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UZG 2008-02 Poppinga ./. von Sorbarban zum Paradies

Verfasst: Fr 13. Jun 2008, 00:51
von William C. Ashcraft
Folgende Klage ging heute bei Gericht ein:
Ich, Hajo Jehann Eibo Poppinga,
wohnhaft in Funnix Katista,

erhebe Zivilklage

gegen

Herrn Anton von Sorbarban zum Paradies,
wohnhaft in Heroth,

auf

1. Unterlassen ehrverletzender Behauptungen
2. Schadensersatz für erlittene Ehrverletzungen

Herr von Sorbarban zum Paradies behauptete am 12. Juni 2008 öffentlich, ich sei "der parteiischte Parlamentspräsident seit Hubers Zeiten" (Zitat vSzP). Das Huber-Regime war bekannterweise ein nationalistisches Terror-Regime auf dem Boden der Union, welches großes Unheil über unser Land brachte. In den Zeiten des Regimes fanden Überwachungen unbescholtener Bürger statt, der demokratische Betrieb wurde gänzlich ausgeschaltet, der Wahn des Regimes endete letztlich in einem Krieg.

Durch diesen Vergleich stellt mich der Beklagte auf eine Stufe mit dem bekanntermaßen menschenverachtenden Regime. Er impliziert damit, auch ich sei, ähnlich dem Huber-Regime, menschenverachtend, darauf aus, den politischen Gegner komplett auszuschalten und würde in der Tat auch die Menschenwürde nicht achten.

Ferner bin ich als Mitglied des Landtages von Katista, des Unionsparlamentes und als Repräsentant beider Häuser und somit Person des politischen Lebens in besonderer Weise von meinem guten Ruf abhängig.

Somit beantrage ich, den Beklagten wie folgt zu verurteilen:

1. es unter Strafandrohung künftig zu unterlassen, zu behaupten, ich sei "der parteiischte Parlamentspräsident seit Hubers Zeiten", mich sonstwie in Verbindung mit dem Huber-Regime zu bringen , oder sinngemäß herabzuwürdigen;
2. an mich einen angemessenen Schadensersatz für die erlittene Ehrverletzung zu leisten;
3. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Rechtsgrundlagen: Buch IV §§ 2 Abs. 2, 5 Abs. 1 ZGB

Funnix, 12. Juni 2008.
Prof. Hajo Poppinga, MdUP, MdL, VK.
Das Verfahren wird zur Hauptverhandlung zugelassen.
Den Vorsitz werde ich führen.
Ich bitte die Prozessparteien sich anwesend zu melden.
Etwaige Ergänzungen zur Klageschrift bitte ich ebenfalls vorzutragen.

13. Juni 2008, Unionsrichter Prof. Dr. Dr. Ashcraft

Verfasst: Fr 13. Jun 2008, 08:43
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
hiermit melde ich mich anwesend. Ergänzungen trage ich ggf. bis Montag vor, wenn dies für das Gericht in Ordnung ist.

Verfasst: Fr 13. Jun 2008, 20:16
von William C. Ashcraft
Das Gericht hat gegen ein solches Vorgehen keine Einwände Herr Kläger.

Verfasst: Sa 14. Jun 2008, 13:41
von vSzP
Anwesend.

Verfasst: Sa 14. Jun 2008, 21:42
von vSzP
Ich kann mir folgenden Vergleich vorstellen:

Der Kläger zieht seine Klage zurück. Er trägt die dafür entstandenen Kosten. Mir sind aktuell kaum relevante Kosten entstanden. Im Gegenzug erkläre ich, dass es nicht meine Absicht war, Herrn Poppinga mit dem Parlamentspräsidenten aus Hubers Zeiten zu vergleichen.

Der Kläger solle sich bitte bis Montag, 18 Uhr entscheiden.

Verfasst: So 15. Jun 2008, 10:42
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
Herr vSzP,
Ihr Ansinnen eines Vergleichs ist lobenswert und ich freue mich darüber. Allerdings würde ich durch Ihren Vergleichsvorschlag immer noch auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben - eine Tatsache, die vor allem durch Ihre Ehrverletzung begründet ist. Ich bin bereit, auf die Anwaltskosten zu verzichten, sofern Sie die Gerichtskosten übernehmen.

Mein Vergleichsgegenangebot liest sich daher wie folgt:

1. Sie erklären, daß es nicht Ihre Absicht war, mich mit dem Parlamentspräsidenten aus Hubers Zeiten zu vergleichden.
2. Sie tragen die entstandenen Gerichtskosten.

Verfasst: So 15. Jun 2008, 10:46
von William C. Ashcraft
Da hier offensichtlich das Verfahren durch einen Vergleich beigelegt werden soll, schlägt das Gericht folgende Modalitäten vor:

1. Die Klagen mit dem Aktenzeichen UZG 2008-02 sowie UZG 2008-03 werden zurückgenommen.
2. Die Parteien nehmen ihre getätigten Äußerungen zurück und erklären dies öffentlich.
3. Die Kläger tragen jeweils die Kosten der Verfahren.
4. Die Prozessparteien tragen jeweils ihre notwendigen Auslagen.

Verfasst: So 15. Jun 2008, 22:50
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
da der Beklagte mich in dem besagten anderen Verfahren bereits erneut verhöhnt hat und somit keine tatsächliche Absicht zur Einigung zu erkennen ist muß ich das Angebot zum Vergleich leider ablehnen.

Verfasst: So 15. Jun 2008, 22:56
von William C. Ashcraft
Dann bitte ich die Parteien um weitere Sachvorträge.

Verfasst: So 15. Jun 2008, 23:13
von Hajo Poppinga
Herr Vorsitzender,
der Beklagte erklärte am 12. Juni 2008 öffentlich, "(er) werde vorschlagen, (mich) durch einen geeigneten, d.h. NEUTRALEN, Präsidenten des Unionsparlaments ersetzen zu lassen. (Ich sei) der parteiischte Parlamentspräsident seit Hubers Zeiten..."

Beweis: Link, Zeugnis des Herrn Hajo Poppinga.

Durch diese Äußerung erklärte der Beklagte
1. Ich sei ungeeignet für die Arbeit als Parlamentspräsident;
2. Meine Amtsführung sei nicht neutral;
3. Ich sei in meiner Amtsführung gleich od. zumindest vergleichbar mit dem Amtsträger des nationalistischen Terrorregimes;
4. er impliziert damit ferner auch ich sei, ähnlich dem Huber-Regime, menschenverachtend, darauf aus, den politischen Gegner komplett auszuschalten und würde in der Tat auch die Menschenwürde nicht achten.

Diese Behauptungen stimmen nicht und haben mein Ansehen beschädigt und mich in meiner Ehre verletzt. Tatsächlich verhält es sich so, daß ich nunmehr zum dritten Mal das Amt des Parlamentspräsidenten ausübe. Meine Amtsausübung verlief die vorangegangenen zwei Mal ohne Klagen und auch bisher hatte das Unionsparlament an meiner Arbeit nichts auszusetzen. Ferner bin ich einer der dienstältestens Parlamentarier, nach Charles Dowan wohl der dienstälteste, somit durchaus erfahren, was die Abläufe innerhalb des Parlaments angeht. Darüber hinaus bin ich als apl. Professor der Rechte und Advocaat tätig - an meiner fachlichen und menschlichen Eignung kann somit kein Zweifel bestehen.

Der Beklagte hat nicht darlegen können, in welchem Bereich meine Amtsausübung nicht neutral verlief. Durch diese öffentliche Äußerung eines Regierungsmitgliedes entsteht aber der Eindruck, es gebe Beschwerden über meine Arbeit und ich könnte eine neutrale Amtsführung nicht gewährleisten, seit mithin nicht in der Lage zwischen politischem Streit und Arbeit zu trennen. Diese Behauptung hat meine politische Glaubwürdigkeit und das über lange Jahre als Unabhängiger Kandidat erworbene politische Vertrauen stark beschädigt.

Zu 3./4. wurde bereits im Klagesatz entsprechend Stellung genommen.