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[Aussprache] 2008/14 Gesetz über den Generalbotschafter (GeBoG)
Verfasst: So 1. Jun 2008, 18:34
von Fabian Montary
Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:
Gesetz über den Generalbotschafter (GeBoG)
§1 – Grundlegendes
(1) Der Generalbotschafter bündelt die Kompetenzen auf konsularischer Ebene und hat für den Kontaktaufbau zu neuen, potentiellen Partnern Sorge zu tragen. Darüber hinaus arbeitet er dem Unionsministerium für Auswärtiges zu.
(2) Der Generalbotschafter ist direkt dem Unionsministerium für Auswärtiges unterstellt.
§2 – Aufgaben
(1) Der Generalbotschafter hat die Aufgabe,
1. das Diplomatische Corps zu leiten
2. neue Botschafter zu akquirieren und bestehende Botschafter falls nötig außer Dienst zu stellen
3. neue Kontakte zu Nationen zu knüpfen, mit denen bisher keine diplomatischen Beziehungen unterhalten wurden oder keine Niederlassung des Diplomatischen Corps vorhanden ist.
3. die diplomatischen Beziehungen mit albernisch- und barnstorvisch-sprachigen Nationen außerhalb des GF-, AIC- und OIK-Raumes zu forcieren.
(2) Der Generalbotschafter ist verpflichtet, monatsweise dem Unionsparlament Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Darüber hinaus hat er Rechenschaft über die Verwendung von zur Verfügung gestellten Mitteln abzulegen.
§3 – Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am der Verkündung folgenden Tag in Kraft.
Der Unionsrat hat die Möglichkeit, dieses Gesetz bis zum 15. Juni 2008 zurückzuweisen. Die Aussprache ist eröffnet und dauert mindestens fünf Tage.
Verfasst: So 1. Jun 2008, 18:51
von Natalie von Matahari
Ich würde es sehr begrüßen, wenn der werter Herr Unionsratspräsident der jetztigen Generalbotschafterin Rederecht einräumen würde, damit wir uns ein Bild von der jetztigen Arbeit der Generalbotschafterin verschaffen können.
Verfasst: So 1. Jun 2008, 18:52
von Fabian Montary
So etwas gehört viel mehr in ein Organisationsstatut eines Ministeriums, nicht in dieser Gesetzesform. So ist es seit Unionsaußenministerin Heidenberg geregelt, ich sehe keinen weiteren Bedarf. Deswegen kündige ich meine Ablehnung an.
Verfasst: So 1. Jun 2008, 18:53
von Natalie von Matahari
Selbsz wenn, ich sehe hier eine Gelegenheit die Effizienz und Nutzen dieses Postens nach zuweisen oder zu widerlegen. Aleinn schon deswegen würde ich gerne darum bitten die geehrte Frau Botschafterin einzuladen.
Verfasst: So 1. Jun 2008, 18:54
von Fabian Montary
Mmh, die wurde nicht mit der Erneuerung der Regierung entlassen?
Dann erhält Frau Pandora Friedmann hiermit Rederecht unter diesem Aktenzeichen.
Verfasst: So 1. Jun 2008, 18:55
von Fabian Montary
Original von Natalie von Matahari
Selbsz wenn, ich sehe hier eine Gelegenheit die Effizienz und Nutzen dieses Postens nach zuweisen oder zu widerlegen. Aleinn schon deswegen würde ich gerne darum bitten die geehrte Frau Botschafterin einzuladen.
Das erste war meine Meinung zu dem Gesetzesantrag. Frau Friedmann wurde danach Rederecht gewährt. Ich möchte vermeiden, meine Position und meine Arbeit als Präsident dieses Hauses zu vermischen.

Verfasst: So 1. Jun 2008, 18:55
von Natalie von Matahari
Danke
Verfasst: Mo 2. Jun 2008, 20:22
von Pandora Friedmann
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Vertreterinnen und Vertreter der Unionsländer,
ich wurde gefragt, zu meiner Arbeit als Generalbotschafterin der Demokratischen Union vor diesem hohen Hause Stellung zu nehmen. Auf dieser Position habe ich nach der internen Richtlinie des Ministeriums des Auswärtigen die Vertretungskompetenz des Ressortleiters. Diese Aufgabe habe ich aufgrund der fehlenden Anweisung durch die Ministerin Bont nicht wahrnehmen müssen. Stattdessen widmete ich meinem Kernaufgabengebiet: Die Betreuung des diplomatischen Corps der Union. Dazu zählt die Akquise von Botschaftern. Leider, so muss ich sagen, ist das Interesse an diesem Amt in der Union zu wenig ausgeprägt, sodass diese Arbeit zunehmend erschwert wird. So muss man quasi jeden nehmen, der kommt, um eine personell adäquate Repräsentation in unseren befreundeten Staaten zu erreichen. Wünschenswert wäre es, wenn hier noch mehr Politikwissenschaftler, vor allem mit einem Schwerpunkt internationaler Politik oder studierte Juristen auf den Plan treten würden.
Ein weiterer Punkt ist die Entgegennahme der Botschaftsberichte. Hier zeigen die Diplomaten wenigstens monatlich auf, was in ihrem Gastland geschehen ist, bei herausragenden Ereignissen, wie Wahlen, Attentate und sonstige Zwischenfälle entsprechend zeitnah. Diese Berichte gilt es auszuwerten und der Ministerin dann schlussendlich, zusammen mit Handlungsempfehlungen vorzulegen.
Ich hoffe, Sie haben einen Einblick in die Arbeit der Generalbotschafterin gewonnen, für Fragen stehe ich selbstredend zur Verfügung.
Verfasst: Di 3. Jun 2008, 21:13
von Joeli Veitayaki
Sehr geehrte Frau Botschafterin Friedmann,
wie der ehrenwerte Herr Ratspräsident bereits ausgeführt hat, ist auch meine Ansicht dahingehend, dass es keines Unionsgesetzes bedarf, die ihre hochgeschätzte Arbeit regelt. Der Herr Außenminister möge dieses "Problem" im Rahmen seiner Kompetenzen gerne in einer Art Verordnung oder einfach auch nur als Arbeitsvertrag lösen.
Verfasst: Di 3. Jun 2008, 22:26
von SRM
Im Wissen, hier kein Rederecht zu genießen: Der Unionsrat hat auf dem Gebiet der Außenpolitik keine Gesetzgebungskompetenz. Sie dürfen hierüber gern diskutieren, Abstimmungen wären aber ohne jegliche Auswirkung auf den Gesetzgebungsprozess.
Vielen Dank.