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[Aussprache]Unionsgesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung
Verfasst: Fr 23. Mai 2008, 08:47
von SRM
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Die Unionsregierung hat folgenden Antrag eingebracht:
Unionsgesetz zur Einführung der Vertretungsgesetzgebung
§1 [Verfassungsrechtliche Einführung der Vertretungsgesetzgebung]
Folgender Artikel 47a wird in die Unionsverfassung eingefügt:
„Artikel 47a - Vertretungsgesetzgebung der Union
(1) Die Union hat das Recht zur Gesetzgebung in Sachgebieten, welche unter die Gesetzgebungskompetenz der Unionsländer fallen, wenn das jeweilige Unionsland keine eigene Regelung zu einer bestimmten Sachfrage verabschiedet hat. Das entsprechende Unionsgesetz gilt wie ein Gesetz des jeweiligen Unionslandes.
(2) Ein Gesetz nach Absatz 1 tritt für ein Unionsland außer Kraft oder gilt nicht, wenn es eine eigene gesetzliche Regelung verabschiedet hat oder eine solche bereits besteht. Artikel 22 Absatz 3 tritt für diesen Fall außer Kraft.“
§2 [Inkrafttreten]
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Da vom Antragsteller keine Aussprache beantragt wurde, ist die Debatte direkt eröffnet.
Verfasst: Fr 23. Mai 2008, 17:27
von Fabian Montary
Wo war denn bitte der Dialog mit den Ländern, den man uns versprochen hat?
Verfasst: Sa 24. Mai 2008, 00:38
von Thorstein Richter
Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
ich denke, in vielen öffentlichen Diskussionen ist der Sinn und die Notwendigkeit des Gesetzes erläutert worden. Leider ist es so, dass die Länder manche Bereiche der Gesetzgebung nicht abdecken, ob sie die ausschließliche Kompetenz dazu haben und hätten. Zugegeben, auch wir nutzen unsere Gesetzgebungskompetenzen nicht bis zum letzten Punkt aus. Manchmal passiert das auch deswegen, weil zur Zeit keine Regierung im Amt ist. Passiert ist das beispielsweise in Freistein, wo jetzt mit Sicherheit in nächster Zeit eine neue Regierung ins Amt gelangen wird.
Dieser Vorschlag hat Vorteile für alle: Wir können Gesetzeslücken füllen, beeinträchtigen aber die Länder nicht, weil sie immer noch die Möglichkeit haben, eigene Regelungen zu erlassen. Ein fairer Kompromiss für alle. Die Vor- und Nachteile sind in der öffentlichen Diskussion meiner Ansicht nach sehr ausführlich erörtert worden und bekannt. Ich würde mich daher über Ihre Zustimung freuen und bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch um diese.
Herr Unionsratspräsident, ich will ehrlich sagen, dass mich Ihre Reaktion etwas verwundert. Zum einen bezog sich das verstärkte Dialogversprechen vor allem auf die Neuorganisation der Föderalismusreform, in dem wir uns über Gesetzkompetenzen austauschen wollen und werden. Nur sehe ich in diesem Fall, dass es in der Öffentlichkeit in meinen Augen zum Vorhaben keine oder kaum Gegenstimmen gab. Daher lege ich diesen Vorschlag jetzt schon vor. Sie haben immer noch die Möglichkeit, Kritik zu äußern, keine Frage. Immerhin sind wir eine Demokratie. Ich bin guter Hoffnung, dass wir uns einig werden.
Verfasst: Sa 24. Mai 2008, 08:28
von SRM
Ich halte den Entwurf für weniger geglückt, da er die Kompetenzen von Unionsländern massiv verwässert. Zumal es extrem unübersichtlich wird, wenn Unionsland XY ein eigenes Gesetz verabschiedet, andere aber nicht daran gebunden sind, weil dort Unionsrecht gilt. Wo ist da die nationale Vergleichbarkeit?
Auch halte ich es nicht für sinnvoll, in der Begründung auf öffentliche Debatten zu verweisen. Ich bin der Meinung, dass wir hier in diesem Plenum verpflichtet sind, alle Facetten zu beleuchten und dann eine angemessene und sinnvolle Lösung zu finden.
Verfasst: Sa 24. Mai 2008, 23:26
von Thorstein Richter
*so* Ich antworte morgen Abend. Ich fühl mich grad etwas tot.

*sim on*
Verfasst: So 25. Mai 2008, 15:23
von Fabian Montary
Wie bereits im Unionsrat bemerkt, möchte ich ein Gesamtpaket und nicht jede Woche erneut an der Verfassung rumdoktorn.
Verfasst: So 25. Mai 2008, 16:43
von William Butcher
Ich halte von der Vertretungsgesetzgebung nicht das meiste, es könnte ja sein, dass in einigen Ländern kein Regelungsbedürfnis in einigen Gebieten der ihnen übertragenen Gesetzgebung besteht.
Verfasst: Di 27. Mai 2008, 00:04
von Thorstein Richter
Ich verstehe Ihre Bedenken, jedoch bekommen wir hier die Chance, auf faire und gute Weise Gesetzeslücken zu schließen. Gerade, wenn die Gesetzgebung in einigen Ländern zeitweise nicht funktioniert. Denn seien wir mal ehrlich: Gesetzesinitiativen sind größtenteils regierungsabhängig. Ich würde mir wünschen, es würde nicht immer so sein. Wir vereinen mit diesem Modell die verfassungsmäßige Zuschreibung der Gesetzgebungskompetenzen und den Anspruch nach mehr Gestaltungsmöglichkeiten miteinander. Es ist ein faires Modell für alle: wir haben die Chance, zu regeln. Die Länder haben die Chance, andere Regelungen zu treffen oder eben, Kollege Butcher, sich ausdrücklich dagegen auszusprechen, dass die Unionsregelung gilt, wenn keine Regelung gewünscht wird. Und Kollege Montary ... ich denke nicht, dass das sinnloses Herumdoktern und ein kleines Hälmchen auf dem Heuhaufen ist. Ich sehe darin einen großen Fortschritt für unser Land. Was daran so klein sein soll, weiß ich nicht.
Verfasst: Di 27. Mai 2008, 16:13
von Fabian Montary
Soll das denn die gesamte Föderalismusreform sein, Prof. Richter?
Und das Blabla von wegen, die Länder hätten ja schon längst machen können, zählt nicht. Selbst die Union hatte keine Gesetze eingebracht und dass es Ideen für weitere Unionsgesetze gibt, zeigen diverse Anträge in dieser Legislaturperiode, wie bspw. das Anwaltsgesetz, das Gesetz über den Generalbotschafter oder das Gesetz zur Reform der Berufung.
Verfasst: Di 27. Mai 2008, 23:05
von Thorstein Richter
Herr Dr. Montary, mit nichten ist es die gesamte Föderalismusreform, das hat auch niemand behauptet. Aber: in der Föderalismusreform sollte es in erster Linie um die Neuverhandlung von Kompetenzzuschnitten gehen. Und zwar Zuschnitten im klassischen Sinne. Hier debattieren wir über Möglichkeiten, ersatzweise Gesetzlücken zu schließen. Das ist für mich ein Unterschied.
Was Sie im übrigen als "Blabla" bezeichnen wollen, verstehe ich nicht. Die Länder haben bestimmte Dinge schlicht und ergreifend nicht geregelt. In diesem Zusammenhang interessiert es doch nicht, ob wir Anträge auf Unionskompetenzebene einbringen. Das hat doch mit der Ländergesetzgebung rein gar nichts zu tun. Was diese Assoziation bedeuten soll, ist mir offen gesagt unklar.