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5. Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung

Verfasst: Do 29. Mär 2007, 17:30
von Richard Heyl zu Wintersberg
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung

§1

Der Artikel 42 wird durch folgenden ersetzt:
Artikel 42
Änderungen an der Verfassungsurkunde verlangen nach Zustimmung zweier von drei abgegebenen Stimmen des Abgeordnetenhauses sowie zweier von drei Mitgliedern des Herrenhauses.

§2

Die Änderungen treten mit der Verkündung in Kraft.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 04.10.2005.