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Viertes Gesetz zur Änderung der Verfassung

Aus Art. 43 der Verfassungsurkunde für den imperianischen Staat wird die Passage "Die Mitglieder beider Kammern und" ersatzlos gestrichen.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 04.07.2005.
 

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