Ehrungsgesetz für die Republik Imperia
Verfasst: Do 29. Mär 2007, 21:16
Alte Version:
Ersetzt durch das "Ehrungsgesetz für die Republik Imperia" am 16.11.2005
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses und Verkündung durch den Ministerpräsidenten.
Imperianisches Ehrungsgesetz (EhrG)
§1
Der Orden
(1) Der Verdienstorden wird für besondere politische, wirtschaftliche, künstlerische, soziale und sportliche Verdienste verliehen.
(2) Der Verdienstorden der Unionsrepublik Imperia heißt "Imperianischer Ehrenadler".
(3) Das Aussehen des Ordens wird in der Anlage 1 verbindlich dargestellt.
§2
Die Ordenskommission
(1) Über die Ordensvergabe und den Entzug entscheidet die Ordenskommission.
(2) Der Ordenskommission gehören der Ministerpräsident und der Vorsitzende der Volksversammlung an.
(3) Die Ordenskommission kann nur einstimmige Entscheidungen treffen.
(4) Jeder Bewohner Imperias kann an die Ordenskommission zu begründende Vorschläge für eine Ordensverleihung richten. Vorschläge der eigenen Person werden nicht berücksichtigt.
(5) Es besteht kein Anspruch auf einen Orden.
§3
Verleihung
(1) Der Verdienstorden wird im Namen der Unionsrepublik Imperia durch den Ministerpräsidenten in einem feierlichen Rahmen verliehen.
(2) Der Ministerpräsident kann den Verleihungsakt delegieren.
(3) Der Ministerpräsident führt die Ordensrolle als Verzeichnis der Ordensträger. Nur darin verzeichnete Personen sind berechtigt, diesen Orden auch öffentlich zu tragen.
§4
Missbrauch
(1) Orden dürfen nur von den in der Ordensrolle verzeichneten Trägern geführt und öffentlich getragen werden. Unberechtigtes Tragen ist strafbar.
(2) Erweist sich ein Ordensträger als unwürdig, so kann der Orden von der Ordenskommission auf einstimmigen Beschluß wieder aberkannt und eingezogen werden.
§5
Schlussbestimmungen
(1) Der Orden verbleibt nach dem Ableben des Ordensträgers bei den Erben. Die Veräußerung oder das öffentliche Tragens des Ordens durch die Erben ist nicht gestattet.
(3) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Ersetzt durch das "Ehrungsgesetz für die Republik Imperia" am 16.11.2005
