
Nach § 4 IV UGerG wird Herr Tiberius Kaulmann für das abstrakte Normenkontrollverfahren vor dem Obersten Unionsgericht (AZ: ObUG 2008-03) als Schöffe hinzugewählt.
Prof. Dr. Dr. Ashcraft
Vorsitzender Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Prof. Dr. Schrobi
Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
Verfasst: Di 29. Jul 2008, 20:46
von William C. Ashcraft
Der Antragsteller erhält für weiteren Parteivortrag Gelegenheit bis zum Freitag, 01. August 2008 .
28.07.2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft