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[Aussprache] 2008/16 Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.

Verfasst: Mi 4. Jun 2008, 09:38
von Fabian Montary
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Der Vertreter der Freien Republik Katista beantragte gemäß § 2 IV GOUR eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf. Dem Antrag wird stattgegeben.

Föderalismusreform - Art. 47 Verfassungsänderungsgesetz gemäß Art. 52 UVerf.

§ 1 [Änderung des Artikels 47 der Unionsverfassung]

Artikel 47 der Verfassung der Demokratischen Union wird folgendermaßen neu gefasst:

Artikel 47 - Ausschließliche Gesetzgebung der Union
(1)Die Union hat die Gesetzgebung über:

1. die auswärtigen Angelegenheiten einschließlich der politischen und wirtschaftlichen Vertretung gegenüber dem Ausland
2. Grenzschutz sowie die Abwehr von Gefahren für die verfassungsmäßige Ordnung, den Bestand und die Sicherheit der Union einschließlich der Verteidigung
3. das Währungs- und Zollwesen, die unionsweiten Steuern und die Grundlagen des Wirtschaftssystems
4. die Verfassung der Unionsgerichte, das Prozessrecht vor denselben und den Strafvollzug
5. das Strafrecht
6. das bürgerliche Recht
7. das Staatsbürgerschafts-, Personenstands- und Gesellschaftsrecht und das Register- und Meldewesen
8. alle staatlichen Foren
9. das Arbeitsrecht einschließlich der Arbeitsvermittlung
10. die soziale Grundsicherung einschließlich der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsfürsorge
11. Angelegenheiten, die bei strenger Betrachtung aus ihrer Natur heraus unionsweit geregelt werden müssen und nur so geregelt werden können.
(2) Auf dem Gebiet des Strafrechts darf jedes Land für die Nichteinhaltung von Gesetzen des Landes besondere Strafen androhen.

§ 2. [Bestandsschutz]

Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt:

Artikel 47a
Sozialrechtliche Regelungen der Länder, die vor dem 01.05.2008 beschlossen wurden, bleiben weiterhin in Kraft. Wird durch ein Unionsgesetz eine Sozialversicherungspflicht geschaffen, so kann diese auch durch die Mitgliedschaft in einer Landessozialversicherung erfüllt werden. Die Mitgliedschaft in einer Unionssozialversicherung und einer Landessozialversicherung stehen alternativ nebeneinander, der Bürger hat die freie Entscheidung.

§ 3. [Inkrafttreten]

Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Die Aussprache dauert gemäß § 7 I GOUR mindestens fünf Tage.

Verfasst: Mi 4. Jun 2008, 09:38
von Fabian Montary
Ich möchte hiermit darauf hinweisen, dass derselbe Vorschlag bereits im Unionsparlament erneut beantragt wurde.

Verfasst: So 8. Jun 2008, 13:36
von Fabian Montary
Schon interessant...

Verfasst: So 8. Jun 2008, 17:21
von Natalie von Matahari
Was ist interessant? Warum sollen wir uns damit nochmal beschäftigen, wenn der selbe Antrag schon wieder im Unionsparlament vorliegt, vorallem mag ich es bezweifeln das sich die Zustimmung dazu geändert hat.

Verfasst: So 8. Jun 2008, 17:25
von Fabian Montary
Der Vertreter der Republik Salbor beantragte nunmal explizit Aussprache...

Verfasst: So 8. Jun 2008, 22:37
von Jan Frederik Frohn
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich möchte Sie korrigieren. Ich bin Vertreter der Freien Republik Katista, nicht Salbors.

Und nun, meine sehr veehrten Damen und Herren, zum Thema.
Die Föderalismusreform wurde im ersten Anlauf in diesem Hause nicht beschlossen. Grund allein war nicht etwa die nötige Zustimmung, sondern die Beteiligung der Länder an der Abstimmung!

Ich bitte alle Länderdelegierten verdammt nochmal hier bei der Abstimmung zu diesem Gesetz zu erscheinen, denn das ist hier nicht irgendein Gesetz sondern eine Verfassungsgesetz, dass für die Zukunft des Landes von besonderer Bedutung ist. Danke.

Verfasst: So 8. Jun 2008, 23:27
von Fabian Montary
Original von Jan Frederik Frohn
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich möchte Sie korrigieren. Ich bin Vertreter der Freien Republik Katista, nicht Salbors.
Entschuldigen Sie bitte, diese Verwechslung wird nicht wieder vorkommen.

Verfasst: Di 17. Jun 2008, 17:17
von Fabian Montary
Gibt es weitere Wortmeldungen?

Verfasst: Mi 18. Jun 2008, 10:27
von Fabian Montary
Unter Aktenzeichen 2008/23 behandeln wir das gleiche Gesetz, allerdings bereits beschlossen vom Unionsparlament. Gibt es weiteres Interesse, diese Aussprache fortzuführen?

Verfasst: So 22. Jun 2008, 11:04
von Fabian Montary
Der Antragsteller könnte sich durchaus mal dazu melden... :rolleyes: