In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 09.10.2005.Gesetz zur Modernisierung der Bestimmungen über die Rechte der Imperianer
Artikel 1
Artikel 7 der Verfassungsurkunde wird wie folgt gefasst: "Imperianer im Sinne dieser Verfasung ist jeder ratelonischer Staatsbürger, der seinen Wohnsitz in Imperia hat."
Artikel 2
Der erste Satz des Artikel 21 der Verfassungsurkunde wird wie folgt gefasst: "Der Imperialverweser wird in allgemeiner, freier und gleicher Wahl von allen Imperianern, die seit mindestens 21 Tagen in Imperia sesshaft sind, auf sechs Monate gewählt."
Artikel 3
Der erste Satz des Artikel 25 der Verfassungsurkunde wird wie folgt gefasst: "Der Imperialkanzler wird in allgemeiner, freier und gleicher Wahl von allen Imperianern, die seit mindestens 21 Tagen in Imperia sesshaft sind, auf vier Monate gewählt."
Artikel 4
Der erste Satz des Artikel 34 der Verfassungsurkunde wird wie folgt gefasst: "Der ersten Kammer (Abgeordnetenhaus) gehört jeder Imperianer an, der seit 21 Tagen in Imperia sesshaft ist." Der dritte Satz des Artikel 34 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 5
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