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[Aussprache] Föderalismusreform

Verfasst: Mi 4. Jun 2008, 10:48
von Hajo Poppinga
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Liebe Kollegen,
über folgendes Gesetz wurde die Aussprache erbeten:

Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.

§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung]

Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:

Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Gesetzgebung über:

1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen
8. alle staatlichen Foren
9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
10. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge
11. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.

§ 2. [Bestandsschutz]

Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt:

Artikel 47a
Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.08.2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.

§ 3. [Inkrafttreten]

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Der Antragssteller hat selbst nicht um Aussprache gebeten, insofern ist die Aussprache sofort freigegeben.

Verfasst: Mi 4. Jun 2008, 10:55
von Hajo Poppinga
Liebe Kollege,
zwar habe ich nicht um Aussprache gebeten, ich begründe meinen Vorschlag dennoch gerne.

Dieser Antrag lag dem Unionsrat bisher 1, 2, 3 Mal zur Abstimmung vor, jedes Mal ohne Gegenstimme. Leider hat bisher zumeist eine Stimme für die Annahme gefehlt - aufgrund mangelnder Abstimmungsdisziplin, oder weil gerade nicht genug Länder einen Vertreter hatten.

Dieser Vorschlag stellt den Minimalkonsens zwischen Unions- und Länderinteressen dar und überträgt der Union vor allem Kompetenzen, die in sehr engem Zusammenhang mit den bereits bei der Union befindlichen Kompetenzen befinden. Etwa das Arbeitsrecht läßt sich verständigerweise nur im Zusammenhang mit dem Zivilrecht regeln, welches sich bereits bei der Union befindet, ähnlich verhält es sich mit dem Sozialrecht, das durchaus eine unionsweite Regelung vertragen kann.

Gleichzeitig berücksichtigen und anerkennen wir aber die Bemühungen der Länder, die bereits sozialrechtliche Regelungen haben und garantieren Ihnen einen Bestandsschutz. Insofern sollten eigentlich alle Interessen befriedigt sein.

Verfasst: Do 12. Jun 2008, 23:19
von Hajo Poppinga
Da hier offensichtlich niemand etwas zu sagen möchte, leite ich morgen abend die Abstimmung ein.

Verfasst: Sa 14. Jun 2008, 11:24
von Hajo Poppinga
Aussprache geschlossen.