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[Abstimmung] Berufungsreform

Verfasst: Mo 23. Jun 2008, 17:31
von Hajo Poppinga
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Liebe Kollegen,
hiermit stelle ich folgenden Antrag zur Abstimmung:

Gesetz zur Reform der Berufung

§1 Änderung UGerG
Paragraph 9, Absatz 3 des Unionsgerichtsgesetzes wird wie folgt geändert: "Die Berufung ist begründet, wenn das vorinstanzliche Gericht
1. eine Rechtsverletzung begangen hat;
2. Tatsachen zuvor nicht oder nicht ausreichend gewürdigt hat oder
3. das Gericht durch Fehler in der Rechtsanwendung zu einem falschen Urteil gekommen ist."

§2 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Stimmt ihr diesem Vorschlag zu?

Bitte stimmt mit "Ja" oder "Nein". Aktive Stimmenthaltung ist zulässig. Die Abstimmung währt 4 Tage, oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.

Verfasst: Mo 23. Jun 2008, 17:33
von Hajo Poppinga
Ja

Verfasst: Mo 23. Jun 2008, 18:05
von Sabine Jasmin Joen
Ja

Verfasst: Mo 23. Jun 2008, 18:45
von SRM
Ja

Verfasst: Mo 23. Jun 2008, 22:56
von Juno-Phyllis Mason
Ja

Verfasst: Di 24. Jun 2008, 00:04
von Thorstein Richter
Ja

Verfasst: Di 24. Jun 2008, 08:58
von Helmut Hennrich
Ja.

Verfasst: Di 24. Jun 2008, 12:55
von Denise M. Connor
Ja

Verfasst: Di 24. Jun 2008, 14:55
von Hajo Poppinga
Die Abstimmung wird vorzeitig beendet, da eine unumstößliche Mehrheit zustande gekommen ist. Es wurden sieben gültige Stimmen abgegeben, wovon alle auf "Ja" entfielen. Der Antrag ist somit angenommen. Ich danke für die Teilnahme.