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[Aussprache] 2008/22 Gesetz zur Einführung der Justizkasse (Unionsparlament)

Verfasst: Mo 16. Jun 2008, 20:23
von Fabian Montary
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Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:

§1 Kostenbegleichung
Der § 19 III Satz 2 des Unionsgerichtsgesetzes wird wie folgt geändert:
„Die Gerichtskosten sind an die Justizkasse, die Kosten für die Rechtsbeistände und Gutachten sind an entsprechender Stelle zu begleichen. “

§2 Einführung der Justizkasse
Dem Unionsgerichtsgesetz wird ein § 19a beigefügt, der da lautet:
"§ 19a Justizkasse
(1) Die Justizkasse wird im Zuständigkeitsbereich des Unionsministerium der Justiz eingerichtet. Die Justizkasse zieht die fälligen Gerichtkosten und die von der Staatsanwaltschaft verhängten Strafzahlungen ein.
(2) Der Unionsminister der Justiz kann an mittellose Bürger aus der Justizkasse eine Prozesshilfe gewähren. Die Prozesshilfe bezahlt dem Rechtshilfesuchenden die Kosten für einen selbst zu wählenden Rechtsanwalt.
(3) Die Prozesshilfe wird in Strafprozessen nicht gewährt. Die Justizkasse zahlt das Honorar für vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger.

§3 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Der Unionsrat hat die Möglichkeit, dieses Gesetz bis zum 30. Juni 2008 zurückzuweisen. Die Aussprache ist eröffnet und dauert mindestens fünf Tage.

Verfasst: Di 17. Jun 2008, 09:55
von Jan Frederik Frohn
Könnte der Herr Finanzminister den Entwurf bitte in diesem Hause erläutern?

Verfasst: Di 17. Jun 2008, 17:12
von Fabian Montary
Zwei Fragen gleich von mir vorweg: Was passiert mit den bisherigen Kosten vor Gericht? Soll die Kasse nach Beschluss bei Null anfangen?

Verfasst: Do 19. Jun 2008, 09:28
von Konrad Grimm
Meine Damen und Herren,

das hier von der Unionsregierung vorgeschlagene Gesetz ist weder notwendig noch sinnvoll.

Freistein befürwortet die einheitliche Haushaltsführung für alle fiskalischen Mittel unter der Verwaltung des Finanzministeriums und der Budgethoheit des Parlaments. Eine Selbstverwaltung der Justizfinanzen bringt keinen Zusatznutzen.

Freistein lehnt es dagegen ab, dass der Justizminister nach Gutsherrenart und Goodwill Anwaltskosten übernehmen kann - oder eben auch nicht.

Ich werde für eine Zurückweisung dieses Gesetzes stimmen.

Verfasst: Do 19. Jun 2008, 11:42
von Fabian Montary
Sollte die Regierung kein Interesse mehr an diesem Gesetz haben, sich also hier nicht äußern wollen, kann ich nur der Argumentation Herrn Grimms folgen.

Verfasst: So 22. Jun 2008, 11:04
von Fabian Montary
Ich beende hiermit die Aussprache, in Kürze startet die Abstimmung.