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[Aussprache] 2008/31 Unionsgesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung (Unionsparlament)

Verfasst: Do 26. Jun 2008, 12:37
von Fabian Montary
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen.

Unionsgesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung

§1 [Verfassungsrechtliche Einführung der Vertretungsgesetzgebung]
Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt:
„Artikel 47a - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Die Union hat das Recht zur Gesetzgebung in Sachgebieten, welche unter die Gesetzgebungskompetenz der Unionsländer fallen, wenn das jeweilige Unionsland keine eigene Regelung zu einer bestimmten Sachfrage verabschiedet hat. Das entsprechende Unionsgesetz gilt wie ein Gesetz des jeweiligen Unionslandes.
(2) Ein Gesetz nach Absatz 1 tritt für ein Unionsland außer Kraft oder gilt nicht, wenn es eine eigene gesetzliche Regelung verabschiedet hat oder eine solche bereits besteht. Artikel 22 Absatz 3 tritt für diesen Fall außer Kraft.“

§2 [Inkrafttreten]
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz ist ein Zustimmungsgesetz, es gilt keine Einspruchsfrist.

Verfasst: Do 26. Jun 2008, 13:39
von Fabian Montary
Ich weise auf meinen Brief an den Präsidenten des Unionsparlaments hin. Dennoch können wir zunächst in die Antragsberatung gehen.

Verfasst: Do 26. Jun 2008, 15:24
von David G. Whitman
In der Tat weiß ich eigentlich nicht, was uns dieses Gesetz unbedingt nutzen soll. Ich halte die derzeit zur Abstimmung stehende Reform erst einmal für aussreichend und sie gibt der Union auch wahrlich genug Aufgaben, mit denen sie sich beschäftigen kann. Da müssen jetzt nicht noch Nebenkriegsschauplätze in den verbliebenen Länderkompetenzen aufgemacht werden; zumal, wie ich denke, das ganze Gesetzgebungsverfahren umständlich gemacht würde. Die Union beschließt das, ein Land das, ein anderes übernimmt einfach Unionsgesetz, dass andere beschließt nur ein Gesetz, dass das Unionsgesetz nicht zählt.

Ich finde das ganze einfach nicht gut durchdacht.

Verfasst: Do 26. Jun 2008, 15:35
von Fabian Montary
Ich schließe die Debatte. Die Entscheidung im Unionsparlament ist nicht rechtmäßig gefallen. Eine Zweidrittelmehrheit in der unteren Kammer wurde nicht erreicht.